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   BayObLG, 28.11.1990 - 2 ObOWi 322/90   

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https://dejure.org/1990,3525
BayObLG, 28.11.1990 - 2 ObOWi 322/90 (https://dejure.org/1990,3525)
BayObLG, Entscheidung vom 28.11.1990 - 2 ObOWi 322/90 (https://dejure.org/1990,3525)
BayObLG, Entscheidung vom 28. November 1990 - 2 ObOWi 322/90 (https://dejure.org/1990,3525)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Ordnungswidrigkeit; Grundsatz; Verhältnismäßigkeit; Rechtfertigung; Anordnung; Fahrverbot; Einwirkung; Täter; Bußgeldkatalog-Verordnung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BKatV § 2 Abs. 1, 2; StVG § 25 Abs. 1 S. 1

Papierfundstellen

  • NZV 1991, 120
  • BayObLGSt 1990, 132
  • VRS 80, 372
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BGH, 28.11.1991 - 4 StR 366/91

    Umfang der Feststellungen bei Verhängung eines Fahrverbots; Bußgeldverfahren

    An der beabsichtigten Entscheidung sieht sich das Oberlandesgericht Düsseldorf durch die Beschlüsse des Oberlandesgerichts Oldenburg vom 19. Juni 1990 - Ss 246/90 (NZV 1991, 37 = VRS 79, 305), des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 28. November 1990 - 2 Ob OWi 322/90 (NZV 1991, 120 = DAR 1991, 109 = VRS 80, 372) sowie des Oberlandesgerichts Celle vom 12. Dezember 1990 - 2 Ss (OWi) 410/90 (NZV 1991, 160) gehindert, die - und zwar die Oberlandesgerichte Oldenburg und Celle in Fällen des § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BKatV und das Bayerische Oberste Landesgericht in einem Fall der Nr. 2 dieser Bestimmung - die Auffassung vertreten, daß auch in den Fällen des § 2 Abs. 1 BKatV im Hinblick auf die ihrer Ansicht nach unverändert fortgeltenden Grundsätze der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 16. Juli 1969 (BVerfGE 27, 36 = NJW 1969, 1623) die Anordnung eines Fahrverbots nur dann zulässig sei, wenn feststehe, daß der Erziehungszweck dieser Maßnahme im Einzelfall auch mit einer empfindlichen und im Wiederholungsfall auch mit einer erhöhten Geldbuße nicht erreicht werden könne.
  • BGH, 17.03.1992 - 4 StR 367/91

    Umfang der Feststellungen bei Verhängung eines Fahrverbots; Bußgeldverfahren

    An der beabsichtigten Entscheidung sieht sich das Oberlandesgericht Düsseldorf durch die Beschlüsse des Oberlandesgerichts Oldenburg vom 19. Juni 1990 - Ss 246/90 (NZV 1991, 37 = VRS 79, 305), des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 28. November 1990 - 2 ObWi 322/90 (NZV 1991, 120 = DAR 1991, 109 = VRS 80, 372) sowie des Oberlandesgerichts Celle vom 12. Dezember 1990 - 2 Ss (OWi) 410/90 (NZV 1991, 160) gehindert, in denen zu § 2 Abs. 1 BKatV die Auffassung vertreten wird, daß in den darin erfaßten Fällen im Hinblick auf die unverändert fortgeltenden Grundsätze der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 16. Juli 1969 (BverfGE 27, 36 = NJW 1969, 1623) die Anordnung eines Fahrverbots nur dann zulässig sei, wenn feststehe, daß der Erziehungszweck dieser Maßnahme im Einzelfall auch mit einer empfindlichen und im Wiederholungsfall auch mit einer erhöhten Geldbuße nicht erreicht werden könne.
  • OLG Hamm, 20.04.2010 - 2 RBs 31/10

    Fahrverbot, Beschränkung, Zulässigkeit; Umfang

    Dabei ist eine nach § 25 Abs. 1 Satz 1 StVG grundsätzlich statthafte Beschränkung des Fahrverbotes auf bestimmte Arten von Kraftfahrzeugen insbesondere dann zu erwägen, wenn ansonsten eine außergewöhnliche und nicht mehr mit dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz in Einklang zu bringende Härte eintreten würde (vgl. OLG Karlsruhe, VRS 108, 37 f.; OLG Hamm, VRS 53, 205 f.; BayObLG DAR 1991, 110 f. = NZV 1991, 120 f.) und eine solche Sanktion als Denkzettel- und Besinnungsmaßnahme für den Betroffenen als ausreichend anzusehen ist (OLG Düsseldorf, VRS 113, 442 f.; OLG Karlsruhe, a.a.O.; OLG Hamm, a.a.O.; OLG Hamm, Beschluss des 3. Strafsenates vom 15. September 2005 - 3 Ss OWi 591/05 - m.w.N.).
  • OLG Bremen, 15.11.2012 - 2 SsBs 82/11

    Bußgeldverfahren; Aufklärung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Betroffenen;

    Nur wenn dies zu verneinen sei, sei regelmäßig ein Fahrverbot anzuordnen (vgl. OLG Oldenburg, VM 1990, 70; BayObLG, DAR 1991 109; OLG Hamm, DAR 1991, 153).
  • OLG Celle, 26.02.1991 - 1 Ss OWi 210/90

    Verhältnismäßigkeit eines Fahrverbots statt verschärfter Geldbuße

    Wie der Senat bei Anwendung des § 2 Abs. 1 BKatV im Fall einer groben Pflichtverletzung zu entscheiden hätte, kann deshalb dahingestellt bleiben (zu dieser Frage vgl. BayObLG NZV 1991, 120; OLG Hamm a.a.O.).
  • BayObLG, 26.03.1991 - 2 ObOWi 430/90
    Das verhängte Fahrverbot entspricht auch dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nach den Maßstäben des BVerfG (BVerfGE 27, 36,42), die nach dem Inkrafttreten der Bußgeldkatalogverordnung weiterhin zu beachten sind (BayObLG, NZV 1991, 120; OLG Oldenburg, VRS 79, 305).
  • BayObLG, 20.06.1991 - 2 ObOWi 33/91
    Diese Bewertung durch den Verordnungsgeber hält sich im gesetzlichen Rahmen des § 25 Abs. 1 Satz 1 StVG , weil sie dem Umstand Rechnung trägt, dass das Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in diesem Ausmaß regelmäßig besonders gefährlich ist und auf ein hohes Maß an Leichtsinn und Gleichgültigkeit des betreffenden Kraftfahrers gegenüber den Erfordernissen der Verkehrssicherheit hindeutet (BayObLG NZV 1991, 120 ).
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