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   OLG Düsseldorf, 10.02.1993 - 5 Ss (OWi) 22/93 - (OWi) 9/93 I   

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https://dejure.org/1993,6383
OLG Düsseldorf, 10.02.1993 - 5 Ss (OWi) 22/93 - (OWi) 9/93 I (https://dejure.org/1993,6383)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 10.02.1993 - 5 Ss (OWi) 22/93 - (OWi) 9/93 I (https://dejure.org/1993,6383)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 10. Februar 1993 - 5 Ss (OWi) 22/93 - (OWi) 9/93 I (https://dejure.org/1993,6383)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NZV 1994, 329 (Ls.)
  • VRS 85, 134
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Düsseldorf, 02.12.1999 - 2b Ss OWi 333/99

    Verhalten an einem Fußgängerüberweg

    Denn zu der Frage, unter welchen Voraussetzungen eine Verurteilung wegen Verstoßes gegen § 26 Abs. 1 StVO in Betracht kommt, bestehen bereits hinreichend gefestigte Grundsätze in der Rechtsprechung (vgl. Senatsbeschlüsse vom 10. Februar 1993 - 5 Ss (OWi) 22/93 - (Owi) 9/93 1; 25. August 1992 in VRS 84, 50; 30. September 1994 - 5 Ss (Owi) 362/94 - (Owi) 170/94 I und 31. März 1998 - 5 Ss (Owi) 88/98 - (Owi) 51/98 I, sämtlich m. w. N.).
  • OLG Hamburg, 26.08.2010 - 2-32/10

    Bußgeldbewehrte Beförderungsverweigerung durch einen Taxifahrer: Pflicht zum

    Besteht die Möglichkeit, dass in der neuen Hauptverhandlung weitere Feststellungen getroffen werden, die eine Verurteilung begründen würden, ist die Sache zurückzuverweisen (vgl. OLG Düsseldorf in VRS 85, 134, 136).
  • OLG Zweibrücken, 13.12.1993 - 1 Ss 202/93

    Konkrete Gefährdung; Querverkehr; Regelfahrverbot; Mißachtung; Sekunde; Rotlicht;

    Die Überprüfung dieser Entscheidung durch das Rechtsbeschwerdegericht hat sich deshalb darauf zu beschränken, ob der Tatrichter von rechtlich zutreffenden Erwägungen ausgegangen ist und von seinem Ermessen rechtsfehlerfrei Gebrauch gemacht hat (vgl. nur OLG Düsseldorf DAR 1993, 273 ).
  • OLG Düsseldorf, 30.09.1994 - 5 Ss OWi 362/94
    Für die neue Verhandlung und Entscheidung verweist der Senat vorsorglich auf seine Entscheidung vom 10. Februar 1992 in VRS 85, 134 = DAR 1993, 273 = VM 1993, 62, nach der zur zweifelsfreien Feststellung einer Pflichtwidrigkeit des Fahrzeugführers gegenüber Fußgängern an Überwegen in der Regel die Vernehmung der betroffenen Fußgänger als Zeugen sachdienlich und daher geboten ist.
  • OLG Hamburg, 29.03.2012 - 2-18/11

    Passivraucherschutz: Kein Rauchverbot bei Verabreichung zubereiteter Speisen im

    Besteht die Möglichkeit, dass in der neuen Hauptverhandlung weitere Feststellungen getroffen werden, die eine Verurteilung begründen würden, ist die Sache zurückzuverweisen (vgl. OLG Düsseldorf in VRS 85, 134, 136).
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