Rechtsprechung
   OLG Köln, 20.12.1991 - Ss 593/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,7212
OLG Köln, 20.12.1991 - Ss 593/91 (https://dejure.org/1991,7212)
OLG Köln, Entscheidung vom 20.12.1991 - Ss 593/91 (https://dejure.org/1991,7212)
OLG Köln, Entscheidung vom 20. Dezember 1991 - Ss 593/91 (https://dejure.org/1991,7212)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1991,7212) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Angeklagter; Belastungszeuge; Hauptverhandlung; Identifizieren; Beweiswürdigung; Schlußfolgerung; Tatsachengrundlage; Argumentation; Geschehensablauf; Vorwegnahme; Ergebnis; Beweisaufnahme; Revision; Rechtsfehler

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StPO § 261, § 267

Papierfundstellen

  • VRS 82, 358
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (19)

  • OLG Köln, 02.09.1997 - Ss 487/97

    Stützung der tatrichterlichen Überzeugung von der vorsätzlichen Trunkenheitsfahrt

    Aufgabe des Tatrichters ist es, im Rahmen der Beweiswürdigung eine Begründung dafür zu geben, ob welchem Weg er zu den Feststellungen gelangt ist, die Grundlage der Verurteilung geworden sind (ständige Senatsrechtsprechung, vgl. SenE VRS 82, 358).

    Er muß für das Revisionsgericht nachprüfbar darlegen, daß seine Überzeugung auf tragfähigen tatrichterlichen Erwägungen beruht (vgl. BGH bei Holtz MDR 1980, 631; SenE VRS 80, 34; 82, 358).

    Der Tatrichter verfehlt seine Beweiswürdigungsaufgabe, wenn eine rechtserhebliche Feststellung überhaupt nicht aus dem Ergebnis der Beweisaufnahme zu legitimieren versucht (ständige Senatsrechtsprechung, vgl. SenE VRS 82, 358).

  • OLG Köln, 20.04.2010 - 1 RVs 71/10

    Sorgfaltspflichten eines Kraftfahrers hinsichtlich der bei Dunkelheit

    Aufgabe des Tatrichters ist es, im Rahmen der Beweiswürdigung eine Begründung dafür zu geben, auf welchem Weg er zu den Feststellungen gelangt ist, die Grundlage der Verurteilung geworden sind; er ist deshalb gehalten, die in der Hauptverhandlung verwendeten Beweismittel im Urteil erschöpfend zu würdigen, soweit sich aus ihnen bestimmte Schlüsse zugunsten oder zuungunsten des Angeklagten herleiten lassen (BGH NStZ 1995, 184; ständige Senatsrechtsprechung, vgl. Senat VRS 80, 34 u. VRS 82, 358).

    Der Tatrichter muss für das Revisionsgericht nachprüfbar darlegen, dass seine Überzeugung auf tragfähigen Erwägungen beruht (BGH MDR 1980, 631 [Holtz]; ständige Senatsrechtsprechung, vgl. Senat VRS 80, 34 u. VRS 82, 358; SenE v. 03.02.2009 - 81 Ss 107/08 -).

    Deshalb müssen die Urteilsgründe erkennen lassen, dass die Beweiswürdigung auf einer tragfähigen, verstandesmäßig einsehbaren Tatsachengrundlage beruht und die vom Gericht gezogene Schlussfolgerung nicht etwa nur eine Annahme ist oder sich als bloße Vermutung erweist, die letztlich nicht mehr als einen Verdacht zu begründen vermag (BGH NJW 2003, 1748; ständige Senatsrechtsprechung, vgl. nur Senat VRS 82, 358; SenE v. 02.01.2001 - Ss 537/00 B - = VRS 100, 140).

  • OLG Köln, 21.01.1997 - Ss 10/97
    Der Tatrichter muß für das Revisionsgericht nachprüfbar darlegen, daß seine Überzeugung auf tragfähigen tatrichterlichen Erwägungen beruht; der Tatrichter verfehlt seine Beweiswürdigungsaufgabe, wenn es eine rechtserhebliche Feststellung überhaupt nicht aus dem Ergebnis der Beweisaufnahme zu legitimieren versucht (st. Stenatsrechtspr., vgl. SenE VRS 80, 34; 82, 358; SenE v. 8.9.1995 - Ss 445/95).
  • OLG Köln, 24.03.1994 - Ss 105/94

    Urteilsgründe ; Angaben des Angeklagte; Verzicht auf die Angaben ; Rechtlich

    Der Tatrichter muß für das Revisions- bzw. Rechtsbeschwerdegericht nachprüfbar darlegen, daß seine Überzeugung auf tragfähigen tatrichterlichen Erwägungen beruht (Senatsentscheidungen VRS 80, 34; 82, 358; Senatsentscheidung vom 19.11.1993 -Ss 42/93).

    Die Beweiswürdigung des Tatrichters darf vom Revisions- bzw. Rechtsbeschwerdegericht zwar nur auf rechtliche Fehler überprüft werden; eine solche Überprüfung setzt aber die Mitteilung der tragenden Beweisgründe voraus (Senatsentscheidung VRS 80, 34; 82, 358; Beschluß vom 19.11.1993 -Ss 42/93).

  • OLG Köln, 12.12.2003 - Ss 527/03

    Anforderungen an die Feststellung eines qualifizierten Rotlichtverstoßes

    Der Tatrichter muss für das Rechtsbeschwerdegericht nachprüfbar darlegen, dass seine Überzeugung auf tragfähigen tatrichterlichen Erwägungen beruht (ständige Senatsrechtsprechung, vgl. nur Senatsentscheidungen VRS 80, 34; 82, 358).

