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   OLG Düsseldorf, 16.02.1989 - 2 Ss 12/89 - 6/89 III   

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https://dejure.org/1989,20745
OLG Düsseldorf, 16.02.1989 - 2 Ss 12/89 - 6/89 III (https://dejure.org/1989,20745)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 16.02.1989 - 2 Ss 12/89 - 6/89 III (https://dejure.org/1989,20745)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 16. Februar 1989 - 2 Ss 12/89 - 6/89 III (https://dejure.org/1989,20745)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VRS 78, 140
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • OLG Düsseldorf, 06.01.2010 - 3 RBs 95/09

    Begriff der Fahrzeuge des Rettungsdienstes im Sinne von § 35 Abs. 5a StVO

    Zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung ist die Zulassung geboten, wenn sonst schwer erträgliche Unterschiede in der Rechtsprechung entstehen oder fortdauern würden und die Gefahr der Wiederholung in einer fehlerhaften Rechtsanwendung droht (vgl. BGHSt 24, 15, 22; Senat, NZV 1992, 497; NStZ 1991, 395, 396; VRS 78, 140; OLG Düsseldorf, 1. Senat für Bußgeldsachen, VRS 88, 211).
  • OLG Köln, 19.10.1990 - Ss 490/90

    Beweisantrag auf Einholung eines Sachverständigengutachtens und auf

    Die Voraussetzungen dieser Ablehnungsmöglichkeit - wenn das Amtsgericht sie gemeint haben sollte - lagen im vorliegenden Fall schon deshalb nicht vor, weil sie beschränkt ist auf Verfahren, die eine geringfügige Ordnungswidrigkeit zum Gegenstand haben, in denen es also um keine höhere Geldbuße als 75, 00 DM geht (SenE VRS 74, 372; 75, 119; SenE vom 16.01.1990 - Ss 6/90; OLG Düsseldorf VRS 78, 140; Göhler, OWiG, 9. Aufl., § 77 RNr. 20; Senge in KK-OWiG, § 77 RNR. 23).
  • OLG Düsseldorf, 03.05.1991 - 5 Ss OWi 75/91

    Antrag auf Vernehmung eines "Gegenzeugen" im Ordnungswidrigkeitenverfahren

    Der Beschluss des 3. Strafsenats des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 16. Februar 1989 (VRS 78, 140) steht der hier getroffenen Entscheidung nicht entgegen.
  • OLG Oldenburg, 20.03.1995 - Ss 59/95

    Ablehnung eines Beweisantrags; Bedeutungslosigkeit der Behauptung; Tatsächliche

    Soweit allerdings hinzu kommt, daß diese Fehlentscheidung in einer grundsätzlichen Frage getroffen worden ist, sie schwer erträgliche Unterschiede in der Rechtsanwendung auslöste oder ohne eine Entscheidung des Rechtsbeschwerdegerichts mit weiteren Fehlentscheidungen in gleichgelagerten Fällen zu rechnen ist, muß zur Vermeidung der Wiederholungsgefahr eine Korrektur durch das Rechtsbeschwerdegericht erfolgen (vgl. OLG Düsseldorf, VRS 78, 140 f. sowie Beschluß des Senats vom 11. März 1994 - Ss 95/94 -).
  • OLG Düsseldorf, 17.11.2003 - 5 Ss OWi 198/03

    Geldbuße infolge eines fahrlässigen Rotlichtverstoßes; Ablehnung eines Antrags

    Dies ist namentlich der Fall, wenn wesentliche Verfahrensgrundsätze unrichtig angewendet werden und ohne eine klärende Entscheidung des Oberlandesgerichts mit weiteren Fehlentscheidungen in gleichgelagerten Fällen gerechnet werden kann (OLG Düsseldorf VRS 78, 140; Göhler, OWiG, 13. Aufl. München 2002, § 80 Rdn. 5 m.w.N.).
  • BayObLG, 10.09.1992 - 3 ObOWi 78/92

    Beweiserhebung; Aufklärungswert; Absprechen; Entkräftung ; Ermittlungsergebnis;

    Der beantragten Beweiserhebung darf in der Regel ein weiterer Aufklärungswert nicht abgesprochen werden, wenn sie der Entkräftung des bisherigen, lediglich auf der Aussage eines Zeugen beruhenden Beweisergebnisses dienen soll (BayObLGSt 1971, 138/140; VRS 59, 211/213; KG VRS 65, 212; OLG Köln VRS 65, 450/451; OLG Düsseldorf VRS 76, 377/379; VRS 78, 140/141; VRS 81, 296/297).
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