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   OLG Düsseldorf, 07.05.1990 - 3 Ws 352/90   

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https://dejure.org/1990,21704
OLG Düsseldorf, 07.05.1990 - 3 Ws 352/90 (https://dejure.org/1990,21704)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 07.05.1990 - 3 Ws 352/90 (https://dejure.org/1990,21704)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 07. Mai 1990 - 3 Ws 352/90 (https://dejure.org/1990,21704)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • VRS 79, 370
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Köln, 29.11.1994 - Ss 491/94
    Angesichts der Voraussetzungen, an deren Vorliegen die Annahme einer "Rücksichtslosigkeit" geknüpft ist (vgl. hierzu OLG Düsseldorf VRS 75, 351, 353; 79, 370, 371; SenE VRS 59, 123; 84, 293), ist bei der Beurteilung auch dem Umstand Gewicht beizumessen, daß der Angeklagte nach den Feststellungen "mit langsamer Gschwindigkeit" zur Ausfahrt Endenich fuhr.
  • OLG Hamm, 11.02.2003 - 4 Ss 1165/02

    Sprungrevision, Aufhebung, vorsätzliche Straßenverkehrsgefährdung, Überholen auf

    Der Angeklagte hätte nämlich nur dann vorsätzlich rücksichtslos gehandelt, wenn er sich im Straßenverkehr aus eigensüchtigen Gründen über die sich aus den entsprechenden Verkehrsvorschriften für ihn ergebenden Pflichten bewußt hinweggesetzt hätte, während eine innere Einstellung der Art, daß der Täter aus Gleichgültigkeit von vornherein Bedenken gegen sein Verhalten nicht aufkommen läßt und deshalb die Gefährlichkeit seiner Fahrweise und das mit ihr verbundene hohe Unfallrisiko nicht erkennt, nur den Vorwurf einer fahrlässig rücksichtslosen Fahrweise zu begründen vermag (vgl. Schönke/Schröder-Cramer, StGB, 26. Aufl., § 315 c Rdnr. 30 m.w.N.; BayObLG, VRS 64, 123, 124 f; ferner: BGH, VRS 50, 342, 343; OLG Köln, VRS 48, 205, 206 f; OLG Koblenz, VRS 64, 125, 126; OLG Koblenz, VRS 71, 278, 279 f; OLG Düsseldorf, VRS 79, 370, 371; OLG Koblenz, NZV 1993, 318, 319).
  • OLG Hamm, 20.11.1997 - 3 Ss 1114/97

    Straßenverkehrsgefährdung durch rücksichtsloses Überholen, Vorsatz,

    Der Angeklagte hätte nämlich nur dann vorsätzlich rücksichtslos gehandelt, wenn er sich im Straßenverkehr aus eigensüchtigen Gründen über die sich aus den genannten Verkehrsvorschriften für ihn ergebenden Pflichten hinweggesetzt hätte, während eine innere Einstellung der Art, dass der Täter aus Gleichgültigkeit von vornherein Bedenken gegen sein Verhalten nicht aufkommen lässt und deshalb die Gefährlichkeit seiner Fahrweise und das mit ihr verbundene hohe Unfallrisiko nicht erkennt, nur den Vorwurf einer fahrlässig rücksichtslosen Fahrweise zu begründen vermag (vgl. Schönke/Schröder-Cramer, StGB, 25. Aufl., § 315 c Rdnr. 30 m.w.N.; BayObLG, VRS 64, 123, 124 f; ferner: BGH, VRS 50, 342, 343; OLG Köln, VRS 48, 205, 206 f; OLG Koblenz, VRS 64, 125, 126; OLG Koblenz, VRS 71, 278, 279 f; OLG Düsseldorf, VRS 79, 370, 371; OLG Koblenz, NZV 1993, 318, 319).
  • KG, 23.03.1998 - 1 Ss 301/97
    Rücksichtslos handelt ferner, wer aus Gleichgültigkeit von vornherein Bedenken gegen seine Fahrweise nicht aufkommen läßt und unbekümmert um die Folge seines Verhaltens drauflosfährt (vgl. BGHSt 5, 392, 395; NJW 1962, 2165; VRS 23, 289, 290; OLG Düsseldorf VRS 79, 370, 371; OLG Köln VRS 33, 383, 384; DAR 1992, 469 = VRS 84, 293, 294; OLG Koblenz VRS 53, 186, 188; Rüth in LK, a.a.O., § 315 c Rdnr. 33; Tröndle, a.a.O., § 315 Rdnr. 14).
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