Rechtsprechung
   VGH Hessen, 25.06.1991 - 2 UE 2271/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,4606
VGH Hessen, 25.06.1991 - 2 UE 2271/90 (https://dejure.org/1991,4606)
VGH Hessen, Entscheidung vom 25.06.1991 - 2 UE 2271/90 (https://dejure.org/1991,4606)
VGH Hessen, Entscheidung vom 25. Juni 1991 - 2 UE 2271/90 (https://dejure.org/1991,4606)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1991,4606) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 79 Abs 1 Nr 1 VwGO, § 79 Abs 2 VwGO
    Fahrtenbuchauflage; "intendiertes Ermessen"; Beschränkung der Begründungspflicht; Antrag bei selbständiger Anfechtung des Widerspruchsbescheides

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VRS 83, 236
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 05.07.1985 - 8 C 22.83

    Wohnungsrecht - Wohnberechtigungsschein - Ausnahme - Nichteheliche

    Auszug aus VGH Hessen, 25.06.1991 - 2 UE 2271/90
    Denn bei derart schwerwiegenden, zugleich massenhaft vorkommenden Zuwiderhandlungen gegen die im Interesse der Verkehrssicherheit erlassenen Vorschriften ist die Richtung der behördlichen Ermessensbetätigung durch § 31 a Satz 1 StVZO selbst bereits vorgezeichnet (sog. "intendiertes Ermessen", vgl. Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 05. Juli 1985 -- 8 C 22.83 --, BVerwGE 72 S. 1, 6 f).
  • BVerwG, 25.08.1982 - 8 C 50.80

    Klage gegen die Entscheidung über die Wehrdienstfähigkeit - Versäumung der

    Auszug aus VGH Hessen, 25.06.1991 - 2 UE 2271/90
    Die in der gerichtlichen Praxis weithin übliche und auch hier gewählte Antragstellung, den ursprünglichen Verwaltungsakt und (bzw. sowie) den Widerspruchsbescheid aufzuheben (vgl. § 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO), bringt nämlich nicht hinreichend deutlich zum Ausdruck, daß der Widerspruchsbescheid neben dem Erstbescheid selbständig angefochten werden solle (Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. August 1982 -- 8 C 50.80 --, Buchholz 310, § 79 VwGO Nr. 18).
  • BVerwG, 14.10.1965 - II C 3.63

    Rechtsmittel

    Auszug aus VGH Hessen, 25.06.1991 - 2 UE 2271/90
    Gleichwohl genügt die vom Oberbürgermeister der Stadt F gegebene (Formular-) Begründung bei der gebotenen Berücksichtigung der Besonderheiten des betreffenden Rechtsgebiets und der Umstände des Einzelfalls (vgl. Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. Oktober 1965 -- II C 3.63 --, BVerwGE 22 S. 215, 217 f, und vom 15. Mai 1986 -- 5 C 33.84 --, Buchholz 316 § 39 VwVfG Nr. 9) den an die Begründung einer Ermessensentscheidung zu stellenden rechtlichen Mindestanforderungen.
  • BVerwG, 29.11.1961 - VI C 124.61

    Aufhebung allein des Widerspruchsbescheids - Bindung an Festsetzung des Grades

    Auszug aus VGH Hessen, 25.06.1991 - 2 UE 2271/90
    Da es dem Kläger bei sachdienlicher Auslegung seines Begehrens ausschließlich um die gerichtliche Aufhebung der Fahrtenbuchauflage selbst, nicht jedoch um die Herbeiführung einer erneuten, in ihrem Ergebnis übrigens durch eine ständige Verwaltungspraxis bereits vorgezeichneten (Sach-) Entscheidung der Widerspruchsbehörde gehen kann, läßt der Senat offen, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen auch im Rahmen einer nach § 79 Abs. 1 Nr. 1 VwGO erhobenen Anfechtungsklage der Widerspruchsbescheid isoliert aufgehoben werden kann (vgl. hierzu Kopp, VwGO, 8. Aufl. 1989, § 79 Rz. 5 mit weiteren Nachweisen; Redeker/von Oertzen, VwGO, 9. Aufl. 1988, § 79 Rz.2; Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 29. November 1961 -- VI C 124.61 --, BVerwGE 13 S. 195, 197 f).
  • BVerwG, 23.06.1989 - 7 B 90.89

