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   BayObLG, 16.08.1990 - 3 ObOWi 74/90   

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https://dejure.org/1990,5108
BayObLG, 16.08.1990 - 3 ObOWi 74/90 (https://dejure.org/1990,5108)
BayObLG, Entscheidung vom 16.08.1990 - 3 ObOWi 74/90 (https://dejure.org/1990,5108)
BayObLG, Entscheidung vom 16. August 1990 - 3 ObOWi 74/90 (https://dejure.org/1990,5108)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anordnung; Persönliches Erscheinen; Ausbleiben; Unentschuldigt; Einspruch ; Verwerfung; Rechtsfolgenausspruch

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    OWiG § 74 Abs. 2 S. 1

Papierfundstellen

  • MDR 1990, 1139
  • BayObLGSt 1991, 271
  • VRS 80, 45
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • BGH, 18.07.2012 - 4 StR 603/11

    Verwerfung des Einspruchs des nach Anordnung des persönlichen Erscheinens

    § 74 Abs. 2 OWiG ist durch das OWiG-ÄndG ohne Ausnahme zu einer zwingenden Regelung umgestaltet worden, obwohl der Gesetzgeber wusste, dass die Rechtsprechung der Oberlandesgerichte eine Verwerfung des Einspruchs nach Teilaufhebung durch das Rechtsbeschwerdegericht wegen der eingetretenen Teilrechtskraft des Schuldspruchs als unzulässig ansah (vgl. OLG Köln, NStZ 1987, 372; KG, VRS 72 (1987), 451; BayObLG VRS 80 (1991), 45).
  • OLG Brandenburg, 15.03.2023 - 1 ORs 5/23

    Glaubhaftmachung des Entschuldigungsgrundes wegen Nichtteilnahme an

    Zur Glaubhaftmachung der Wiedereinsetzungstatsache genügt es, dass dem Gericht in einem nach Lage der Sache vernünftigerweise zur Entscheidung hinreichendem Maß die Wahrscheinlichkeit ihrer Richtigkeit dargetan wird (OLG Düsseldorf NJW 1985, 2207, wistra 1990, 364).
  • OLG Karlsruhe, 14.08.2001 - 3 Ws 139/01

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ; Ermessen ; Bewährungswiderruf ; Mündliche

    Der Verurteilte hat in einem nach Lage der Sache vernünftigerweise zur Entscheidung hinreichenden Maß die Wahrscheinlichkeit der Richtigkeit seines Vorbringens, aufgrund seiner psychischen Situation nicht dazu im Stande gewesen zu sein, auf den Widerrufsbeschluss des Amtsgerichts vom 02.03.2001 im Rahmen einer sofortigen Beschwerde fristgerecht zu reagieren, dargetan (BGHSt 21, 334, 350; OLG Düsseldorf NJW 1985, 2207; dass. wistra 1990, 364).
  • OLG Stuttgart, 22.05.2001 - 1 Ss 185/01

    Verwerfung des Einspruchs nach Aufhebung und Zurückverweisung

    Die Meinung, die § 74 Abs. 2 OWiG bei rechtskräftigem amtsgerichtlichem Schuldspruch und Aufhebung des Urteils nur im Rechtsfolgenausspruch nicht anwenden möchte (OLG Köln VRS 74, 280; VRS 86, 139; KG VRS 72, 451; BayObLG MDR 90, 1139) ist angesichts der Neufassung des § 74 Abs. 2 OWiG und dem daraus resultierenden praktischen Bedürfnis nach einer Verwerfung des Einspruchs beim nicht genügend entschuldigten Ausbleiben des Betroffenen zu überdenken.
  • OLG Rostock, 08.06.2009 - I Ws 118/09

    Strafverfahren: Beginn der Frist zur Anbringung eines Wiedereinsetzungsantrages;

    Dafür ist zwar keine volle richterliche Überzeugung erforderlich, es muss jedoch in einem nach Lage der Sache vernünftigerweise zur Entscheidung hinreichendem Maße die Wahrscheinlichkeit ihrer Richtigkeit dargetan werden (BGHSt 21, 334, 350; OLG Düsseldorf NJW 85, 2207; wistra 90, 364; OLGSt Nr. 3).
  • OLG Hamm, 15.10.2009 - 2 Ws 280/09

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Berufungsverwerfung.; Anforderungen;

    Der Grundsatz "im Zweifel für den Angeklagten" gilt nicht (BGHR StPO § 45 Abs. 2 Glaubhaftmachung 4; OLG Düsseldorf wistra 1990, 364).
  • OLG Hamm, 17.05.1996 - 2 Ws 187/96
    Für eine Vorabentscheidung ist, insbesondere um die Gefahr divergierender Entscheidungen im Beschwerde- bzw. Revisionsverfahren zu vermeiden (vgl. OLG Düsseldorf VRS 80, 45, 46) kein Raum.
  • OLG Hamm, 15.12.2009 - 2 Ws 135/08
    Der Grundsatz "im Zweifel für den Angeklagten" gilt nicht (BGHR StPO § 45 Abs. 2 Glaubhaftmachung 4; OLG Düsseldorf Wistra 1990, 364).
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