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   OLG Köln, 15.03.1988 - Ss 72/88 (Z)   

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OLG Köln, 15.03.1988 - Ss 72/88 (Z) (https://dejure.org/1988,7804)
OLG Köln, Entscheidung vom 15.03.1988 - Ss 72/88 (Z) (https://dejure.org/1988,7804)
OLG Köln, Entscheidung vom 15. März 1988 - Ss 72/88 (Z) (https://dejure.org/1988,7804)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VRS 75, 119
 
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Wird zitiert von ... (10)

  • OLG Köln, 25.02.1994 - Ss 51/94 (Z)30

    Beweisantrag; Ablehnung; Paragraphenzitat; Unbegründeter Beschluss;

    Auch im Bußgeldverfahren darf ein nicht lediglich hilfsweise gestellter Beweisantrag nur durch begründeten Beschluß (§ 244 Abs. 6 StPO) abgelehnt werden (vgl. § 77 Abs. 3 OWiG; Senatsentscheidung vom 15.3.1988 - Ss 72/88 Z = VRS 75, 119, 120 m.N.).

    Die Ablehnung eines Beweisantrags unter bloßer Angabe eines Pa-ragraphenzitats ("§ 77 Abs. 2 Ziff. 2 OWiG") steht einer solchen ohne jede Begründung zumindest dann gleich, wenn (wie hier) die zitierte Bestimmung verschiedene Ablehnungsgründe enthält und nicht erkennbar ist, worauf der Tatrichter abstellen wollte (Senatsentscheidung VRS 75, 119, 122; Göhler, OWiG, 10. Aufl., § 77 Rdnr. 25).

    Auf diesem Verfahrensfehler kann das angefochtene Urteil beruhen (vgl. Senatsentscheidung VRS 75, 119, 123).

    Geringfügige Ordnungswidrigkeiten i.S.v. § 77 Abs. 2 Nr. 2 OWiG sind nur solche im Bereich bis 75,- DM (Senatsentscheidung VRS 75, 119, 123 und vom 21.1.1994 - Ss 584/93 Z - OLG Hamm NZV 1993, 361; Göhler a.a.O., § 77 Rdnr. 20).

  • OLG Köln, 06.03.2013 - 1 RBs 63/13

    Verletzung rechtlichen Gehörs durch willkürliche Ablehnung eines Beweisantrags im

    Die rechtsfehlerhafte Ablehnung von Beweisanträgen kann im Bußgeldverfahren grundsätzlich nur im Rahmen einer Aufklärungsrüge beanstandet werden (Senat VRs 74, 372; VRs 75, 119).
  • OLG Frankfurt, 14.06.2022 - 3 Ss OWi 476/22

    Verwertbarkeit der Ergebnisse einer Geschwindigkeitsmessung bei standardisiertem

    Durch die Wiedergabe der angewandten Vorschrift ist hier unmissverständlich (vgl. OLG Brandenburg, Beschl. v. 11.6.2019 - 53 Ss-OWi 213/19, ZfSch 2020, 110 f.; OLG Köln, Beschl. v. 15.3.1988 - Ss 72/88 [Z], VRS 75, 119, 121) durch das Tatgericht gegenüber dem anwaltlich vertretenen Betroffenen zum Ausdruck gebracht worden, dass der Beweisantrag zur Erforschung der Wahrheit im Sinne des § 77 Abs. 2 Nr. 1 OWiG nicht erforderlich ist.
  • OLG Köln, 04.04.2000 - Ss 76/00

    Ergänzung eines Schuldspruches im Revisionsurteil; Fahrlässige Gefährdung des

    Ein selbständiger Anfechtungsgrund kann also darin gefunden werden, dass ein Beweisantrag entgegen § 34 StPO nicht durch gerichtlichen Beschluss beschieden oder dass die Ablehnung nicht begründet worden ist (vgl. zu § 77 OWiG: SenE v. 13.10.1987 - Ss 496/87 Z - = VRS 74, 210 [211]; SenE v. 27.11.1987 - Ss 460/87 Z - = VRS 74, 372 [374 f.]; SenE v. 15.03.1988 - Ss 72/88 Z - = VRS 75, 119 [120 f.]; OLG Koblenz LRE 18, 283; Göhler, OWiG, 12. Aufl., § 77 Rdnr. 28).

