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   OLG Düsseldorf, 18.05.1993 - 5 Ss (OWi) 94/93 - (OWi) 57/93 I   

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OLG Düsseldorf, 18.05.1993 - 5 Ss (OWi) 94/93 - (OWi) 57/93 I (https://dejure.org/1993,11429)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 18.05.1993 - 5 Ss (OWi) 94/93 - (OWi) 57/93 I (https://dejure.org/1993,11429)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 18. Mai 1993 - 5 Ss (OWi) 94/93 - (OWi) 57/93 I (https://dejure.org/1993,11429)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • VRS 85, 379
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • KG, 25.08.2022 - 3 Ws (B) 187/22

    Mitteilung der Einlassung des Betroffenen bei Anwendung der BKatV

    Denn Geldbuße und Fahrverbot stehen, wie sich aus § 4 Abs. 4 BKatV ergibt (vgl. OLG Dresden, Beschluss vom 30. Oktober 2001 - Ss (OWi) 502/01 -, juris), regelmäßig in einer Wechselwirkung zueinander, so dass eine Nachprüfung der einen Rechtsfolge nur unter Rückgriff auf die andere möglich ist (vgl. Senat DAR 2022, 216; OLG Düsseldorf NJW 1993, 2063 f.; VRS 86, 353; 85, 379; 84, 46; OLG Karlsruhe ZfS 1992, 33; OLG Köln VRS 96, 289, 291; Hadamitzky in KK-OWiG 5. Aufl., § 79 Rdn. 144).
  • KG, 03.06.2021 - 3 Ws (B) 140/21

    Isolierte Anfechtung eines Fahrverbots; Absehen vom Fahrverbot bei objektiv wenig

    Denn Geldbuße und Fahrverbot stehen, wie sich aus § 4 Abs. 4 BKatV ergibt (vgl. OLG Dresden, Beschluss vom 30. Oktober 2001 - Ss (OWi) 502/01 -, juris), regelmäßig in einer Wechselwirkung zueinander, so dass eine Nachprüfung der einen Rechtsfolge nur unter Rückgriff auf die andere möglich ist (OLG Düsseldorf NJW 1993, 2063 f.; VRS 86, 353; 85, 379; 84, 46; OLG Karlsruhe ZfS 1992, 33; OLG Köln VRS 96, 289, 291; Hadamitzky in KK-OWiG 5. Aufl., § 79 Rdn. 144).
  • OLG Düsseldorf, 01.12.1994 - 5 Ss OWi 389/94
    Die Beschränkung der Rechtsbeschwerde auf den Rechtsfolgenausspruch des Fahrverbots ist unwirksam, da zur Frage der Bemessung der Geldbuße und der Verhängung des Fahrverbots Erwägungen anzustellen sind, die so eng miteinander verbunden sind, daß eine getrennte Würdigung ausgeschlossen ist (Senat VRS 85, 379 ; Göhler, OWiG , 10. Aufl. Rdnrn. 9, 32 zu § 79 jeweils m.w.N.).
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