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OLG Koblenz, 22.03.1988 - 1 Ss 135/88 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VRS 75, 46
Wird zitiert von ... (4)
- OLG Koblenz, 12.10.2006 - 12 W 471/06
Hauptsacheerledigung: Kostenentscheidung bei beidseitiger Erledigungserklärung …
Eine solche Rechtsmittelbeschränkung ist unwirksam, wenn die Feststellungen zur Tat, sei es zur äußeren oder zur inneren Tatseite (OLG Koblenz VRS 53, 337, 338), so knapp, unvollständig, unklar oder widersprüchlich sind, dass sie keine ausreichende Grundlage für eine Entscheidung des Berufungsgerichts bieten (vgl. OLG Koblenz VRS 48, 16, 17; 70, 14, 15; 70, 144, 145 f.; 75, 46, 47 f.). - OLG Brandenburg, 28.11.2007 - 1 Ss 92/07
Fr die Beurteilung der alkoholbedingten Beeintrchtigung der Schuldfhigkeit eines …
Eine solche - grundsätzlich zwar zulässige (vgl. BGHSt 29, 359; 33, 59) - prozessuale Maßnahme kommt u.a. dann nicht in Betracht, wenn das angefochtene Urteil keine bzw. nur unzureichende Feststellungen zur (verminderten) Schuldfähigkeit eines Angeklagten enthält, obwohl zu einer näheren Erörterung dieser Frage begründeter Anlass bestand (OLG Koblenz, VRS 70, 14; 75, 46; OLG Frankfurt, NJW 1968, 1638; OLG Köln, NStZ 1984, 379;… Meyer-Goßner, StPO, 50. Aufl., § 318 Rdnr. 16ff). - OLG Saarbrücken, 02.07.1996 - Ss 126/94 Allerdings hat sich die Rechtsprechung in Fällen, in denen die Frage der Schuldfähigkeit nicht geprüft wurde, obwohl dazu Anlaß bestand oder eine neue Entscheidung über die Schuldfrage aufgrund der für die Strafbemessung festgestellten Tatsachen zur Verneinung der Schuld führen könnte, die Unwirksamkeit der Beschränkung angenommen (vgl. u.a. OLG Koblenz VRS 75, 46; OLG Zweibrücken MDR 1986, 75; OLG Düsseldorf MDR 1984, 164, 165; OLG Köln NStZ 1984, 379 ; so auch der Senat in mehreren Entscheidungen; LR-Gollwitzer wie vor; Kleinknecht/Meyer-Goßner;… StPO , 42. Aufl., Rdnr. 17 zu § 318 jeweils m.w.N.).
- OLG Naumburg, 25.01.2000 - 2 Ss 380/99
Beschränkbarkeit der Revision auf den Rechtsfolgenausspruch durch das …
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