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   OLG Hamm, 12.01.1993 - 3 Ss (OWi) 1236/92   

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https://dejure.org/1993,4266
OLG Hamm, 12.01.1993 - 3 Ss (OWi) 1236/92 (https://dejure.org/1993,4266)
OLG Hamm, Entscheidung vom 12.01.1993 - 3 Ss (OWi) 1236/92 (https://dejure.org/1993,4266)
OLG Hamm, Entscheidung vom 12. Januar 1993 - 3 Ss (OWi) 1236/92 (https://dejure.org/1993,4266)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Rüge der Staatsanwaltschaft zugunsten des Angeschuldigten; Ausdrückliche Erklärung des Widerspruches; Geldbuße ohne mündliche Verhandlung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    OWiG § 72 Abs. 1

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    OWiG § 72 Abs. 1, § 79 Abs. 1 Nr. 5

Papierfundstellen

  • NZV 1994, 82
  • VRS 85, 122
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BayObLG, 20.12.2000 - 1 ObOWi 586/00

    Verwerfung eines Einspruchs in Unkenntnis von dessen Rücknahme

    Dass der Einspruch durch Rücknahme erledigt ist und damit der Bußgeldbescheid rechtskräftig geworden ist, hat der Senat lediglich zur Klarstellung nochmals festgestellt (vgl. BGHSt 27, 271/273; OLG Hamm VRS 85, 122/123).

    Einer besonderen Entscheidung über die entstandenen Auslagen des gerichtlichen Einspruchsverfahrens bedarf es aufgrund § 55 GKG nicht (OLG Hamm VRS 85, 122/124; LG Zweibrücken VRS 90, 143/144; Göhler OWiG 12.Aufl. § 67 Rn.40 a, § 109 Rn. 10; KK-OWiG/Schmehl 2.Aufl. § 69, Rn. 130, § 109 Rn. 11).

  • BayObLG, 11.04.2001 - 1 ObOWi 121/01

    Zeitpunkt der Unabänderbarkeit von Beschlüssen nach § 72 Abs. 1 S. 1 OWiG

    Dass der Einspruch durch Rücknahme erledigt und damit der Bußgeldbescheid rechtskräftig geworden ist, hat der Senat lediglich zur Klarstellung nochmals festgestellt (vgl. BGHSt 27, 271/273; OLG Hamm VRS 85, 122/123).

    Einer besonderen Entscheidung über die Kosten des gerichtlichen Einspruchsverfahrens bedarf es aufgrund § 55 GKG nicht (OLG Ham VRS 85, 122/124; LG Zweibrücken VRS 90, 143/144; Göhler § 67 Rn. 40 a, § 109 Rn. 10; KK-OWiG/Schmehl § 69 Rn. 130, § 109 Rn. 11).

  • OLG Brandenburg, 20.04.2020 - 53 Ss OWi 180/20

    Aufhebung eines Verwerfungsurteils wegen vorher erklärter Einspruchsrücknahme im

    Einer besonderen Entscheidung über die entstandenen Auslagen des gerichtlichen Einspruchsverfahrens bedarf es aufgrund § 55 GKG nicht (vgl. OLG Hamm VRS 85, 122/124; LG Zweibrücken VRS 90, 143/144; Göhler OWiG 17. Aufl. § 67 Rn. 40 a,).
  • OLG Koblenz, 02.01.2007 - 1 Ss 223/06

    Bußgeldverfahren: Einspruchsverwerfung durch Urteil trotz rechtzeitiger Rücknahme

    Einer Entscheidung über die Kosten des gerichtlichen Einspruchsverfahrens bedarf es im Hinblick auf § 27 GKG n.F. nicht (BayObLG a.a.O.; OLG Hamm VRS 85, 122, 124; LG Zweibrücken VRS 90, 143, 144).
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