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   OLG Köln, 19.03.1993 - Ss 66/93   

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https://dejure.org/1993,7430
OLG Köln, 19.03.1993 - Ss 66/93 (https://dejure.org/1993,7430)
OLG Köln, Entscheidung vom 19.03.1993 - Ss 66/93 (https://dejure.org/1993,7430)
OLG Köln, Entscheidung vom 19. März 1993 - Ss 66/93 (https://dejure.org/1993,7430)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Einziehung; Wert; Einziehungsgegenstand

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StGB § 74 Abs. 2; StVG § 21 Abs. 3

Papierfundstellen

  • VRS 85, 219
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Köln, 15.03.1994 - Ss 83/94
    Die Einziehung nach § 74 Abs. 2 Nr. 1 StGB ist als Nebenstrafe Teil der Strafzumessung, die eine Gesamtbetrachtung erfordert (vgl. BGH NJW 1983, 2710 = StV 1983, 327; Senat VRS 85, 219, 220).

    Im Rahmen der hiernach erforderlichen Gesamtbetrachtung muß insbesondere der Wert des eingezogenen Gegenstands festgestellt und gewürdigt werden (vgl. BGH NStZ 1985, 363; Senat a.a.O.; SenE vom 19. März 1993 - Ss 66/93 -).

  • KG, 14.01.2009 - 1 Ss 481/08

    Voraussetzungen der sog. fakultativen Sicherungseinziehung

    Dies ist hier jedoch nicht der Fall, denn das Gericht hat auch bei der fakultativen Sicherungseinziehung - was vorliegend zu vermissen ist - deren wirtschaftliche Wirkung hinreichend abzuwägen, wobei es dabei im Einzelnen insbesondere auf den genauen Wert des Einziehungsgegenstandes (vgl. KG, Beschlüsse vom 24. August 2004 - (5) 1 Ss 215/04 (55/04) - und 6. Oktober 1999 - (3) 1 Ss 269/99 (80/99) - [in JURIS]; OLG Köln VRS 85, 219,220; NStE StGB § 74 Nr. 9; OLG Nürnberg NJW 2006, 3448 = OLGSt StGB § 74 Nr. 4), die Bedeutung der Tat und auf den Vorwurf gegenüber dem Dritteigentümer ankommt (vgl. Fischer aaO., § 74 b Rdnr. 3 m.w.N.), sowie - da jedenfalls kein besonders schwerwiegendes Vergehen Gegenstand des Verfahrens ist - die aus § 74 b Abs. 2 StGB folgende Frage zu erörtern, ob auch weniger einschneidende Maßnahmen als die Einziehung den verfolgten Sicherungszweck ebenfalls erfüllen könnten (vgl. KG, Beschluss vom 27. Februar 2006 - (3) 1 Ss 449/05 (137/05) -), da für diese Prüfung vorliegend zumindest Anlass bestand (vgl. Hanack in Löwe-Rosenberg aaO., § 337 Rdnr. 253).
  • KG, 06.10.1999 - 1 Ss 269/99

    Fahren ohne Fahrerlaubnis - Einziehung des Fahrzeugs

    Im Rahmen der erforderlichen Gesamtbetrachtung müssen auch die Auswirkungen einer derartigen Einziehung berücksichtigt werden (vgl. Tröndle/Fischer, StGB 49. Aufl., § 46 Rdn. 5 m.N.), insbesondere also der Wert des Einziehungsgegenstandes (vgl. OLG Köln VRS 85, 219, 220 m.N.).
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