    Schlussfolgerungen dürfen sich nicht so sehr von einer festen Tatsachengrundlage entfernen, dass sie letztlich nicht mehr als einen schweren Verdacht begründen (ständige Senatsrechtsprechung, vgl. nur Senatsentscheidung VRS 82, 358).

  • OLG Köln, 02.01.2001 - Ss 537/00

    Beweisführung beim Qualifizierten Rotlichtverstoß

    Für die Feststellung der Rotlichtdauer gilt das gleiche, was für alle Feststellungen gilt, die Grundlage einer Verurteilung geworden sind: Der Tatrichter muss für das Rechtsbeschwerdegericht nachprüfbar darlegen, dass seine Überzeugung auf tragfähigen tatrichterlichen Erwägungen beruht (Senatsentscheidung VRS 80, 34); er verfehlt seine Beweiswürdigungsaufgabe, wenn er eine rechtserhebliche Feststellung nicht aus dem Ergebnis der Beweisaufnahme zu legitimieren versucht (Senatsentscheidung VRS 82, 358).

    Schlussfolgerungen dürfen sich nicht so sehr von einer festen Tatsachengrundlage entfernen, dass sie letztlich nicht mehr als einen schweren Verdacht begründen (BGH NStZ 1987, 473, 474 [BGH 25.03.1987 - 3 StR 574/86]; 1990, 501; Senatsentscheidung VRS 82, 358).

  • OLG Köln, 02.01.2001 - Ss 537/00 (B) 223

    Durchführung einer gezielten Rotlichtkontrolle; Geldbuße und Fahrverbot wegen

    Für die Feststellung der Rotlichtdauer gilt das gleiche, was für alle Feststellungen gilt, die Grundlage einer Verurteilung geworden sind: Der Tatrichter muss für das Rechtsbeschwerdegericht nachprüfbar darlegen, dass seine Überzeugung auf tragfähigen tatrichterlichen Erwägungen beruht (Senatsentscheidung VRS 80, 34); er verfehlt seine Beweiswürdigungsaufgabe, wenn er eine rechtserhebliche Feststellung nicht aus dem Ergebnis der Beweisaufnahme zu legitimieren versucht (Senatsentscheidung VRS 82, 358).

    Schlussfolgerungen dürfen sich nicht so sehr von einer festen Tatsachengrundlage entfernen, dass sie letztlich nicht mehr als einen schweren Verdacht begründen (BGH NStZ 1987, 473, 474; 1990, 501; Senatsentscheidung VRS 82, 358).

  • OLG Köln, 10.10.1995 - Ss 409/95
    Aufgabe des Tatrichters ist es, im Rahmen der Beweiswürdigung eine Begründung dafür zu geben, auf welchem Weg er zu den Feststellungen gelangt ist, die Grundlage seiner Entscheidung geworden sind (vgl. BGH NStZ 1985, 184; Senat VRS 82, 358; SenE vom 2. Mai 1995 - Ss 215/95 - und vom 3. August 1995 - Ss 405/95 - ständige Senatsrechtsprechung).

    Er muß für das Revisionsgericht nachprüfbar darlegen, daß seine Überzeugung auf tragfähigen tatrichterlichen Erwägungen beruht (vgl. BGH, bei Holtz, MDR 1980, 631; Senat VRS 80, 34; 82, 358).

  • OLG Köln, 29.05.2009 - 82 Ss 32/09
    Der Tatrichter muss für das Revisionsgericht nachprüfbar darlegen, dass seine Überzeugung auf tragfähigen Erwägungen beruht ( BGH MDR 1980, 631 [Holtz]; ständige Senatsrechtsprechung, vgl. Senat VRS 80, 34 und VRS 82, 358 ; SenE v. 14.08.2007 - 82 Ss 114/07 -).

    Er genügt seiner Reweiswürdigungsaufgabe nicht, wenn er eine rechtserhebliche Feststellung nicht aus dem Ergebnis der Beweisaufnahme legitimiert (ständige Senatsrechtsprechung, vgl. Senat VRS 80, 34 , VRS 82, 358 u. VRS 94, 215 [218]; so insgesamt auch: SenE v. 14.08.2007 - 81 Ss 114/07 -).

  • OLG Köln, 14.07.1998 - Ss 330/98
    Der Tatrichter verfehlt seine Beweiswürdigungsaufgabe, wenn er eine rechtserhebliche Feststellung überhaupt nicht aus dem Ergebnis der Beweisaufnahme zu legitimieren versucht (ständige Senatsrechtsprechung, vgl. SenE VRS 80, 34; 82, 358; 94, 215, 218).
  • OLG Köln, 13.01.1995 - Ss 532/94

    Geldbuße und Verhängung eines Fahrverbots wegen fahrlässiger Überschreitung der

  • OLG Düsseldorf, 17.08.1995 - 5 Ss 289/95
  • OLG Köln, 07.01.1994 - Ss 555/93

    Zeugnis vom "Hörensagen"; Verurteilung; Überzeugung des Tatrichters; Weitere

  • OLG Düsseldorf, 21.03.1995 - 5 Ss OWi 100/95
  • OLG Düsseldorf, 13.02.1995 - 5 Ss 23/95
  • OLG Köln, 13.01.1995 - Ss 566/94
  • OLG Köln, 19.06.2009 - 81 Ss 34/09
  • OLG Düsseldorf, 04.01.1995 - 5 Ss 485/94
  • OLG Düsseldorf, 21.03.1995 - 1 Ws 207/95
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht