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   OLG Köln, 14.08.1990 - Ss 260/90   

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OLG Köln, 14.08.1990 - Ss 260/90 (https://dejure.org/1990,21698)
OLG Köln, Entscheidung vom 14.08.1990 - Ss 260/90 (https://dejure.org/1990,21698)
OLG Köln, Entscheidung vom 14. August 1990 - Ss 260/90 (https://dejure.org/1990,21698)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VRS 79, 427
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Köln, 08.10.2004 - 8 Ss 415/04

    Rechtmäßigkeit einer Verurteilung wegen Unterhaltspflichtverletzung; Unterbleiben

    Durch Vollstreckung oder sonst erledigten Vorverurteilungen kommt eine solche Wirkung nämlich nicht zu (BGH NJW 1988, 1801; Senatsentscheidung VRS 79, 427 und vom 19.08.2003 - Ss 311/03; Tröndle/Fischer, StGB, 52. Aufl., § 55 Rdnr. 13 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 22.09.1999 - 1 Ws 789/99

    Verletzteneigenschaft im Klageerzwingungsverfahren

    Verletzter ist vielmehr nur, wer durch die behauptete Tat, ihre tatsächliche Begehung unterstellt, unmittelbar in seinen Rechten oder rechtlich anerkannten Interessen beeinträchtigt ist (Senat a.a.O.; JZ 1989, 404 ; OLG Frankfurt MDR 1974, 1036 ; OLG Koblenz NJW 1985, 1409; wistra 1985, 83; VRS 79, 427; OLG München NJW 1985, 2430; OLG Hamm NStZ 1986, 327 ; HansOLG Bremen NStZ 1988, 39 ; OLG Karlsruhe Die Justiz 1988, 400; OLG Stuttgart Die Justiz 1989, 68).
  • OLG Hamm, 21.12.2000 - 3 Ss 978/00

    Pflichtverteidigerbestellung, Beiordnung eines Pflichtverteidigers in der

    Dann kann aber in dem Umstand, dass eine solche Gesamtstrafenbildung wegen zwischenzeitlich erfolgter Vollstreckung einer an sich gesamtstrafenfähigen Geldstrafe nicht mehr möglich ist, jedenfalls dann keine Benachteiligung des Angeklagten gesehen werden, die einen Härteausgleich notwendig machen würde, wenn die Geldstrafe sich durch Zahlung des Angeklagten erledigt hat (Im Ergebnis ebenso OLG Köln VRS 79, 427).
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