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   OLG Koblenz, 03.02.1986 - 1 Ss 30/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,5395
OLG Koblenz, 03.02.1986 - 1 Ss 30/86 (https://dejure.org/1986,5395)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 03.02.1986 - 1 Ss 30/86 (https://dejure.org/1986,5395)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 03. Februar 1986 - 1 Ss 30/86 (https://dejure.org/1986,5395)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Polizei; Fahrbahn; Autobahn; Abstand; Schätzung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    OWiG § 80; StVG § 24; StVO § 4 Abs. 1, § 49

Papierfundstellen

  • VRS 71, 66
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Zweibrücken, 07.11.1996 - 1 Ss 216/96
    Für den Fall des § 4 Abs. 1 StVO , wonach der Abstand von einem vorausfahrenden Fahrzeug in der Regel so groß sein muß, daß auch hinter ihm gehalten werden kann, wenn es plötzlich gebremst wird, nimmt die Rechtsprechung und ihr folgend die Kommentarliteratur ein ordnungswidriges Verhalten nur dann an, wenn bei höherer Geschwindigkeit ein nicht nur ganz vorübergehendes Unterschreiten des Sicherheitsabstandes auf einer Strecke von 250 - 300 m, teilweise auch nur auf einer Distanz von 150 m, vorliegt (OLG Karlsruhe VRS 34, 295; 37, 299; 41, 445; 49, 448; BGHSt 22, 341 ; OLG Hamburg VerkMitt 1974, 91; OLG Celle VRS 55, 448 ; BayObLG VRS 57, 303; OLG Köln VRS 60, 62; 66, 463; OLG O1denburg VRS 67, 54; OLG Frankfurt VRS 68, 376 ; OLG Koblenz VRS 71, 66; Mühlhaus/Janiszewski, StVO 14. Aufl. § 4 Rdn. 20; Jagusch/Hentschel, Straßenverkehrsrecht 33. Aufl., § 4 Rdn. 6).
  • OLG Bremen, 24.09.2015 - 1 SsBs 67/15

    Abstandsmessung, vorausfahrender Pkw, Erfahrung, Schulung, Polizebeamte

    Da sich nach einhelliger Auffassung über eine nachträgliche Rekonstruktion nicht mit absoluter Genauigkeit der Abstand feststellen lässt, der während der Fahrt bestand, muss ein Sicherheitszuschlag auf den gemessenen Abstand erfolgen, der über 33, 3 % liegen muss (OLG Bremen a.a.O.; OLG Düsseldorf VRS 68, 229, 232; OLG Koblenz VRS 71, 66, 68: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrs-recht. aa0. § 4 StVO Rn. 29).

    Vielmehr ist ausreichend, dass ein in der Beobachtung von Verkehrsgeschehen erfahrener Polizeibeamter das nachfolgende Fahrzeug über eine längere Strecke ständig im Innenspiegel beobachtet (OLG Koblenz VRS 71, 66, 68; AG Lüdinghausen NZV 2009, 159, 160).

  • OLG Hamm, 24.10.2000 - 3 Ss OWi 968/00

    Abstandsmessung durch Schauen, Abstandsmessverfahren

    Schließlich muss das Verfahren technisch-wissenschaftlichen Erkenntnissen entsprechen und auch geeignet sein, den betreffenden Verkehrsteilnehmer von seiner Schuld zu überzeugen (vgl. OLG Düsseldorf VRS 68, 229; OLG Koblenz VRS 71, 66, OLG Celle NZV 93, 490).

    Als Mindestvoraussetzung einer Abstandsmessung durch Vorausfahren ist deshalb eine ununterbrochene Spiegelbeobachtung (vgl. OLG Koblenz VRS 71, 66; Jagusch/Hentschel, a.a.O.) oder ständige Beobachtung durch den nach hinten gewandten Beifahrer zu fordern.

  • BayObLG, 02.03.1994 - 2 ObOWi 28/94

    Sicherheitsabstand; Geschwindigkeit; Fahrzeug

    Die Rechtsprechung verlangt grundsätzlich ein Unterschreiten des Sicherheitsabstandes auf einer Strecke von 250 bis 300 m (OLG Karlsruhe VRS 49, 448 = VerkMitt 1975, 37/38; OLG Celle VRS 55, 448 = DAR 1978, 328 ; OLG Köln VRS 66, 48 ; OLG Koblenz VRS 71, 66/68), teilweise auch nur auf einer Distanz von 150 m (OLG Köln VRS 66, 463 ; OLG Hamburg VerkMitt 1974, 91/93).

    Es kann dahinstehen, ob diese Forderung, die zumeist für die Feststellung eines gefährdenden Abstandes gemäß § 1 Abs. 2 StVO aufgestellt wird, tatsächlich in gleicher Weise für die Bejahung eines Verstoßes gegen § 4 Abs. 1 Satz 1 StVO Gültigkeit beansprucht (so aber ausdrücklich OLG Hamburg VerkMitt 1974, 91/93; OLG Köln VRS 60, 62; VerkMitt 1983, 68 ; OLG Frankfurt VRS 68, 376 ; OLG Koblenz VRS 71, 66; zweifelnd offenbar Jagusch/Hentschel aaO).

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