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   OLG Celle, 12.03.1991 - 3 Ss (OWi) 27/91 (I)   

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https://dejure.org/1991,8524
OLG Celle, 12.03.1991 - 3 Ss (OWi) 27/91 (I) (https://dejure.org/1991,8524)
OLG Celle, Entscheidung vom 12.03.1991 - 3 Ss (OWi) 27/91 (I) (https://dejure.org/1991,8524)
OLG Celle, Entscheidung vom 12. März 1991 - 3 Ss (OWi) 27/91 (I) (https://dejure.org/1991,8524)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • bussgeldsiegen.de

    Nichteinhaltung des Sicherheitsabstandes - Police-Pilot-System

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • VRS 81, 210
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 05.03.1969 - 4 StR 375/68

    Gefährdung des Vorausfahrenden gemäß § 1 StVO durch Nichteinhaltung eines

    Auszug aus OLG Celle, 12.03.1991 - 3 Ss OWi 27/91
    Das reicht als nicht nur vorübergehend aus (vgl. BGHSt 22, 341; Senatsbeschluß VRS 55, 448).
  • OLG Düsseldorf, 15.05.1984 - 2 Ss OWi 325/83
    Auszug aus OLG Celle, 12.03.1991 - 3 Ss OWi 27/91
    Sichere Feststellungen hat es jedoch nur für den Regelverstoß auf einer Länge von 224 m getroffen (vgl. OLG Düsseldorf VRS 68, 229; Senatsbeschl. Nds.Rpfl. 1986, 163).
  • OLG Celle, 24.06.1976 - 1 Ss OWi 277/76
    Auszug aus OLG Celle, 12.03.1991 - 3 Ss OWi 27/91
    Die Höhe des gebotenen Sicherheitsabschlags hat der Tatrichter unter Berücksichtigung der im jeweiligen Einzelfall in Betracht kommenden Fehler eigenverantwortlich zu bemessen; ihre Festsetzung ist nicht Sache des Revisions- oder Rechtsbeschwerdegerichts (vgl. Senatsbeschl. VRS 52, 58).
  • OLG Stuttgart, 12.06.1990 - 1 Ss 279/90

    Geschwindigkeitsmessung; Nachfahrendes Polizeifahrzeug; Police-Pilot-Steuergerät;

    Auszug aus OLG Celle, 12.03.1991 - 3 Ss OWi 27/91
    Möglichen Fehlerquellen hat das Amtsgericht durch Berücksichtigung einer Toleranz von 5 % hinreichend Rechnung getragen (vgl. auch OLG Frankfurt DAR 1990, 272 und OLG Stuttgart DAR 1990, 392).
  • OLG Frankfurt, 05.12.1989 - 2 Ws (B) 655/89

    Fahrgeschwindigkeitsfeststellung ; Nachfahren; Video/Computer-Meßmethode;

    Auszug aus OLG Celle, 12.03.1991 - 3 Ss OWi 27/91
    Möglichen Fehlerquellen hat das Amtsgericht durch Berücksichtigung einer Toleranz von 5 % hinreichend Rechnung getragen (vgl. auch OLG Frankfurt DAR 1990, 272 und OLG Stuttgart DAR 1990, 392).
  • OLG Celle, 06.09.1989 - 1 Ss OWi 180/89
    Auszug aus OLG Celle, 12.03.1991 - 3 Ss OWi 27/91
    Messungen mit dem Police-Pilot-System sind zuverlässig und als Beweismittel verwertbar (vgl. Senatsbeschl. Nds.Rpfl. 1989, 258 = VRS 77, 464).
  • OLG Düsseldorf, 13.06.2000 - 2b Ss OWi 125/00

    Abstandsverstöße - Geschwindigkeitsmessungen - Messgerät Police-Pilot -

    bb) Das ProViDa-System ist sowohl zur Geschwindigkeits- als auch zur gleichzeitigen Abstandsmessung seit über 10 Jahren in ständigem Gebrauch und als standardisiertes Meßverfahren für Geschwindigkeitsmessungen anerkannt (vgl. OLG Köln VRS 97, 442; OLG Celle VRS 77, 464; 81, 210; 92, 435; OLG Braunschweig NZV 1995, 367).

    Das Gericht ist hierbei bei der Feststellung von Abständen nicht auf Schätzungen von Polizeibeamten angewiesen, sondern diese können, sofern geeignete Fixpunkte vorhanden sind, zuverlässig berechnet und die Ergebnisse vom Gericht durch Augenschein überprüft werden (vgl. OLG Celle VRS 81, 210).

  • OLG Köln, 30.07.1999 - Ss 343/99

    Geschwindigkeitsmessung durch Police-Pilot-System)

    Diesen hat der Tatrichter unter Berücksichtigung der im jeweiligen Einzelfall in Betracht kommenden Fehler eigenverantwortlich zu bemessen (vgl. OLG Celle VRS 81, 210, 211).
  • OLG Hamm, 26.08.2010 - 3 RBs 226/10

    Provida, standardisiertes Messverfahren

    Das nach den getroffenen Feststellungen angewandte ProViDaSystem 2000 ist sowohl zur Geschwindigkeits als auch zur gleichzeitigen Abstandsmessung seit über 10 Jahren in ständigem Gebrauch und als standardisiertes Messverfahren für Geschwindigkeitsmessungen anerkannt (vgl OLG Köln VRS 97, 442; OLG Celle VRS 77, 464; 81, 210; 92, 435; OLG Braunschweig NZV 1995, 367).
  • OLG Düsseldorf, 29.06.2000 - 2b Ss OWi 95/00

    Feststellungen bei Messung einer Geschwindigkeitsüberschreitung mit

    Das nach den getroffenen Feststellungen angewandte ProViDa-System ist sowohl zur Geschwindigkeits- als auch zur gleichzeitigen Abstandsmessung seit über 10 Jahren in ständigem Gebrauch und als standardiesiertes Meßverfahren für Geschwindigkeitsmessungen anerkannt (vgl. OLG Köln VRS 97, 442; OLG Celle VRS 77, 464; 81, 210; 92, 435; OLG Braunschweig NZV 1995, 367).
  • OLG Hamm, 11.03.2003 - 1 Ss OWi 617/03

    Abstandsmessung, Pro-Vida-Verfahren, erforderlicher Umfang der Feststellungen

    Das System versetzt den Tatrichter vielmehr in die Lage, die Beobachtungen der Polizeibeamten im Wege des Augenscheinbeweises unmittelbar und in Anwesenheit der Prozessbeteiligten im Gerichtssaal nachzuvollziehen, insbesondere Abstände zwischen Fahrzeugen anhand der bei der Videoprojektion erkennbaren Fixpunkte zuverlässig zu berechnen (zu vgl. OLG Celle, VRS 81, 210).
  • OLG Hamm, 11.03.2003 - 1 Ss OWi 61/03

    Abstandsmessung, Pro-Vida-Verfahren, erforderlicher Umfang der Feststellungen

    Das System versetzt den Tatrichter vielmehr in die Lage, die Beobachtungen der Polizeibeamten im Wege des Augenscheinbeweises unmittelbar und in Anwesenheit der Prozessbeteiligten im Gerichtssaal nachzuvollziehen, insbesondere Abstände zwischen Fahrzeugen anhand der bei der Videoprojektion erkennbaren Fixpunkte zuverlässig zu berechnen (zu vgl. OLG Celle, VRS 81, 210).
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