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   OLG Düsseldorf, 14.05.1991 - 1 Ws 424 - 426/91, 1 Ws 424/91, 1 Ws 425/91, 1 Ws 426/91   

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OLG Düsseldorf, 14.05.1991 - 1 Ws 424 - 426/91, 1 Ws 424/91, 1 Ws 425/91, 1 Ws 426/91 (https://dejure.org/1991,17870)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 14.05.1991 - 1 Ws 424 - 426/91, 1 Ws 424/91, 1 Ws 425/91, 1 Ws 426/91 (https://dejure.org/1991,17870)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 14. Mai 1991 - 1 Ws 424 - 426/91, 1 Ws 424/91, 1 Ws 425/91, 1 Ws 426/91 (https://dejure.org/1991,17870)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1991, 478 LS
  • VRS 81, 293
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Stuttgart, 20.03.2003 - 2 Ws 36/03

    Strafvollstreckung: Entscheidung über Aussetzung des Strafrestes bei

    Auch für Halbstrafenentscheidungen nach § 57 Abs. 2 Nr. 2 StGB gilt nach Auffassung des Senats uneingeschränkt der Grundsatz der Entscheidungskonzentration nach § 454 b Abs. 3 StPO (im Anschluss an OLG Frankfurt NStZ-RR 1997, 95 / OLG Düsseldorf VRS 81, 293).
  • OLG Koblenz, 03.08.2011 - 1 Ws 385/11

    Sicherungsverwahrung: Voraussetzungen der Erledigungserklärung einer

    Nach dem allgemeinen Rechtsgedanken, der dem Ausnahmekatalogs des § 454 Abs. 1 Satz 4 StPO zu entnehmen ist, kann außer in den dort genannten Fällen auch dann von der mündlichen Anhörung des Verurteilten abgesehen werden, wenn davon eine mögliche Beeinflussung der Entscheidung nicht zu erwarten ist und die mündliche Anhörung zu einer reinen Formalie herabsinken würde (OLG Düsseldorf NStZ 1987, 524, VRS 81, 293).
  • OLG Frankfurt, 08.10.1996 - 3 Ws 826/96
    Diesem ist vielmehr der allgemeine Rechtsgedanke zu entnehmen, daß die mündliche Anhörung auch dann nicht vorgeschrieben ist, wenn davon eine mögliche Beeinflussung der Entscheidung nicht zu erwarten ist und die mündliche Anhörung zu einer reinen Formalie herabsinken würde (OLG Düsseldorf VRS 81, 293, 294; NStZ 1987, 524, 525; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO , 42. Aufl., § 454 Rdn. 24).
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