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   OLG Karlsruhe, 24.05.1989 - 1 U 11/89   

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https://dejure.org/1989,4368
OLG Karlsruhe, 24.05.1989 - 1 U 11/89 (https://dejure.org/1989,4368)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 24.05.1989 - 1 U 11/89 (https://dejure.org/1989,4368)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 24. Mai 1989 - 1 U 11/89 (https://dejure.org/1989,4368)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Glaubwürdigkeit; Ausland; Zeugeneinvernahme; Beweisaufnahme

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StVG § 7 § 17; ZPO § 286 § 526
    Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall; Wiederholung der erstinstanzlichen Beweisaufnahme in der Berufungsinstanz

Papierfundstellen

  • NJW 1990, 1054 (Ls.)
  • NJW-RR 1990, 191
  • VRS 77, 100
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • LG Mönchengladbach, 16.04.2002 - 5 S 86/01

    Haftungsverteilung bei Auffahrunfall und scharfem Abbremsen des vorausfahrenden

    Bei Auffahrunfällen spricht der Beweis des ersten Anscheins dafür, dass der Auffahrende die im Verkehr erforderliche Sorgfalt nicht beachtet hat, weil er entweder zu dicht aufgefahren ist oder seine Fahrgeschwindigkeit nicht der Verkehrslage angepasst hat oder weil er es an der erforderlichen Aufmerksamkeit hat fehlen lassen (OLG Karlsruhe VRS 77, 100, 101 f.; KG DAR 1976, 74, 75; KG NZV 1993, 478; OLG Köln MDR 1995, 577; Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 36. Aufl., § 2 StVO, Rdnr. 17).
  • OLG Brandenburg, 28.06.2007 - 12 U 209/06

    Schadensersatz aus Verkehrsunfall: Haftung auf Grund eines in einem Motorradpulk

    Der Anscheinsbeweis erstreckt sich aber nicht auf eine etwaige Schuldverteilung, insbesondere nicht auf eine Alleinschuld des Auffahrenden (OLG Naumburg, NZV 1995, 73; OLG Karlsruhe, VRS 77, 100; KG, VM 1983, 13; OLG Köln, VersR 1976, 670).
  • LG Kiel, 16.03.2018 - 8 O 106/16

    Alleinhaftung des Vordermanns bei starkem Abbremsen

    Bei Auffahrunfällen spricht zunächst der Beweis des ersten Anscheins dafür, dass der Auffahrende die im Verkehr erforderliche Sorgfalt nicht beachtet hat, weil er entweder zu dicht aufgefahren ist oder seine Fahrgeschwindigkeit nicht der Verkehrslage angepasst hat oder weil er es an der erforderlichen Aufmerksamkeit hat fehlen lassen (OLG Karlsruhe, VRS 77, 100; OLG Köln, MDR 1995, 577).
  • OLG Brandenburg, 29.11.2007 - 12 U 150/07

    Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Erstattungsfähigkeit überhöhter

    Der Anscheinsbeweis erstreckt sich aber nicht auf eine etwaige Schuldverteilung, insbesondere nicht auf eine Alleinschuld des Auffahrenden (OLG Naumburg, NZV 1995, 73; OLG Karlsruhe, VRS 77, 100; KG, VM 1983, 13; OLG Köln, VersR 1976, 670).
  • AG Köln, 24.04.2012 - 267 C 198/11

    Möglichkeit der Erschütterung des Anscheinsbeweises hinsichtlich des Verschuldens

    Das gilt auch dann, wenn der Vorausfahrende hat bremsen müssen (OLG Karlsruhe, NJW-RR 88, 28, VRS 77 100).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 16.10.2002 - L 6 U 286/01
    Denn die Würdigung des SG beruht nicht auf einem persönlichen Eindruck der im Wege des Rechtshilfeersuchens vom SG Ulm vernommenen Zeugin (vgl auch OLG Karlsruhe NJW 1990, 1054) und die Wertung des erkennenden Senats stimmt mit der Würdigung des LG überein, die auf dem unmittelbaren persönlichen Eindruck des Gerichts beruht.
  • AG Verden, 04.10.2005 - 2 C 272/05

    Haftungsverteilung bei einem Unfall beim Linksabbiegen

    Fährt im fließenden Verkehr der Nachfolgende auf den Vorausfahrenden auf, so spricht der erste Anschein dafür, dass der Nachfolgende entweder den erforderlichen Abstand unterschritten hat oder unaufmerksam gefahren ist oder zu spät reagierte und daher den Unfall schuldhaft verursachte (OLG Karlsruhe, VRS 77, 100).
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