Rechtsprechung
BayObLG, 29.10.1991 - RReg. 2 St 169/91 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)
Der Fahrer eines entsprechend den EWG-Verordnungen (juris: EWGV) mit einem EG-Kontrollgerät ausgerüsteten Lastkraftwagens stellt eine unechte Urkunde her, wenn er ein mit dem Namen eines Dritten versehenes Schaublatt verwendet
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Herstellen einer unechten Urkunde; Schaublatt; Lkw; Namen; Dritter; EWG-VO; EG-Kontrollgerät
Papierfundstellen
- NZV 1992, 328 (Ls.)
- BayObLGSt 1991, 122
- VRS 82, 347
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (5)
- BayObLG, 21.05.1987 - RReg. 4 St 45/87
Berufskraftfahrer; Fahrtenschreiberschaublatt; Eintrag; Falsch; Herstellen einer …
Auszug aus BayObLG, 29.10.1991 - RReg. 2 St 169/91
Er ist daher als Aussteller der Urkunde anzusehen (vgl. auch BayObLG VRS 73, 377/378 f.; Andresen/Winkler Fahrpersonalgesetz und Sozialvorschriften für Kraftfahrer Abschnitt D Anm.7 zu Art. 15 VO ( EWG ) Nr. 3821/85). - OLG Karlsruhe, 28.05.1986 - 1 Ss 53/86
Revision; Begründung; Telebrief; Form
Auszug aus BayObLG, 29.10.1991 - RReg. 2 St 169/91
a) Für den Anwendungsbereich des § 57a Abs. 1 und 2 StVZO wird allgemein angenommen, dass der Halter bzw. sein Beauftragter die in § 57a Abs. 2 Satz 2 StVZO geforderten Angaben auf den Schaublättern einzutragen hat, so dass nur der Halter als Aussteller anzusehen ist (…BayObLG aaO; OLG Karlsruhe DAR 1987, 24 ; OLG Stuttgart VRS 74, 437/438). - BayObLG, 03.09.1980 - RReg. 5 St 326/79
Herstellen einer unechten Urkunde; Schaublatt; Fahrtenschreiber; Falsch; …
Auszug aus BayObLG, 29.10.1991 - RReg. 2 St 169/91
Mit der Eintragung des Fahrers und des Datums der Fahrt wird aber nach Beginn der Aufzeichnung durch den Fahrtschreiber eine feste Beweisbeziehung zum Augenscheinsobjekt hergestellt, wodurch das Schaublatt als Ganzes zur zusammengesetzten Urkunde wird (vgl. BayObLG NJW 1981, 774 m.w.Nachw.). - OLG Stuttgart, 03.02.1988 - 1 Ss 31/88
Der Aussteller eines wenigstens teilweise ausgefüllten Fahrtenschreiberblattes …
Auszug aus BayObLG, 29.10.1991 - RReg. 2 St 169/91
a) Für den Anwendungsbereich des § 57a Abs. 1 und 2 StVZO wird allgemein angenommen, dass der Halter bzw. sein Beauftragter die in § 57a Abs. 2 Satz 2 StVZO geforderten Angaben auf den Schaublättern einzutragen hat, so dass nur der Halter als Aussteller anzusehen ist (…BayObLG aaO; OLG Karlsruhe DAR 1987, 24 ; OLG Stuttgart VRS 74, 437/438). - BGH, 31.01.1989 - 4 StR 304/88
EWG-Kontrollgerät - § 121 Abs. 2 GVG, eine Divergenzvorlage an den BGH ist …
Auszug aus BayObLG, 29.10.1991 - RReg. 2 St 169/91
Neben diesen EWG -Verordnungen I gilt § 57a StVZO nur subsidiär (BGHSt 36, 92/95).
- OLG Karlsruhe, 08.04.1999 - 1 Ss 173/98
Fahrtenschreiber
Diese Urkunde verkörpert die Gedankenerklärung, daß der auf dem Schaublatt eingetragene Fahrer zu der eingetragenen Zeit das Kraftfahrzeug geführt hat (BayObLGSt 1980, 81; VRS 82, 347, 348; NZV 1994, 36, 37;… Tröndle, StGB, 48. Aufl., § 267 Rn. 3).Da somit ausschließlich der jeweilige Fahrer/Beifahrer dafür verantwortlich ist, daß die Aufzeichnungen und eingetragenen Erklärungen der ihm zuzuordnenden Diagrammscheibe richtig sind, ist er als Aussteller der Urkunde anzusehen (BayObLG VRS 82, 347, 348;… Lütkes/Meyer/Wagner/Emmerich a.a.O.; Andresen/Winkler, Fahrpersonalgesetz und Sozialvorschriften für Kraftfahrer, Art. 15 VO (EWG) Nr. 3821/85 Abschnitt D Anm. 7).
b) Der Angeklagte hat zwar im vorliegenden Fall auf dem dem zweiten Fahrer zugeordneten Schaublatt keinen anderen Nachnamen eingetragen (zur Urkundenfälschung durch Identitätstäuschung bei derartigen Sachverhalten BayObLG VRS 82, 347; NZV 1994, 36), sondern er hat auf diesem wie auch auf dem ihm zugeordneten Schaublatt jeweils denselben Nachnamen vermerkt; er hat indes den Vornamen, zu dessen Eintragung er nach Art. 15 Abs. 5 a VO (EWG) Nr. 3821/85 ausdrücklich verpflichtet gewesen wäre, weggelassen.
- BayObLG, 18.01.1999 - 3 ObOWi 115/98
Zur Pflicht, in ein Zwei-Fahrer-Gerät nur ein Schaublatt einzulegen
Nach den Feststellungen des Amtsrichters handelte der Betroffene auch zur Täuschung im Rechtsverkehr, weil er bei einer etwaigen späteren Kontrolle der Lenk- und Ruhezeiten den Eindruck erwecken wolle auch IIK.11 habe das Kraftfahrzeug gesteuert (vgl. auch BayObLGSt 1991, 122; 1993, 160).