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   OLG Hamm, 17.11.1987 - 27 U 45/87   

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https://dejure.org/1987,6001
OLG Hamm, 17.11.1987 - 27 U 45/87 (https://dejure.org/1987,6001)
OLG Hamm, Entscheidung vom 17.11.1987 - 27 U 45/87 (https://dejure.org/1987,6001)
OLG Hamm, Entscheidung vom 17. November 1987 - 27 U 45/87 (https://dejure.org/1987,6001)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NZV 1989, 76 (Ls.)
  • VRS 76, 112
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG München, 25.10.2019 - 10 U 3171/18

    Mitverschuldensquote des nicht angeschnallten Geschädigten bei einem

    Voraussetzung hierfür ist, dass der Unfall einer der hierfür typischen Gruppen von Unfallabläufen zuzuordnen ist (vgl. König in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht 45. Aufl., § 21a StVO Rn. 21 m.w.N.; BGH, NJW 1980, 2125; BGH, NJW 1991, 230, 231; OLG Hamm, VRS 76, 112, 114), was hier der Fall ist.
  • BGH, 03.07.1990 - VI ZR 239/89

    Anscheinsbeweis für die Nichtbenutzung des Sicherheitsgurts

    Zum Anscheinsbeweis für die Ursächlichkeit des Nichtangeschnalltseins s. a. OLG Hamm, VRS 76, 112 = NZV 1989, 76.
  • OLG Celle, 16.09.2009 - 14 U 71/06

    Bemessung des Schmerzensgeldes bei einer offenen Schmerzensgeldteilklage;

    An einem hierfür erforderlichen typischen Geschehensablauf (vgl. BGH, NJW 1980, 2125 - juris Rdnr. 17) fehlt es jedoch, wenn ein so starker seitlicher Aufprall des Fahrzeugs erfolgt ist, dass der vom Verletzten benutzte Teil des Fahrgastraums erheblich deformiert wurde (Geigel, a. a. O.. OLG Hamm, NZV 1989, 76. OLG Düsseldorf, Urteil vom 6. März 2006 - 1 U 141/00 - juris Rdnr. 54).
  • OLG Düsseldorf, 06.03.2006 - 1 U 141/00

    Richterwechsel nach einer Beweiserhebung - Entziehung des Auftrags an den

    Der Beweis des ersten Anscheins spricht dann nicht für die Ursächlichkeit der unterlassenen Gurtanlegung für die eingetretenen Verletzungen, wenn ein so starker seitlicher Aufprall des Fahrzeugs erfolgt ist, dass der vom Verletzten benutzte Teil der Fahrgastzelle erheblich deformiert wurde (OLG Hamm VRS 76, 112, 114; Jagusch/Hentschel, § 21 a StVO, Rdn. 9 a).
  • OLG Düsseldorf, 24.10.2005 - 1 U 217/04

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    Voraussetzung hierfür ist, dass der Unfall einer der hierfür typischen Gruppen von Unfallabläufen zuzuordnen ist (BGH, NJW 1980, 2125; BGH, NJW 1991, 230, 231; OLG Hamm, VRS 76, 112, 114).
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