Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 06.07.1988 - 5 Ss (OWi) 223/88 - 48/88 IV |
Zitiervorschläge
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 06.07.1988 - 5 Ss (OWi) 223/88 - 48/88 IV (https://dejure.org/1988,6197)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 06. Juli 1988 - 5 Ss (OWi) 223/88 - 48/88 IV (https://dejure.org/1988,6197)
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- zaoerv.de (Kurzinformation)
Papierfundstellen
- NJW 1989, 2207
- MDR 1989, 764
- NVwZ 1989, 901 (Ls.)
- VRS 76, 423
Wird zitiert von ...
- OLG Frankfurt, 08.06.2022 - 3 Ss OWi 591/22
Bußgeld gegen Landtagsabgeordneten wegen Verstoßes gegen Maskenpflicht
Bußgeldverfahren fallen nicht unter Art. 46 Abs. 2 GG (vgl. hierzu Meyer/Goßner/Schmitt StPO 65. Aufl. 2022 § 152 a Rdnr. 4, OLG Düsseldorf NJW 1989, 2207).
Rechtsprechung
BayObLG, 09.01.1989 - RReg. 2 St 378/88 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Alkoholbedingte Schuldunfähigkeit; Rückrechnung; Entnahmezeitwert; Tatzeitwert; Abbauwert; Sicherheitszuschlag; Konzentrationsabfall
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1989, 663
- NZV 1989, 240 (Ls.)
- VRS 76, 423
Wird zitiert von ... (5)
- OLG Köln, 02.09.1997 - Ss 487/97
Stützung der tatrichterlichen Überzeugung von der vorsätzlichen Trunkenheitsfahrt …
Nach gesicherten medizinisch-naturwissenschaftlichen Erkenntnissen ist eine Benachteiligung von Tätern ausreichend sicher ausgeschlossen, wenn der Rückrechnung ein stündlicher Abbauwert von 0, 2 Promille und ein Sicherheitszuschlag von 0, 2 Promille zugrunde gelegt wird (BGH VRS 81, 108; BayObLG VRS 76, 423; SenE VRS 76, 125). - BayObLG, 06.03.2003 - 1St RR 13/03
Unwirksame Einspruchsbeschränkung auf den Rechtsfolgenausspruch bei …
Diese hätte bei Zugrundelegung eines maximalen stündlichen Abbauwertes von 0, 2 %o und eines einmaligen Sicherheitszuschlags von 0, 2 %o (zur Berechnung vgl. BGH NStZ 1986, 114; BGHSt 37, 231/237; BayObLG VRS 76, 423) einen Höchstwert von 2, 64 % ergeben. - OLG München, 25.07.2008 - 4St RR 107/08
Trunkenheit im Verkehr: Erörterung einer verminderten Schuldfähigkeit ab …
Denn eine Rückrechnung - die das Landgericht unterlassen hat - der Blutalkoholkonzentration auf den frühestmöglichen Tatzeitpunkt um 1.00 Uhr ergibt bei Zugrundelegung eines maximalen stündlichen Abbauwertes von 0, 2 âEUR° und eines einmaligen Sicherheitszuschlags von 0, 2 âEUR° (zur Berechnung vgl. BGH NStZ 1986, 114; BGHSt 37, 231/237; BayObLG VRS 76, 423) einen Höchstwert von etwa 2, 45 âEUR°. - BayObLG, 18.05.1999 - 1St RR 109/99
Beurteilungsspielraum bei der Prüfung der Wirksamkeit der Beschränkung der …
Hier betrug die rechnerisch höchstmögliche Blutalkoholkonzentration bezogen auf den Zeitpunkt der polizeilichen Kontrolle gegen 2.00 Uhr, 3,31 Promille, und bezogen auf den früheren Zeitpunkt des Fahrtantritts - der Angeklagte soll bis zur Überprüfung etwa 20 km zurückgelegt haben - entsprechend mehr (zur Berechnung BGH NStZ 1986, 114; BGHSt 37, 231/237; BayObLG VRS 76, 423). - BayObLG, 07.12.1994 - 1St RR 195/94 Eine Rückrechnung auf die maximale Blutalkoholkonzentration führt bei Annahme abgeschlossener Resorption im Tatzeitpunkt, eines stündlichen Abbauwerts von 0, 2 Promille und Hinzurechnung eines einmaligen Sicherheitszuschlags von 0, 2 Promille im übrigen auf einen Wert von 4, 05 Promille (zur Berechnung: BGH VRS 70, 207 = NStZ 1986, 114 Nr. 2; BayObLG VRS 76, 423; Gerchow/Heifer/Schwerd/Zink in Blutalkohol 1985, 77 f; Salger DRiZ 1989, 174/175).