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   OLG Köln, 07.07.1992 - Ss 268/92 (B)   

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OLG Köln, 07.07.1992 - Ss 268/92 (B) (https://dejure.org/1992,2769)
OLG Köln, Entscheidung vom 07.07.1992 - Ss 268/92 (B) (https://dejure.org/1992,2769)
OLG Köln, Entscheidung vom 07. Juli 1992 - Ss 268/92 (B) (https://dejure.org/1992,2769)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • VRS 83, 444
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • OLG Köln, 18.07.1996 - Ss 31/96

    Anforderungen an die Verfahrensrüge bei Gesuch um Ablehnung eines Richters

    VRS 72, 442 und 83, 444).

    Es kommt nicht darauf an, ob der Betroffene sich genügend entschuldigt hat, sondern ob er entschuldigt ist (vgl. Senatsensch. VRS 83, 444; Göhler, OWig, 11. Aufl., § 74 Rdn. 31 m.w.N.).

    Ein Betroffener ist nicht zur Glaubhaftmachung oder gar zum Nachweis der vorgebrachten Entschuldigungsgründe verpflichtet (OLG Düsseldorf, VRS 74, 284; Senats-entsch. VRS 71, 371; 75, 113; 83, 444).

    Liegen Anhaltspunkte für eine genügende Entschuldigung vor, so darf der Einspruch nur verworfen werden, wenn das Amtsgericht sich die Überzeugung verschafft hat, daß genügende Entschuldigsgründe nicht gegeben sind (Senatsentsch. VRS 83, 444).

  • OLG Köln, 11.01.2002 - Ss 533/01

    Anordnung des persönlichen Erscheinens im Bußgeldverfahren; Bußgeldbescheid wegen

    Dabei kommt es nicht darauf an, ob er sich genügend entschuldigt hat, sondern ob ein Entschuldigungsgrund tatsächlich vorliegt (BGHSt 17, 391 [396] = NJW 1962, 2020 [2021]; KG GA 1973, 29 [30]; SenE v. 07.07.1992 - Ss 268/92 B - = VRS 83, 444 [445]; SenE v. 20.04.1982 - 1 Ss 987/81 - = NJW 1982, 2617 [jeweils zu § 329 StPO]; Göhler a.a.O. § 74 Rdnr. 31 m. w. Nachw.).

    Es muss also angegeben werden, welcher - eine genügende Entschuldigung abgebende - Umstand hätte aufgeklärt werden sollen, welche Beweismittel dazu hätten benutzt werden können und welche Gesichtspunkte das Gericht zu dieser weiteren Aufklärung hätten drängen müssen; ferner ist mitzuteilen, welche dem Beschwerdeführer günstige Tatsache die unterlassene Beweiserhebung ergeben hätte, wobei es nicht genügt, ein günstiges Ergebnis lediglich als möglich hinzustellen (st. Senatsrechtsprechung; vgl. SenE v. 07.07.1992 - Ss 268/92 B - = VRS 83, 444 [445]; SenE v. 23.01.1990 - Ss 9/90 Z - = VRS 78, 467 [468]; SenE v. 04.06.1999 - Ss 217/99 B - = NStZ-RR 1999, 337 = VRS 97, 370 [374]; ebenso OLG Saarbrücken NJW 1975, 1613 [1614]; KG GA 1974, 116 [117]; KMR-Paulus § 329 Rdnr. 68; Bick StV 1987, 273 [274]).

  • KG, 17.03.2022 - 3 Ws (B) 37/22

    1. Macht ein Betroffener geltend, das Gericht hätte nicht nach § 74 Abs. 1 OWiG

    Krankheit entschuldigt auch in so gelagerten Fällen das Ausbleiben, wenn sie nach Art und Auswirkung eine Beteiligung an der Hauptverhandlung unzumutbar macht; eine Verhandlungsunfähigkeit muss nicht vorliegen (vgl. OLG Köln a.a.O. und VRS 72, 442, 444; 75, 113; 83, 444, 446; OLG Düsseldorf NStZ 1984, 331; OLG Hamm NStZ-RR 1998, 281).
  • BayObLG, 11.05.1998 - 1 ObOWi 169/98

    Fehlen des Vortrags eines schlüssigen Entschuldigungsgrundes

    Der Betroffene darf daher auch nicht etwa deshalb als unentschuldigt angesehen werden, weil im ärztlichen Attest die Art der Erkrankung nicht angegeben ist oder weil nur Arbeits- und - oder Reiseunfähigkeit bescheinigt werden (BayObLG Beschluß vom 13.2.1995 - 2 ObOWi 38/95; OLG Karlsruhe NStZ 1994, 141 ; OLG Köln VRS 83, 444 ); hat der Tatrichter Zweifel an der Richtigkeit des Attests oder der Erheblichkeit der Erkrankung, hat er diesen von Amts wegen im Freibeweisverfahren nachzugehen (Göhler aaO § 74 Rn. 29 m. w. N.).
  • OLG Köln, 09.09.1994 - Ss 395/94
    Da ein Verwerfungsurteil nach § 74 Abs. 2 0WiG keinen materiell-rechtlichen Inhalt hat, kann die vom Betroffenen erhobene Sachrüge nur zur Überprüfung führen, ob die Prozeßvoraussetzungen vorliegen oder Verfahrenshindernisse bestehen (vgl. Senat VRS 83, 444, 445; ständige Senatsrechtsprechung).
  • OLG Köln, 06.08.2004 - Ss 321/04
    Dies hat in der Vollständigkeit zu geschehen, dass das Rechtsbeschwerdegericht in die Lage versetzt wird, die Gesetzmäßigkeit der Entscheidung allein aufgrund der Urteilsgründe zu überprüfen (Senat: VRS 83, 444; VRS 93, 186; VRS 96, 127 = DAR 1999, 40 = NZV 1999, 261; VRS 96, 451 = NZV 1999, 264 = NJW 1999, 2687 L.; VRS 97, 370 = NStZ-RR 1999, 337 = DAR 1999, 466; vgl. Senge in KK-OWiG, 2. Auflage, § 74 Rdnr. 38-40 m.w.N.).
  • OLG Köln, 20.09.1999 - Ss 452/99 (Z) 203
    Krankheit entschuldigt das Ausbleiben, wenn sie nach Art und Auswirkung eine Beteiligung an der Hauptverhandlung unzumutbar macht; Verhandlungsunfähigkeit muss nicht vorliegen (OLG Düsseldorf NStZ 1984, 331; OLG Hamm NStZ-RR 1998, 281; Senatsentscheidungen VRS 72, 442, 444; 75, 113; 83, 444, 446; Senatsentscheidung vom 21.04.1998 - SS 108/98).
  • OLG Karlsruhe, 18.01.1996 - 2 Ss 249/95
    Ob die vorgelegte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung hierfür ausreichend war, hätte das Amtsgericht - falls es diese Bescheinigung als nicht ausreichende Entschuldigung angesehen hätte - im Wege des Freibeweisverfahrens abklären müssen, da eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nicht von vornherein ungeeignet ist, einen Entschuldigungsgrund darzustellen (OLG Köln VRS 83, 444, 446; OLG Karlsruhe Die Justiz 1989, 330; NStZ 1994, 141 ).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 07.07.1992 - Ss (B) 268/92   

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Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung; Entschuldigungsgrund

Papierfundstellen

  • VRS 83, 444
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