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KG, 23.11.1987 - 12 U 2544/87 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Geschwindigkeit; Motorradfahrer; Gebrechlicher Fußgänger
Papierfundstellen
- VersR 1988, 274
- VRS 74, 257
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Celle, 19.05.2021 - 14 U 129/20
Mitverschulden eines 11 Jahre alten Kindes hinsichtlich einer Kollision mit einem …
Geboten im Sinne des § 3 Abs. 2a StVO sind insbesondere erhöhte Aufmerksamkeit (BGH VRS 62, 166), Beobachtung auch der angrenzenden Straßenteile (KG VRS 74, 257), insbesondere am Fahrbahnrand stehender Kinder (OLG Schleswig ZfS 1988, 380 = VRS 75, 282) und vorsichtige Fahrweise (BGH VRS 26, 348), auch rechtzeitige erhebliche Verminderung der sonst zulässigen Geschwindigkeit (BGH VRS 62, 166; OLG Düsseldorf VRS 63, 257), wenn diese nach den Umständen nicht schon gering genug ist, insbesondere der überhöhten (KG VRS 74, 257) unter Umständen bis auf Schrittgeschwindigkeit (OLG Hamm NZV 1993, 397) und stete Bremsbereitschaft (BayObLG … - OLG Celle, 11.10.2023 - 14 U 157/22
Kind; Unfall; Fahrzeug; Straßenverkehr; Radfahrer; Zebrastreifen; Schmerzensgeld; …
"Geboten im Sinne des § 3 Abs. 2a StVO sind insbesondere erhöhte Aufmerksamkeit, Beobachtung auch der angrenzenden Straßenteile (KG VRS 74, 257), insbesondere am Fahrbahnrand stehender Kinder (OLG Schleswig ZfS 1988, 380 = VRS 75, 282) und vorsichtige Fahrweise (BGH VRS 26, 348), auch rechtzeitige erhebliche Verminderung der sonst zulässigen Geschwindigkeit (BGH VRS 62, 166; OLG Düsseldorf VRS 63, 257), wenn diese nach den Umständen nicht schon gering genug ist, insbesondere der überhöhten (KG VRS 74, 257) unter Umständen bis auf Schrittgeschwindigkeit (OLG Hamm NZV 1993, 397) und stete Bremsbereitschaft (BayObLG … - OLG Koblenz, 17.02.2005 - 12 W 34/05
Prozesskostenhilfe: Beachtung des Gebots der Rechtsschutzgleichheit bei nicht …
Setzt der Fahrzeugführer seine - gegebenenfalls überhöhte - Geschwindigkeit nicht herab und hält er sich nicht bremsbereit, obwohl er bemerken musste, dass ein Fußgänger sich anschickt, die Fahrbahn zu überqueren, so trifft ihn bezüglich der Verletzung, die der Fußgänger durch den Anstoß mit dem Fahrzeug erleidet, im Einzelfall sogar die alleinige Haftung (vgl. KG VRS 74 [1988], 257 ff.).