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   BayObLG, 12.01.1990 - 1 ObOWi 174/89   

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https://dejure.org/1990,7356
BayObLG, 12.01.1990 - 1 ObOWi 174/89 (https://dejure.org/1990,7356)
BayObLG, Entscheidung vom 12.01.1990 - 1 ObOWi 174/89 (https://dejure.org/1990,7356)
BayObLG, Entscheidung vom 12. Januar 1990 - 1 ObOWi 174/89 (https://dejure.org/1990,7356)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    OWiG § 33 Abs. 1 S. 1 Nr. 1

Papierfundstellen

  • NZV 1990, 285
  • VRS 78, 463
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • KG, 24.11.2016 - 121 Ss 169/16

    Steuerhinterziehung: Strafbefreiung bei Nachholung der Steuererklärung durch

    So argumentieren das LG Bremen (wistra 1998, 317) sowie Samson (wistra 1990, 245) und Joecks (aaO, Rn. 410), dass der Begriff der "Erklärung" in § 153 AO für die fehlerhafte Ursprungserklärung (d. h. die unrichtige bzw. unvollständige Steuererklärung) reserviert sei.
  • OLG Karlsruhe, 08.02.1996 - 2 Ss 107/95

    Strafbefehl über eine Gesamtgeldstrafe von 100 Tagessätzen wegen einer

    Das Amtsgericht, das sich auf veröffentlichte Rechtsprechung nicht stützen konnte, hat im Einklang mit der überwiegenden Meinung in der steuerrechtlichen Literatur (Klein/Orlopp AO 5. Aufl. Anm. 10; Engelhardt in Hübschmann/Hepp/Spitaler a.a.O. Rdnr. 267 i.V.m. Rdnr. 276; Himsel in Koch/Scholtz AO 4. Aufl. Rdnr. 44; Franzen in Franzen/Gast/Samson Steuerstrafrecht 3. Aufl. Rdnr. 169; jew. zu § 371; Samson wistra 1990, 245, 249; vgl. auch Brauns wistra 1985, 171, 174) sowie in Anlehnung an den eingeschränkten Umfang der Berichtigungserklärung bei der Selbstanzeige eines leichtfertig Handelnden (vgl. dazu nur Klein/Orlopp a.a.O. Anm. 7 [S. 1394 f.]; Samson in Franzen/Gast/Samson a.a.O. Rdnr. 58; jew. zu § 378; Senat, B.v. 30.11.1995 -2 Ss 158/95- [zur Veröffentlichung bestimmt] unter Hinweis auf BayObLG MDR 1978, 865 ff; DB 1981, 874 ff und OLG Hamm DB 1961, 968) in der Anerkennung des von den Prüfern erarbeiteten Zahlenwerks und in der Stellung des Antrags auf pauschalierte Lohnsteuerfestsetzung durch die Geschäftsführer das nach §§ 378 Abs. 3, 371 Abs. 4 Satz 1 1. Halbsatz AO notwendige Verhalten gesehen.

    Diese Wortwahl des Gesetzgebers ist eindeutig (Engelhardt a.a.O.; Samson wistra 1990, 245, 249).

    Bei dem hier gegebenen Sachverhalt brauchte der Senat nicht näher auf die -nicht unbedenkliche- Auffassung des Amtsgerichts (UAS 5 1. Absatz) einzugehen, wonach eine Fremdanzeige dem Dritten nur zugute kommen solle, wenn dieser nicht vorsätzlich gehandelt habe (vgl. dazu Klein/Orlopp a.a.O. Anm. 10; Engelhardt a.a.O. Rdnr. 262; jew. zu § 371; Samson wistra 1990, 245, 248 ff.).