    Bei (lediglich) fehlerhaft begründeter Ablehnung kann hingegen nur die Aufklärungsrüge erhoben werden (SenE v. 15.03.1988 - Ss 72/88 Z - = VRS 75, 119 [120]).

  • OLG Hamm, 07.02.2014 - 2 RBs 6/14

    Beweisantrag zur Einholung eines Sachverständigengutachtens wegen Überprüfung des

    Gibt der ablehnende Beschluss jedoch nur den Gesetzeswortlaut wieder, ohne die zutreffende Alternative des Ablehnungsgrundes mitzuteilen, kann dies nicht anders bewertet werden als die bloße Bezugnahme auf die Paragraphenziffer, welche keine Begründung im eigentlichen Sinn darstellt (OLG Köln, Beschluss vom 15. März 1988 - Ss 72/88 (Z) -, juris).
  • OLG Düsseldorf, 31.07.2023 - 1 ORBs 77/23

    Lichtbild, Täteridentifizierung, Urteilsgründe, Beweisantrag, Ablehnung wegen

    Die Ablehnung von Beweisanträgen nach § 77 Abs. 2 Nr. 2, § 244 Abs. 3, Abs. 4 S. 1 StPO hat auch im Bußgeldverfahren durch begründeten Gerichtsbeschluss zu erfolgen, wobei sich die Begründung nicht auf eine Wiedergabe des Gesetzestextes beschränken darf (BGH Beschl. v. 24.10.1979, NStZ 1981, 96 [Pf/M]; OLG Köln VRS 74, 372; 75, 119; VRS 88, 203).
  • OLG Köln, 19.10.1990 - Ss 490/90

    Beweisantrag auf Einholung eines Sachverständigengutachtens und auf

    Die Voraussetzungen dieser Ablehnungsmöglichkeit - wenn das Amtsgericht sie gemeint haben sollte - lagen im vorliegenden Fall schon deshalb nicht vor, weil sie beschränkt ist auf Verfahren, die eine geringfügige Ordnungswidrigkeit zum Gegenstand haben, in denen es also um keine höhere Geldbuße als 75, 00 DM geht (SenE VRS 74, 372; 75, 119; SenE vom 16.01.1990 - Ss 6/90; OLG Düsseldorf VRS 78, 140; Göhler, OWiG, 9. Aufl., § 77 RNr. 20; Senge in KK-OWiG, § 77 RNR. 23).
  • OLG Oldenburg, 20.03.1995 - Ss 59/95

    Ablehnung eines Beweisantrags; Bedeutungslosigkeit der Behauptung; Tatsächliche

    Unter den hier vorliegenden Umständen hätte die Ablehnung zumindest in den Urteilsgründen näher dargelegt werden müssen (Beschluß des Senats a.a.o.), damit sie für das Rechtsbeschwerdegericht nachzuprüfen ist (vgl. i.ü. OLG Köln, VRs 74, 210, 211 u. VRs 75, 119, 120; OLG Düsseldorf, NZV 1989, 163).
  • OLG Oldenburg, 29.11.1994 - Ss 438/94

    Vertretung in Hauptverhandlung; Verteidiger; Prozessuale Fürsorgepflicht;

    Wird im Bußgeldverfahren ein Beweisantrag ohne jegliche Begründung abgelehnt oder wird hierüber überhaupt nicht entschieden, liegt ein Verfahrensfehler vor, der selbständig neben der Aufklärungsrüge geltend gemacht werden kann (OLG Köln VRs 75, 119 f; Göhler aaO, § 77 Rn. 25).
  • OLG Hamm, 03.08.1999 - 4 Ss OWi 399/99

    Ablehnung eines Beweisantrages ohne Begründung, Verfahrensrüge, fehlende

    Es ist nicht auszuschließen, daß der Betroffene bei gesetzmäßiger Begründung des Ablehnungsbeschlusses einen Beweisantrag gestellt hätte, den das Amtsgericht nicht hätte ablehnen können und dem es - zum Vorteil des Betroffenen - hätte nachgehen müssen (zu vgl. OLG Köln, VRS 75, 119 (123)).
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