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   BayObLG, 19.08.1988 - RReg. 1 St 123/88   

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https://dejure.org/1988,3490
BayObLG, 19.08.1988 - RReg. 1 St 123/88 (https://dejure.org/1988,3490)
BayObLG, Entscheidung vom 19.08.1988 - RReg. 1 St 123/88 (https://dejure.org/1988,3490)
BayObLG, Entscheidung vom 19. August 1988 - RReg. 1 St 123/88 (https://dejure.org/1988,3490)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StGB § 222; StVO § 12 Abs. 1 Nr. 6 lit. a

Papierfundstellen

  • NJW 1989, 1686 (Ls.)
  • NZV 1989, 201
  • BayObLGSt 1988, 127
  • VRS 76, 284
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • KG, 31.10.2011 - 3 Ws (B) 500/11

    Anforderungen an die Annahme einer Parkbucht i.S.d. StVO

    Ohne Zusatzschilder versehene Verkehrszeichen 283 und 286 (absolutes und eingeschränktes Haltverbot gemäß Anl. 2 lfd. Nr. 62 und 63 zu § 41 Abs. 1 StVO ) beziehen sich nur auf die für den fließenden Verkehr bestimmte Fahrbahn, die durch die mit ihnen angeordneten Haltverbote von Behinderungen durch haltende und parkende Fahrzeuge freigehalten werden soll, jedoch nicht auf für den ruhenden Verkehr bestimmte Parkstreifen, Park- und Ladebuchten, die nach ihrer äußeren Anlage für jeden unbefangenen Betrachter gerade zum Halten und Parken bestimmt sind und ersichtlich nicht dem fließenden Verkehr dienen (vgl. BayObLG VRS 45, 141 und 76, 284 (286); HansOLG Hamburg DAR 1976, 305; Thüringer OLG VRS 113, 368).
  • OLG Karlsruhe, 25.01.2006 - 3 Ss 160/05

    Fahrlässige Tötung im Straßenverkehr: Zurechnung von durch eine

    Bei fahrlässigen Erfolgsdelikten, die wie § 222 StGB die sorgfaltspflichtwidrige Herbeiführung eines tatbestandsmäßigen Erfolgs unter Strafe stellen, ist für die Erfolgszurechnung über die kausale Verursachung im Sinne der Äquivalenzformel hinaus erforderlich, dass sich gerade die durch die Pflichtwidrigkeit des Täters gesetzte Gefahr im eingetretenen Erfolg verwirklicht hat und der Erfolg in den Schutzbereich der verletzten Sorgfaltsnorm fällt (vgl. BayObLG VRS 71, 68; OLG Hamm VRS 61, 353; 60, 38; BayObLG NZV 1989, 201; BGH NJW 1985, 1950, 1951; Tröndle/Fischer StGB 53. Aufl. vor § 13 Rdnr. 17 d; Hentschel Straßenverkehrsrecht 38. Aufl. § 3 StVO Rdnr. 65; Cramer/Sternberg-Lieben in Schönke/Schröder StGB 26. Aufl. § 15 Rdnr. 154 ff m. w. N.; krit. zum Schutzzweckzusammenhang Duttge in MünchKomm StGB § 15 Rdnr. 180 ff m. w. N.).
  • BayObLG, 06.05.1993 - 1 ObOWi 3/93
    Das Haltverbot nach § 12 Abs. 1 Nr. 6 a (Zeichen 283) dient in erster Linie dem Schutz des fließenden Verkehrs vor Behinderungen (BGH NJW 1983, 1326 ; BGHSt 4, 182/184; BayObLGSt 1988, 127/130; OLG Hamm NZV 1991, 271), daneben auch dem Schutz anderer Verkehrsteilnehmer vor den Gefahren des fließenden Verkehrs, soweit durch haltende Fahrzeuge die Übersicht über den Verkehrsablauf beeinträchtigt wird (vgl. BGH NJW 1983, 1326 ; BayObLGSt aaO.; OLG Köln NZV 1991, 471).
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