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   BayObLG, 21.05.1987 - RReg. 4 St 45/87   

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https://dejure.org/1987,2118
BayObLG, 21.05.1987 - RReg. 4 St 45/87 (https://dejure.org/1987,2118)
BayObLG, Entscheidung vom 21.05.1987 - RReg. 4 St 45/87 (https://dejure.org/1987,2118)
BayObLG, Entscheidung vom 21. Mai 1987 - RReg. 4 St 45/87 (https://dejure.org/1987,2118)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 267 Abs. 1; StVZO § 57 a Abs. 1, Abs. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Berufskraftfahrer; Fahrtenschreiberschaublatt; Eintrag; Falsch; Herstellen einer unechten Urkunde; Fahrpersonalgesetz; EWG-Sozialvorschriften

Papierfundstellen

  • NJW 1988, 2190
  • MDR 1987, 1047
  • NZV 1988, 157 (Ls.)
  • BayObLGSt 1987, 47
  • VRS 73, 377
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BayObLG, 03.09.1980 - RReg. 5 St 326/79

    Herstellen einer unechten Urkunde; Schaublatt; Fahrtenschreiber; Falsch;

    Auszug aus BayObLG, 21.05.1987 - RReg. 4 St 45/87
    die Auffassung, daß Aussteller der beschrifteten Fahrtschreiberaufzeichnungen, soweit der Anwendungsbereich der StVZO in Frage steht, der Halter des Fahrzeugs ist (BayObLGSt 1980, 81 [hier: III (334) 146 a]; ..).
  • BayObLG, 02.03.1995 - 4St RR 30/95
    (NJW 1988, 2190 ) zugrundeliegenden nicht vergleichbar.
  • LG Gießen, 04.02.2004 - 1 S 197/03

    Auslegung eines Mietvertrages; Anspruch eines Mieters gegen den Vermieter auf

    Die Mehrwertsteuer ist zu ersetzen (so auch Pfeilschifter, WM 2003, 543 [BGH 25.06.2002 - X ZR 83/00] [553]) , weil der Beklagte keinen Schadensersatzanspruch nach § 24 9 BGB geltend macht, sondern einen Erfüllungsanspruch (BGH, NJW 1988, 2190).
  • BayObLG, 31.08.1993 - 4St RR 137/93

    Strafbarkeit eines Nicht-Fahrers

    Ebensowenig ist die Entscheidung des BayObLG vom 21.5.1987 (VRS 73, 377 ) einschlägig, weil dort nicht über den Aussteller, sondern über den Abfahrtsort getäuscht wurde.
  • BayObLG, 29.10.1991 - RReg. 2 St 169/91

    Der Fahrer eines entsprechend den EWG-Verordnungen (juris: EWGV) mit einem

    Er ist daher als Aussteller der Urkunde anzusehen (vgl. auch BayObLG VRS 73, 377/378 f.; Andresen/Winkler Fahrpersonalgesetz und Sozialvorschriften für Kraftfahrer Abschnitt D Anm.7 zu Art. 15 VO ( EWG ) Nr. 3821/85).
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