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   BayObLG, 21.04.1986 - RReg. 1 St 58/86   

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https://dejure.org/1986,3771
BayObLG, 21.04.1986 - RReg. 1 St 58/86 (https://dejure.org/1986,3771)
BayObLG, Entscheidung vom 21.04.1986 - RReg. 1 St 58/86 (https://dejure.org/1986,3771)
BayObLG, Entscheidung vom 21. April 1986 - RReg. 1 St 58/86 (https://dejure.org/1986,3771)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Unfallverursacher; Unfallstelle; Unfallbeteiligte; Kenntnis; Fahrt; Fortsetzen; Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StGB § 142 Abs. 1

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    StGB § 142 Abs. 1

Papierfundstellen

  • VRS 71, 189
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Oldenburg, 12.12.1994 - Ss 399/94

    Unfallflucht, Entfernen, unerlaubtes, Vorstellungspflicht,

    Unter den besonderen Umständen dieses Einzelfalles mußten sich dem Tatrichter indessen nähere Ausführungen zur Frage des Verzichts der geschädigten Zeugin auf weitere Feststellungen am Unfallort in objektiver wie auch in subjektiver Hinsicht aufdrängen (vgl. BayObLG, VRS 71, 189, 190).
  • BayObLG, 30.04.1992 - 1St RR 24/92
    Demzufolge unterliegt es der alleinigen Disposition des Unfallbeteiligten, ob er seinen Anspruch auf Feststellungen durchsetzen will oder auf ihn verzichtet (BayObLG VRS 71, 189/191; OLG Stuttgart VRS 63, 203 ).

    Wird nämlich endgültig auf Feststellungen verzichtet, kommt weder eine Verurteilung nach § 142 Abs. 1 StGB noch eine solche nach § 142 Abs. 2 StGB in Betracht (BayObLG VRS 60, 114/115; OLG Köln DAR 1981, 329/330; Dreher/Tröndle StGB 45.Aufl. § 142 Rn. 15 und 17; Schönke/Achröder/Cramer StGB 24.Aufl. § 142 Rn.44); denn der Verzicht auf weitere Feststellungen führt zum Ausschluss des Tatbestandes (BayObLG VRS 71, 189/191; Dreher/Tröndle StGB aaO; Jagusch/Hentschel Straßenverkehrsrecht 31.Aufl. § 142 StGB Rn. 51; Bernsmann NZV 1989, 52/58).

  • OLG Düsseldorf, 28.01.1992 - 5 Ss 467/91
    Glaubt der Täter hingegen irrig, der Unfallgegner habe kein Feststellungsinteresse, fehlt ihm der Vorsatz zur Verwirklichung des Tatbestandes (BayObLG in VRS 71, 189 und NZV 1990, 297, OLG Köln in VRS 33, 347; Jagusch/Hentschel aaO. § 142 Rdn. 62; Mühlhaus/Janiszewski aaO. § 142 Rdn. 36; Dreher/Tröndle aaO. § 142 Rdn. 33).
  • OLG Hamm, 06.08.1998 - 3 Ss 895/98

    Fahrlässigkeit, grobe Einwirkung von einigem Gewicht (§ 315 b StGB),

    Möglich erscheint auch, dass er aufgrund der fehlenden unmittelbaren Reaktion des Geschädigten Wronker irrig von einem konkludenten Verzicht des Geschädigten auf die Ermöglichung der Feststellungen am Unfallort und somit von einem tatbestandsausschließenden Einverständnis oder zumindest von einer rechtfertigenden Einwilligung (vgl. BayObLG, VRS 71, 189, 190) ausging.
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