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BayObLG, 20.04.1990 - RReg. 1 St 41/90 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Subjektive Sorgfaltsanforderungen; Zumutbarkeit; Erkrankung; Kraftfahrer; Fahrlässigkeitsvorwurf
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Papierfundstellen
- NZV 1990, 399
- BayObLGSt 1990, 41
- VRS 79, 364
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Bamberg, 23.02.2010 - 1 U 161/09
Unfallversicherung: Leistungsausschluss bei einem Verkehrsunfall nach …
dd) Allerdings kann sich die Prüfung von "Rücksichtslosigkeit" und "Vorsatz" grundsätzlich nicht darin erschöpfen, lediglich aus einem besonders schweren Verkehrsverstoß hierauf zu schließen (vgl. BayObLG VRS 79, 364), zumal auch der sorgfältige und umsichtige Kraftfahrer nicht vor schweren Fehlern gefeit ist. - BayObLG, 14.04.1994 - 1St RR 49/94
Absolute Fahruntüchtigkeit bei Cannabiskonsum
Dabei ist der Begriff des Verschuldens hier nicht strafrechtlich, sondern ausschließlich im Sinn des Zivilrechts entsprechend den §§ 276, 277 BGB zu verstehen, so daß grob fahrlässig der handelt, der in ungewöhnlichem Maße die Sorgfalt außer acht läßt, die ein verständiger Mensch in gleicher Lage aufwenden würde, um sich vor Schaden durch die Strafverfolgungsmaßnahme zu schützen (BayObLG Beschluß vom 20.4.1990 RReg 1 St 41/90 m.w.Nachw.; insoweit in BayObLGSt 1990, 41 nicht abgedruckt).