  • OLG Dresden, 10.05.2005 - Ss OWi 886/04

    Fahrverbot

    Der Tag des Eingangs der Akte bei dem Polizeirevier ist aus der Akte ersichtlich, und der Polizeibeamte hat die Bekanntgabe der Einleitung des Ermittlungsverfahrens durch seinen Aktenvermerk vom selben Tag aktenkundig gemacht, so dass sich die Tatsache und das Datum der Unterbrechungshandlung (10. März 2004) unmittelbar aus der Akte ergeben (vgl. BGHSt 30, 215 [219 f.]; BayObLG VRS 78, 463; OLG Zweibrücken DAR 2004, 603).
  • OLG Zweibrücken, 12.07.2004 - 1 Ss 102/04

    Verkehrsordnungswidrigkeit: Unterbrechung der Verfolgungsverjährung durch

    Der ersuchte Polizeibeamte hat die Versendung an den Betroffenen durch den Vollzugsvermerk vom 6. August 2003 aktenkundig gemacht, so dass die Tatsache und das Datum der Unterbrechungshandlung unmittelbar dokumentiert sind und sich nicht lediglich im Freibeweisverfahren oder aus der Erinnerung des Ermittlungsorgans rekonstruieren lassen (vgl. BGHSt 30, 215, 219 f; BayObLG VRS 78, 463 f).
  • OLG Hamm, 15.01.2008 - 4 Ss OWi 738/07

    Zulassung der Rechtsbeschwerde zur Sicherung der Einheitlichkeit der

    Vorliegend sind den Akten - bezogen auf den Betroffenen - konkrete Anhaltspunkte (zu vgl. Beschluss des OLG Hamm vom 16.04.2001 - 2 Ss OWi 196/01; BayObLG, Besch. vom 12.01.1990 - 1 Ob OWi 174/89 - VRS Bd. 78 S. 176 f.) für eine Unterbrechungshandlung bereits vor Ort nicht zu entnehmen.
  • OLG Stuttgart, 31.01.1996 - 1 Ws 1/96
    Nach Samson erfaßt § 371 Abs. 4 AO dagegen auch die Steuerhinterziehungen, die durch die Abgabe unrichtiger Ursprungserklärungen begangen wurden (wistra 1990, 245 ff., 249 ff.).
  • OLG Braunschweig, 21.08.2006 - Ss OWi 100/06
    Denn eine ordnungsgemäße Bekanntgabe der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens erfordert, dass der Verfahrensgegenstand dem Betroffenen durch die Verwaltungsbehörde bekannt gegeben wird; eine Kenntniserlangung durch Dritte - hier im Wege der Aushändigung des Anhörungsbogens durch die Halterin - genügt diesen Anforderungen nicht (BayObLG NZV 1990, 285).
  • LG Bremen, 26.06.1998 - 42 Qs 84b Ds 860 Js 22051/97
    b) Unter den in § 371 IV AO in Bezug genommenen in § 153 bezeichneten Erklärungen sind nach Auffassung der Kammer gerade solche Erklärungen zu verstehen, die Gegenstand der Anzeige- und Berichtigungspflicht des § 153 AO sind; das sind insbesondere fehlerhafte Steuererklärungen (Begr. zu § 98 des Reg.-Entwurfs, BT-Drucks. VI/1982 S. 129; Hübschmann/ Hepp/Spitaler/Engelhardt, Komm. zur AO Lfg. 136, § 371 AO Rdn. 276; Franzen/Gast/Joecks, Steuerstrafrecht, 4. Aufl. 1996, § 371 AO Rdn. 228; Samson wistra 1990, 245/250).
  • OLG Brandenburg, 31.03.1998 - 2 Ss OWi 112 B/97
    In den Fällen des § 33 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 OWiG ist es notwendig, daß sich für die Tatsache der Bekanntgabe, ihren Zeitpunkt und ihren Inhalt konkrete Anhaltspunkte aus den Akten ergeben, damit die Entscheidung über den Eintritt der Verjährungsunterbrechung nicht vom Erinnerungsvermögen des Ermittlungsorgans abhängt (vgl. BGHSt 30, 215 ; BayObLG VRS 60, 126; 78, 463; Göhler, OWiG , 11. Aufl., § 33 Rn. 5a).
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