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   OLG Düsseldorf, 08.07.1988 - 5 Ss (OWi) 237/88 - 188/88 I   

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OLG Düsseldorf, 08.07.1988 - 5 Ss (OWi) 237/88 - 188/88 I (https://dejure.org/1988,4425)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 08.07.1988 - 5 Ss (OWi) 237/88 - 188/88 I (https://dejure.org/1988,4425)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 08. Juli 1988 - 5 Ss (OWi) 237/88 - 188/88 I (https://dejure.org/1988,4425)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NZV 1988, 195
  • VRS 75, 360
 
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Wird zitiert von ... (11)

  • OLG Rostock, 01.04.2005 - 2 Ss OWi 389/04

    Fahrlässige Mißachtung des Rotlichts einer Lichtzeichenanlage oder fahrlässige

    Zur Annahme eines derartigen einheitlichen Lebensvorgangs reicht es jedoch regelmäßig nicht aus, dass mehrere Verkehrsverstöße auf ein und derselben Fahrt begangen worden sind (vgl. nur BayObLGSt 1994, 135, 137; OLG Düsseldorf VRS 75, 360, 361; OLG Hamm DAR 1974, 22 f.).
  • BayObLG, 01.08.1994 - 2 ObOWi 343/94

    Nachfahren zur Nachtzeit

    Mehrere Verkehrsverstöße werden in diesem Sinne allerdings nicht schon dadurch zu einer prozessualen Tat zusammengefaßt, daß sie auf ein und derselben Fahrt begangen worden sind; mit dem Ende eines bestimmten Verkehrsvorgangs, der durch einen anderen abgelöst wird, ist in der Regel das die Tat bildende "geschichtliche Ereignis" abgeschlossen (OLG Düsseldorf VRS 75, 360; OLG Köln VerkMitt 1990, 5, jeweils m.w.Nachw.).
  • OLG Stuttgart, 15.01.2024 - 2 ORbs 23 Ss 769/23

    Verfahrenshindernis, Geschwindigkeitsüberschreitungen, zeitliche Nähe

    Vielmehr ist mit dem Ende eines bestimmten Verkehrsvorganges, der durch einen anderen abgelöst wird, in der Regel das die Tat bildende geschichtliche Ereignis abgeschlossen (vgl. OLG Düsseldorf, VRS 67, 129, VRS 71, 375, VRS 75, 360; BayObLG NZV 1994, 448; OLG Köln, NZV 1994, 292; OLG Hamm, DAR 1974, 22).
  • OLG Köln, 01.03.1994 - Ss 15/94

    Zulässigkeitsvoraussetzungen des Rechtsmittels der Beschwerde in einem

    Eine Zusammenrechnung mehrerer Ein-zelgeldbußen von 200, 00 DM oder weniger findet dagegen nur statt, wenn prozessual eine Tat vorliegt, aber mehrere materiell-rechtlich selbständige Handlungen im Sinne von § 20 OWiG (vgl. OLG Köln VRS 64, 292; BayObLG NJW 1986, 2124; OLG Düsseldorf NZV 1988, 195; VRS 71, 375; KG wistra 1988, 322; KK OWiG-Steindorf § 79 Rn. 15 m.w.N.).
  • BayObLG, 26.10.2001 - 2 ObOWi 407/01

    Verfahrensrechtlicher Tatbegriff bei mehrfachen Verkehrsverstößen während

    Zur Annahme eines derartigen einheitlichen Lebensvorgangs reicht es daher nicht aus, dass mehrere Verkehrsverstöße auf ein und derselben Fahrt begangen worden sind (BayObLGSt 1994, 135/137; OLG Düsseldorf VRS 75, 360/361; OLG Hamm DAR 1974, 22).
  • BayObLG, 16.01.1997 - 1 ObOWi 801/96

    Verfahrensrechtlicher Tatbegriff bei mehreren Geschwindigkeitsüberschreitungen -

    Nur dann, wenn bei natürlicher Betrachtung wegen des unmittelbaren zeitlich-räumlichen und des inneren Zusammenhangs der einzelnen Verstöße ein einheitliches zusammengehöriges Tun angenommen werden muß, kommt eine Wertung als natürlich Handlungseinheit (BayObLGSt 1975, 155; OLG Düsseldorf NZV 1988, 195, 196; vgl. auch BGH DAR 1995, 207, 208) oder als Dauerordnungswidrigkeit (BayObLG NZV 1993, 162, 163; BayObLGSt 1992, 165; 1995, 91, 93; OLG Celle NZV 1995, 197 ) in Betracht.
  • BayObLG, 25.02.1997 - 2 ObOWi 65/97

    Prozessualer Tatbegriff bei Geschwindigkeitsüberschreitungen - Zeitraum zwischen

    Nur dann, wenn bei natürlicher Betrachtung wegen des unmittelbaren zeitlich-räumlichen und des inneren Zusammenhangs der einzelnen Verstöße ein einheitliches zusammengehöriges Tun angenommen werden muß, kommt eine Wertung als natürliche Handlungseinheit (BayObLGSt 1975, 155; OLG Düsseldorf NZV 1988, 195, 196; vgl. auch BGH DAR 1995, 207, 208) oder als Dauerordnungswidrigkeit (BayObLGSt 1992, 165; 1995, 91, 93; OLG Celle NZV 1995, 197 ) in Betracht.
  • OLG Jena, 12.07.1999 - 1 Ss 71/99

    Kontinuierliches Zuschnellfahren als eine Tat im materiell-rechtlichen Sinne ;

    Vielmehr ist mit dem Ende eines bestimmten Verkehrsvorganges, der durch einen anderen abgelöst wird, in der Regel das die Tat bildende geschichtliche Ereignis abgeschlossen (vgl. OLG Düsseldorf, VRS 67, 129, VRS 71, 375, VRS 75, 360; BayObLG NZV 1994, 448; OLG Köln, NZV 1994, 292; OLG Hamm, DAR 1974, 22; KK-OWiG, Steindorf, § 79 Rn. 42).
  • OLG Stuttgart, 05.02.1997 - 4 Ss 731/96
    Handlungseinheit im materiell-rechtlichen Sinn (und damit auch im prozessualen Sinn) ist in dem Fall bejaht worden, in dem der Betroffene auf einer Länge von ca. 12 km auf der Autobahn verschiedene durch Verkehrszeichen 274 der StVO angeordnete Geschwindigkeitsbegrenzungen (zwischen 60 km/h und 100 km/h) vorsätzlich überschritt (OLG Düsseldorf NZV 1994, 42 ; vgl. weiter BayObLG NZV 1993, 162 ; OLG Düsseldorf NZV 1988, 195 ; OLG Hamm ZfS 1994, 187).
  • KG, 22.06.1992 - 3 Ws (B) 137/92

    Geldbuße; Einzelgeldbußen; Addieren; Zusammenzählen; Fortgesetzte Handlung;

    Die dem Betroffenen vorgeworfenen Zuwiderhandlungen stellen jedoch keinesfalls mehrere Taten im verfahrensrechtlichen Sinne dar, wie § 79 Abs. 2 OWiG für die Wertberechnung voraussetzt (vgl. OLG Düsseldorf VRS 75, 360).
  • OLG Köln, 22.09.2006 - 82 Ss OWi 65/06
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