    Fahrtenbuchauflage - Vernachlässigung von Aufsichtspflichten des Halters

    Auszug aus VGH Hessen, 25.06.1991 - 2 UE 2271/90
    Damit ist auch für den Betroffenen hinreichend erkennbar, daß sich die Straßenverkehrsbehörde bei ihrer im Einzelfall zu treffenden Entscheidung am Sinn und Zweck des § 31 a Satz 1 StVZO orientiert, nämlich in Ergänzung der Kennzeichnungspflicht der §§ 18 und 23 StVZO zur Abwehr von Gefahren für die Sicherheit und Ordnung des Straßenverkehrs dafür Sorge getragen hat, daß anders als in dem Fall, der Anlaß zu Auferlegung eines Fahrtenbuchs gegeben hat, künftig die Feststellung eines Fahrzeugführers nach einer Zuwiderhandlung gegen Verkehrsvorschriften ohne Schwierigkeiten möglich ist (vgl. zuletzt Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. Juni 1989 -- 7 B 90.89 --, …
  • BVerwG, 15.05.1986 - 5 C 33.84

    Flurbereinigungskosten - Teilnehmer - Neuanordnung - Vorteile - Beitragspflicht -

    Auszug aus VGH Hessen, 25.06.1991 - 2 UE 2271/90
    Gleichwohl genügt die vom Oberbürgermeister der Stadt F gegebene (Formular-) Begründung bei der gebotenen Berücksichtigung der Besonderheiten des betreffenden Rechtsgebiets und der Umstände des Einzelfalls (vgl. Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. Oktober 1965 -- II C 3.63 --, BVerwGE 22 S. 215, 217 f, und vom 15. Mai 1986 -- 5 C 33.84 --, Buchholz 316 § 39 VwVfG Nr. 9) den an die Begründung einer Ermessensentscheidung zu stellenden rechtlichen Mindestanforderungen.
  • VGH Hessen, 22.03.2005 - 2 UE 582/04

    Fahrtenbuchauflage; keine förmliche Zustellung von Anhörungsschreiben

    Die Ausübung des der Beklagten durch § 31a Abs. 1 StVZO eingeräumten "intendierten" Ermessens (Senatsurteil vom 25. Juni 1991 - 2 UE 2271/90 -, VRS 83/1992, 236) ist schließlich ebenfalls gerichtlich nicht zu beanstanden.
  • OVG Niedersachsen, 10.02.2011 - 12 LB 318/08

    Rechtmäßigkeit einer Anordnung zur Führung eines Fahrtenbuches für einen Zeitraum

    Bei Fahrtenbuchanordnungen für die Dauer von sechs Monaten wird daher in der Rechtsprechung ein "intendiertes Ermessen" angenommen, welches nicht oder jedenfalls nicht im Einzelnen begründet werden muss (vgl. Bay. VGH, Beschl. v. 18.5.2010 - 11 CS 10.357 -, VRS 119, 239; Hess. VGH, Urt. v. 25.6.1991 - 2 UE 2271/90 -, VRS 83, 236).
  • VG Frankfurt/Main, 30.05.2005 - 2 G 337/05

    D (A), Iran, Iraner, abgelehnte Asylbewerber, Passbeschaffung,

    Von intendiertem Ermessen spricht man, wenn eine ermessenseinräumende Vorschrift dahin auszulegen ist, dass sie für den Regelfall von einer Ermessensausübung in einem bestimmten Sinn ausgeht (BVerwGE 105, 55, 57 f.), wenn mit anderen Worten die Richtung der behördlichen Entscheidung normativ vorgezeichnet ist (VGH Kassel, Urteil vom 25.06.2001, Az.: 2 UE 2271/90 - juris).
  • VG Saarlouis, 30.11.2011 - 10 K 186/11

    Zur Ermessensausübung der Dauer einer Fahrtenbuchauflage nach § 31 a Abs. 1 StVZO

    VGH, Beschluss vom 18.05.2010, 11 CS 10.357, zitiert nach juris, ARDN 24 ff.; zur Problematik vgl. weiter das Urteil des HessVGH vom 25.06.1991, 2 UE 2271/90, des OVG Lüneburg vom 10.02.2011, 12 LB 318/08 und des OVG Saarland vom 17.01.2000, 9 V 16/99, jeweils zitiert nach juris.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht