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OLG Zweibrücken, 12.08.1991 - 1 Ss 160/91 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
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Papierfundstellen
- VRS 82, 51
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Zweibrücken, 20.03.1972 - Ws (a) 95/72
Straße; Feldweg; Ortsbereich; Einmündung; Randsteinen; Haus; Landwirtschaftlich …
Auszug aus OLG Zweibrücken, 12.08.1991 - 1 Ss 160/91
Ebenso ist es unerheblich, daß im weiteren Verlauf der J.-Straße an ihrer Einmündung in die G.-Straße die Wartepflicht durch ein zusätzliches Verkehrszeichen kenntlich gemacht ist; denn maßgeblich für die Vorfahrtsregelung ist der Zustand der Straße an der Einmündung, an der sich der Zusammenstoß der Kraftfahrzeuge ereignet hat (Senat VRS 45, 395 ).«.
- OLG Köln, 07.10.1998 - 13 U 76/98
Haftungsverteilung bei Kollision mit einem Radfahrer in einem Wendehammer
Dies gilt für alle Fälle, in denen die Zufahrt über einen abgesenkten Bordstein führt; auf die Breite der Zufahrt oder die Beschilderung kommt es nicht an (vgl. OLG Zweibrücken VRS 82/51 f.). - OLG Koblenz, 25.11.2002 - 12 U 1429/01
Vorfahrtsrecht bei abgesenktem Bordstein; Haftungsverteilung bei Kollision
Es kommt deshalb gerade nicht mehr darauf an, ob tatsächlich eine untergeordnete Verkehrsfläche vorliegt; entscheidend ist, dass nach dem eindeutigen Wortlaut der Neuregelung das Vorhandensein eines abgesenkten Bordsteins jede dahinter befindliche Zufahrt unabhängig von ihrer tatsächlichen Beschaffenheit einer solchen, außerhalb des fließenden Verkehrs gelegenen von Gesetzes wegen gleichstellt (ebenso: OLG Zweibrücken VRS 82, 51;… Hentschel, a.a.O., Rn. 3 a und 6 a zu § 10 StVO).