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   BayObLG, 09.10.1985 - 3 ObOWi 71/85   

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https://dejure.org/1985,2488
BayObLG, 09.10.1985 - 3 ObOWi 71/85 (https://dejure.org/1985,2488)
BayObLG, Entscheidung vom 09.10.1985 - 3 ObOWi 71/85 (https://dejure.org/1985,2488)
BayObLG, Entscheidung vom 09. Oktober 1985 - 3 ObOWi 71/85 (https://dejure.org/1985,2488)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Parken; Kfz; Fußgängerzone; Verkehrszeichen; Inanspruchnahme; Sondernutzung; Straßen- und Wegegesetz; Landesrecht; Zuwiderhandlung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1986, 1002
  • NVwZ 1986, 420 (Ls.)
  • BayObLGSt 1985, 111
  • VRS 70, 53
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Köln, 02.02.1993 - Ss 15/93

    Feuerwehrzufahrt

    Öffentlich im Sinne des Verkehrsrechts sind - ungeachtet bestehender Eigentumsverhältnisse und ohne Rücksicht auf eine Widmung im Sinne des öffentlichen Wegerechts - alle Flächen, auf denen mit Billigung oder unter Duldung des Verfügungsberechtigten die Benutzung durch jedermann tatsächlich zugelassen ist (vgl. BGH VersR 1985, 835; BayObLG VRS 70, 53, 54; Jagusch/Hentschel a.a.O. § 1 StVO Rn. 13 m.w.N.).
  • BGH, 24.03.1999 - 1 StR 97/99

    Strafbefreiender Rücktritt; Versuch; Totschlag

    Denn es stellt keine auf Erfolgsabwendung gerichtete und damit strafbefreienden Rücktritt bewirkende Tätigkeit dar, wenn bei totgeglaubtem Opfer eine Rettungsmaßnahme nur versehentlich mitbewirkt wird (vgl. BGH NJW 1986, 1002, 1003).
  • BGH, 15.05.1990 - 1 StR 146/90

    Rücktritt vom Versuch - Verhinderung der Tatvollendung - Maßnahmen zur

    Das gilt auch dann, wenn das Verhalten eines Dritten (vgl. BGH, NJW 1973, 632) oder des Opfers selber (so BGH, NJW 1986, 1002) zur Erfolgsabwendung geführt hat.
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