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   VGH Hessen, 28.11.1989 - 2 UE 133/85   

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https://dejure.org/1989,3612
VGH Hessen, 28.11.1989 - 2 UE 133/85 (https://dejure.org/1989,3612)
VGH Hessen, Entscheidung vom 28.11.1989 - 2 UE 133/85 (https://dejure.org/1989,3612)
VGH Hessen, Entscheidung vom 28. November 1989 - 2 UE 133/85 (https://dejure.org/1989,3612)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Widmung einer Straße; Wirksamkeit des Bebauungsplanes; Bekanntmachung der Verkehrsübergabe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BauGB § 9 Abs. 1 Nr. 11

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1990, 457
  • NVwZ-RR 1991, 457
  • VRS 79, 236
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • VGH Baden-Württemberg, 10.04.1986 - 2 S 2584/85

    Erschließungsbeitrag - Veranlagung entgegen behördlicher Auskunft -

    Auszug aus VGH Hessen, 28.11.1989 - 2 UE 133/85
    Als ein im Sinne dieser Vorschrift anderweitiges förmliches Verfahren ist auch die Aufstellung eines Bebauungsplans anzusehen (vgl. Kodal/Krämer, Straßenrecht, 4. Aufl., Rdnr. 19.33 zu Kap. 7, m.w.N.; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 10. April 1986, VBlBW 87, 104, 106 m.w.N.; Hess. VGH, Beschlüsse vom 9. Dezember 1983 -- 5 TH 59/83 --; vom 30. Juni 1987, HSGZ 88, 35, und vom 24. Mai 1988, ZKF 88, 279).

    Daraus folgt, daß der Bekanntmachung der Indienststellung jedenfalls dann eine bloß klarstellende Bedeutung zukommt, wenn die Einstufung der Straße und der Inhalt der Widmung ohne die Bekanntmachung deutlich erkennbar sind (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 10. April 1986, a.a.O., S. 106; der abweichende Beschluß des OVG Saarland vom 24. Oktober 1986 -- 2 R 278/86 -- beruht auf einer anderen Gesetzeslage).

  • OVG Saarland, 24.10.1986 - 2 R 278/86
    Auszug aus VGH Hessen, 28.11.1989 - 2 UE 133/85
    Daraus folgt, daß der Bekanntmachung der Indienststellung jedenfalls dann eine bloß klarstellende Bedeutung zukommt, wenn die Einstufung der Straße und der Inhalt der Widmung ohne die Bekanntmachung deutlich erkennbar sind (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 10. April 1986, a.a.O., S. 106; der abweichende Beschluß des OVG Saarland vom 24. Oktober 1986 -- 2 R 278/86 -- beruht auf einer anderen Gesetzeslage).
  • OLG Frankfurt, 16.03.2006 - 1 Ss 219/05

    Hausfriedensbruch: Begriff des befriedeten Besitztums i.S.v. § 123 StGB im

    Der Erlaß eines Bebauungsplans ist als förmliches Verfahren im Sinne dieser Bestimmung anzusehen (vgl. auch VGH Kassel, NVwZ-RR 1990, 457 und NVwZ-RR 1992, 5).
  • OLG Frankfurt, 16.03.2006 - 1 Ss 189/05

    Hausfriedensbruch: Hausverbot für unterirdische Fußgängerpassage zur

    Der Erlaß eines Bebauungsplans ist als förmliches Verfahren im Sinne dieser Bestimmung anzusehen (vgl. auch VGH Kassel, NVwZ-RR 1990, 457 und NVwZ-RR 1992, 5).
  • VGH Hessen, 16.04.1991 - 2 UE 2858/88

    Rechtswidrigkeit einer die straßenrechtliche Widmung beschränkende

    Richtig ist, daß der Erlaß eines Bebauungsplans als förmliches Verfahren im Sinne dieser Bestimmung angesehen werden kann und daß im Falle der Anwendbarkeit des § 2 Abs. 1 Satz 2 HStrG auch der Umfang der -- fingierten -- Widmung den Ausweisungen des Bebauungsplans entnommen werden kann (vgl. hierzu Senatsurteil vom 28. November 1989, NVwZ-RR 90, 457, = VRS 79 (1990), 236).
  • VG Gießen, 09.07.2003 - 6 G 1732/03

    Keine Entwidmung durch Bebauungsplanfestsetzung

    Auch ist als im Sinne dieser Vorschrift anderweitiges förmliches Verfahren die Aufstellung eines Bebauungsplans anzusehen (siehe Hess. VGH, Urteile vom 28.11.1989, NVwZ-RR 1990, 457 und 16.04.1991, a. a. O.).
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