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   OLG Oldenburg, 11.11.1988 - 11 U 68/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,3795
OLG Oldenburg, 11.11.1988 - 11 U 68/88 (https://dejure.org/1988,3795)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 11.11.1988 - 11 U 68/88 (https://dejure.org/1988,3795)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 11. November 1988 - 11 U 68/88 (https://dejure.org/1988,3795)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftungsverteilung bei Kollision mit einem entgegenkommenden Fahrzeug nach Einbiegen in eine Vorfahrtstraße

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)

    § 7 Abs. 1 StVG; § 7 Abs. 2 StVG ; § 17 Abs. 1 StVG ; § 18 Abs. 1 StVG ; § 5 Abs. 4a StVO ; § 8 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 StVO ; § 8 Abs. 2 S. 2 StVO
    Anscheinsbeweis; Vorfahrtverletzung; Wartepflichtiges Kraftfahrzeug; Einbiegen auf Vorfahrtstraße

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anscheinsbeweis; Vorfahrtverletzung; Wartepflichtiges Kraftfahrzeug; Einbiegen auf Vorfahrtstraße

Papierfundstellen

  • VRS 78, 25
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 15.06.1982 - VI ZR 119/81

    Haftungsverteilung bei Kollision mit einem entgegenkommenden Fahrzeug nach

    Auszug aus OLG Oldenburg, 11.11.1988 - 11 U 68/88
    Vorfahrtsverletzung durch ein nach rechts in eine bevorrechtigte Straße einbiegendes Kfz bei Kollision mit einem überholenden Entgegenkommer (entgegen BGH NJW 1982, 2668 und h.M.).

    Entgegen der Ansicht in dem Urteil des BGH in NJW 1982, 2668, auf die sich das LG und der Kl. stützen, hält der Senat die Regeln des Anscheinsbeweises bei einem Kreuzungs-/Einmündungszusammenstoß auch dann für anwendbar, wenn ein wartepflichtiges Kraftfahrzeug nach rechts auf eine Vorfahrtsstraße einbiegt und dabei auf der rechten Fahrbahnseite mit einem von echts kommenden und im Überholen begriffenen Verkehrsteilnehmer zusammenstößt.

  • LG Saarbrücken, 28.03.2014 - 13 S 196/13

    Haftung bei Kfz-Unfall: Vorfahrtverletzung im Kreisverkehr

    Die in der Rechtsprechung für das Abbiegen nach rechts angenommenen Ausnahmen von diesem Grundsatz betreffen nicht den Fall einer Kollision mit einem aus Sicht des Abbiegenden von links herannahenden Verkehrsteilnehmer (vgl. BGH, Urteil vom 15. Juni 1982 aaO; OLG Brandenburg aaO; OLG Köln, aaO; OLG Köln, VersR 1994, 191; noch weitergehend OLG Oldenburg, VRS 78, 25).
  • OLG Brandenburg, 02.04.2009 - 12 U 214/08

    Haftung bei Verkehrsunfall: Haftungsverteilung bei Vorfahrtsrechtverletzung durch

    Dahinstehen kann für den vorliegenden Fall eines Linksabbiegens durch die Klägerin zu 2., ob ein Anscheinsbeweis nicht besteht, wenn der Wartepflichtige nach rechts in eine Vorfahrtsstraße einbiegt und dabei auf der rechten Fahrbahnseite gegen einen von rechts kommenden und im Überholen begriffenen Verkehrsteilnehmer stößt (so BGH NJW 1982, a. a. O.; anderer Ansicht: OLG Oldenburg VRS 78, S. 25).
  • OLG Köln, 28.07.1993 - 11 U 42/93

    Haftungsverteilung bei Kollision eines wartepflichtigen Fahrzeugs mit einem in

    Die Gegenmeinung, wonach der in eine Vorfahrtsstraße Einbiegende nicht darauf vertrauen darf, ein von rechts kommender Vorfahrtberechtigter werde nicht unversehens zum Überholen ausscheren und damit die zunächst freie andere Fahrbahnhälfte für sich beanspruchen (OLG Düsseldorf VRS 60, 416; OLG Oldenburg VRS 78, 25), überdehnt die Wartepflicht in einer Weise, die über das im Interesse der Verkehrssicherheit Gebotene hinausgeht und bei gewissenhafter Befolgung die Flüssigkeit des Verkehrs erheblich beeinträchtigen würde.
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