Rechtsprechung
BayObLG, 21.05.1987 - RReg. 4 St 45/87 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1987,2118) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Berufskraftfahrer; Fahrtenschreiberschaublatt; Eintrag; Falsch; Herstellen einer unechten Urkunde; Fahrpersonalgesetz; EWG-Sozialvorschriften
Papierfundstellen
- NJW 1988, 2190
- MDR 1987, 1047
- NZV 1988, 157 (Ls.)
- BayObLGSt 1987, 47
- VRS 73, 377
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (1)
- BayObLG, 03.09.1980 - RReg. 5 St 326/79
Herstellen einer unechten Urkunde; Schaublatt; Fahrtenschreiber; Falsch; …
Auszug aus BayObLG, 21.05.1987 - RReg. 4 St 45/87
die Auffassung, daß Aussteller der beschrifteten Fahrtschreiberaufzeichnungen, soweit der Anwendungsbereich der StVZO in Frage steht, der Halter des Fahrzeugs ist (BayObLGSt 1980, 81 [hier: III (334) 146 a]; ..).
- BayObLG, 02.03.1995 - 4St RR 30/95 (NJW 1988, 2190 ) zugrundeliegenden nicht vergleichbar.
- LG Gießen, 04.02.2004 - 1 S 197/03
Auslegung eines Mietvertrages; Anspruch eines Mieters gegen den Vermieter auf …
Die Mehrwertsteuer ist zu ersetzen (so auch Pfeilschifter, WM 2003, 543 [BGH 25.06.2002 - X ZR 83/00] [553]) , weil der Beklagte keinen Schadensersatzanspruch nach § 24 9 BGB geltend macht, sondern einen Erfüllungsanspruch (BGH, NJW 1988, 2190). - BayObLG, 31.08.1993 - 4St RR 137/93
Strafbarkeit eines Nicht-Fahrers
Ebensowenig ist die Entscheidung des BayObLG vom 21.5.1987 (VRS 73, 377 ) einschlägig, weil dort nicht über den Aussteller, sondern über den Abfahrtsort getäuscht wurde. - BayObLG, 29.10.1991 - RReg. 2 St 169/91
Der Fahrer eines entsprechend den EWG-Verordnungen (juris: EWGV) mit einem …
Er ist daher als Aussteller der Urkunde anzusehen (vgl. auch BayObLG VRS 73, 377/378 f.; Andresen/Winkler Fahrpersonalgesetz und Sozialvorschriften für Kraftfahrer Abschnitt D Anm.7 zu Art. 15 VO ( EWG ) Nr. 3821/85).