Rechtsprechung
BayObLG, 22.02.1988 - RReg. 1 St. 334/87 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StVG § 21 Abs. 1 Nr. 1
Papierfundstellen
- BayObLGSt 1988, 23
- VRS 75, 127
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (7)
- BayObLG, 17.02.1986 - RReg. 1 St 364/85
Fortbewegung; Fahrzeug; Führen; Fahrwerk ; Triebwerk
Auszug aus BayObLG, 22.02.1988 - RReg. 1 St. 334/87
(e) "... Das Anlassen des Motors kann nur dann bereits als ein Führen des Kraftfahrzeugs [i.S. des § 21 Abs. 1 Nr. 1 StVG] angesehen werden, wenn es nach Absicht des Handelnden der alsbaldigen Fortbewegung des Fahrzeugs dient (BayObLGSt 1986, 13, 14 mit ausführlichem Rechtspr.- Nachweis). - OLG Celle, 23.11.1972 - 1 Ss 321/72
Auszug aus BayObLG, 22.02.1988 - RReg. 1 St. 334/87
Wer lediglich den Motor eines Personenkraftwagens anläßt, um das Fortbewegen des Fahrzeugs durch einen anderen zu ermöglichen, führt das Fahrzeug nicht (OLG Celle, VerkMitt 1973, 19 ). - OLG Oldenburg, 17.12.1974 - 1 Ss 134/74
Das Führen eines Krades setzt Motorkraft und Bedienung vom Sitz aus voraus
Auszug aus BayObLG, 22.02.1988 - RReg. 1 St. 334/87
So nimmt das OLG Oldenburg (MDR 1975, 421) an, daß einen Kraftwagen nicht führt, wer ihn lediglich schiebt und dabei Ä ohne den Führersitz einzunehmen Ä die Lenkung betätigt.
- OLG Karlsruhe, 09.08.1983 - 2 Ss 95/83
Führen eines Kraftfahrzeugs; Schieben; Rollendes Fahrzeug
Auszug aus BayObLG, 22.02.1988 - RReg. 1 St. 334/87
Überwiegend wird die Auffassung vertreten, daß derjenige, der einen Kraftwagen ohne Motorkraft auf ebener Strecke lenkt, dann ein Kraftfahrzeug führt, wenn dieses durch den Schwung des Anschiebens einige Meter selbständig weiterrollt (OLG Karlsruhe, DAR 1983, 365 ; OLG Koblenz, VRS 49, 366 auch für den Fall, daß der Täter das Fahrzeug lenkt, ohne den Fahrersitz einzunehmen; vgl. auch OLG Hamburg, VRS 32, 452..). - OLG Celle, 22.03.1977 - 1 Ss OWi 73/77
Auszug aus BayObLG, 22.02.1988 - RReg. 1 St. 334/87
Dagegen verneint das OLG Celle (DAR 1977, 219 ) [beim] Schieben des Fahrzeugs auf ebener Strecke das Führen eines Kraftfahrzeugs, weil bei einem solchen Vorgang die Anforderung zur Beherrschung des Fahrzeugs und die von seinem Betrieb für andere ausgehenden Gefahren gering sind. - BGH, 29.03.1960 - 4 StR 55/60
Lenken eines allein durch seine Schwerkraft auf abschüssiger Bahn rollenden …
Auszug aus BayObLG, 22.02.1988 - RReg. 1 St. 334/87
So wird ein solches Führen bejaht, wenn jemand das Fahrzeug Ä sei es auch mit abgeschaltetem Motor Ä während des Abrollens über eine Gefällstrecke lenkt (BGHSt 14, 185 ), es also nicht mit fremder Kraft, sondern durch seine Schwerkraft als Naturkraft fortbewegt wird (BayObLGSt 1958, 200, 201). - BayObLG, 30.11.1983 - RReg. 1 St 225/83
Trunkenheit im Verkehr; Trunkenheitsfahrt; Schieben; Mofa; Zweiradfahrzeug; …
Auszug aus BayObLG, 22.02.1988 - RReg. 1 St. 334/87
... Deshalb ist auch in Fällen, in denen ein Kraftrad mit laufendem Motor (in üblicher Weise) geschoben wird, das Führen eines Kraftfahrzeugs nur angenommen worden, wenn zwischen dem Motor und dem Antriebsrad ein Kraftschluß hergestellt worden ist, der Motor also zur Erleichterung des Schiebens eingesetzt worden ist, nicht dagegen, wenn dieser nur zu anderen Zwecken (z. B. zum Betrieb des Rücklichts) angelassen worden ist (BayObLG, VRS 66, 202 ; OLG Düsseldorf, VRS 50, 426).
Rechtsprechung
BayObLG, 22.02.1988 - RReg. 1 St 334/87 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Führen eines Kraftrades; Motor; Schieben; Rollen; Sitzen; Übergeben
- rechtsportal.de (Leitsatz)
AKB § 10 Abs. 2c; StVG § 21 Abs. 1 Nr. 1
Papierfundstellen
- NZV 1988, 74
- BayObLGSt 1988, 23
- VRS 75, 127
Wird zitiert von ...
- OLG Hamm, 06.03.1997 - 3 Ss OWi 210/97
Mofa, Einordnung eines Mofa als Kfz, Vermeidbarkeit eines Verbotsirrtums
Insoweit ist allenfalls das Führen eines Kraftfahrzeuges in solchen Fällen verneint worden, in denen sich solche Kraftfahrzeuge nicht selbsttätig fortbewegten, etwa geschoben wurden, wobei andererseits ein Fahren im Gefälle ohne Motorkraft oder ein Abgeschlepptwerden ausreichen sollen, um das erforderliche Führen des Fahrzeuges anzunehmen (…BGHR StGB § 316 Abs. 1 Fahruntüchtigkeit, alkoholbedingte 2;… BGHR StGB § 316 Abs. 1 Führen 2; BayObLG, ZfS 1988, 158; VM 1975, 20; OLG Düsseldorf VM 1975, 20; VRS 62, 193; OLG Celle DAR 1977, 219; OLG Oldenburg, MDR 1975, 421).