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   OLG Köln, 21.12.1990 - Ss 607/90   

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https://dejure.org/1990,3011
OLG Köln, 21.12.1990 - Ss 607/90 (https://dejure.org/1990,3011)
OLG Köln, Entscheidung vom 21.12.1990 - Ss 607/90 (https://dejure.org/1990,3011)
OLG Köln, Entscheidung vom 21. Dezember 1990 - Ss 607/90 (https://dejure.org/1990,3011)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 316
    Fahrerlaubnisentziehung; andere berauschende Mittel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz)

    Ältere Rechtsprechung zum Komplex Trunkenheitsfahrt infolge Medikamentenkonsums

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Fahruntüchtigkeit; Andere berauschende Mittel; Auswirkungen; Alkohol; Vergleichbar; Fahrsicherheit

Papierfundstellen

  • NZV 1991, 158
  • VRS 80, 451
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 15.01.1981 - 4 StR 652/80

    Verurteilung wegen Diebstahls und Unterschlagung - Vorliegen des Verbrauchs einer

    Auszug aus OLG Köln, 21.12.1990 - Ss 607/90
    Wenn der in dem anderen Verfahren abgeurteilte Diebstahl und die Fahrt in fahruntüchtigem Zustand, die Gegenstand des vorliegenden Verfahrens ist, eine Tat im Sinne des § 264 StPO wären (vgl. hierzu BGH NJW 1981, 997), wäre dieselbe Tat im prozessualen Sinn doppelt anhängig und die Gefahr einer durch Art. 103 Abs. 3 GG verbotenen Doppelbestrafung gegeben.
  • OLG Köln, 14.11.1989 - Ss 454/89
    Auszug aus OLG Köln, 21.12.1990 - Ss 607/90
    Es ist denkbar, daß die Führung des Fahrzeugs auf der Flucht mit dem in dem anderen Verfahren abgeurteilten Diebstahl noch in einem solch engen zeitlichen und räumlichen Zusammenhang stand, daß es sich um einen einheitlichen geschichtlichen Vorgang handelte, dessen getrennte Aburteilung in verschiedenen erstinstanzlichen Verfahren einen einheitlichen Lebensvorgang unnatürlich aufspalten würde (vgl. SenE DAR 1990 32 = NZV 1989, 401 = VRS 77, 278; NJW 1990 587; Kleinknecht/Meyer, StPO , 39. Aufl., § 264 Rdn. 2, 3).
  • OLG Köln, 09.06.1989 - Ss 256/89
    Auszug aus OLG Köln, 21.12.1990 - Ss 607/90
    Es ist denkbar, daß die Führung des Fahrzeugs auf der Flucht mit dem in dem anderen Verfahren abgeurteilten Diebstahl noch in einem solch engen zeitlichen und räumlichen Zusammenhang stand, daß es sich um einen einheitlichen geschichtlichen Vorgang handelte, dessen getrennte Aburteilung in verschiedenen erstinstanzlichen Verfahren einen einheitlichen Lebensvorgang unnatürlich aufspalten würde (vgl. SenE DAR 1990 32 = NZV 1989, 401 = VRS 77, 278; NJW 1990 587; Kleinknecht/Meyer, StPO , 39. Aufl., § 264 Rdn. 2, 3).
  • BGH, 30.09.1976 - 4 StR 198/76

    Antrag auf Aufhebung einer bestimmten Auflage des Haftverschonungsbeschlusses vor

    Auszug aus OLG Köln, 21.12.1990 - Ss 607/90
    "Berauschende Mittel" sind solche, die in ihren Auswirkungen denen des Alkohols vergleichbar sind und zu einer Beeinträchtigung des Hemmungsvermögens sowie der intellektuellen und motorischen Fähigkeiten führen (BGH VRS 53, 356 ; Rüth in LK, 10. Aufl., § 310 Rdn. 47; Salger DAR 1986, 383).
  • OLG Köln, 05.10.2004 - 8 Ss OWi 25/04

    Prozessualer Tatbegriff bei Führen eines Fahrzeugs unter Drogeneinwirkung

    Dabei kommt es auf die Umstände des Einzelfalles an (BGHSt 29, 288; vgl. zu Einzelfallgestaltungen, in denen Tatidentität angenommen oder für möglich gehalten wurde: BGHR BtMG § 29 Strafklageverbrauch 7: Tatidentität möglich zwischen Trunkenheitsfahrt und in deren Verlauf begangener Einfuhr von Betäubungsmitteln; Senatsentscheidung vom 21.12.1990 - Ss 607/90: Tatidentität zwischen Diebstahl und der anschließenden Fluchtfahrt unter Drogeneinwirkung; Senatsentscheidung vom 24.08.2001 - Ss 313/01: Tatidentität zwischen Trunkenheitsfahrt und sich anschließender Rauferei/Körperverletzung).
  • OLG Düsseldorf, 04.03.1993 - 5 Ss 18/93

    Haschischkonsum - Fahruntauglichkeit

    Dazu zählen grundsätzlich die in § 1 BtMG aufgeführten Stoffe, somit auch Cannabisprodukte wie Haschisch (vgl. BGH VRS 53, 356 ; OLG Köln NJW 1990, 2945 = StV 1992, 167 = BA 1990, 447 und NZV 1991, 158 ; Salger in DAR 1986, 383, 386; LK-Rüth, StGB , 10. Aufl., § 316 Rdn. 47; Schönke/Schröder-Cramer, StGB , 24. Aufl., § 316 Rdn. 3 a; Jagusch/Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 31. Aufl., § 316 StGB Rdn. 5; Mühlhaus/Janiszewski, Straßenverkehrsordnung , 13. Aufl. § 316 StGB Rdn. 27),.
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