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   OLG Hamm, 01.09.1992 - 4 Ss OWi 837/92   

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https://dejure.org/1992,7735
OLG Hamm, 01.09.1992 - 4 Ss OWi 837/92 (https://dejure.org/1992,7735)
OLG Hamm, Entscheidung vom 01.09.1992 - 4 Ss OWi 837/92 (https://dejure.org/1992,7735)
OLG Hamm, Entscheidung vom 01. September 1992 - 4 Ss OWi 837/92 (https://dejure.org/1992,7735)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Burhoff online

    Absehen von Fahrverbot, Abwägung, Berufsfahrer, Gebäudereiniger, auf Kfz angewiesen, denkbar geringe Gefährlichkeit, minimaler Handlungsunwert

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Fahrverbot; Verkehrsbezogene Einzelfallgestaltung; Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BKatV § 2 Abs. 5; StVG § 25

Papierfundstellen

  • VRS 85, 456
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Hamm, 28.09.1990 - 4 Ss OWi 950/90

    Verhängung eines Fahrverbots; Grobe Verletzung der Pflichten eines

    Auszug aus OLG Hamm, 01.09.1992 - 4 Ss OWi 837/92
    Das bei erheblichen Geschwindigkeitsüberschreitungen, somit schwerwiegenden Verkehrsverstößen gesetzlich gebotene Fahrverbot im Sinne der Bußgeldkatalogverordnung, dessen Einführung ersichtlich auf der Erkenntnis des Verordnungsgebers beruht, auch erhöhte Geldbuße reichten zur Ahndung solcher Zuwiderhandlungen nicht aus (vgl. BGH in DAR 92, 69; 73; OLG Hamm in NZV 91, 121 = DAR 91, 65), könnte auf diese Weise, wie die GeneralStA zutreffend ausführt, bei einer Vielzahl ähnlicher Berufe (etwa Berufskraftfahrer, Vertreter etc.) erschwert oder teilweise unmöglich gemacht werden.
  • OLG Naumburg, 20.11.1996 - 1 Ss (B) 370/96

    Absehen vom Fahrverbot beim leicht fahrlässigen Übersehen eines Verkehrsschildes

    Von der Verhängung eines nach der Bußgeldkatalog-Verordnung als Regelfall vorgesehenen Fahrverbotes kann daher nur in Einzelfällen abgesehen werden, in denen der Sachverhalt zugunsten des Betroffenen so erhebliche Abweichungen vom Normalfall aufweist, daß die Annahme eines Ausnahmefalles gerechtfertigt ist, wie dies etwa in Fällen mit denkbar geringer Bedeutung und minimalem Handlungsunwert und bei möglichen Ausnahmeumständen persönlicher Art sein kann (BayObLG NZV 1996, 464 ; BayObLG NStZ-RR 1996, 21 ; BayObLGSt 1994, 56; BayObLGSt 1994, 160; OLG Hamm, VRS 85, 456 ; OLG Düsseldorf NZV 1996, 463 mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Karlsruhe, 02.03.2004 - 2 Ss 25/04

    Verkehrsordnungswidrigkeit: Fahrverbot wegen Geschwindigkeitsüberschreitung in

    Von der Anwendung der BKatV kann daher nur in Einzelfällen abgesehen werden, in denen der Sachverhalt zugunsten des Betroffenen so erhebliche Abweichungen vom Normalfall aufweist, dass die Annahme eines Ausnahmefalls gerechtfertigt ist (vgl. OLG Hamm VRS 85, 456).
  • BayObLG, 17.07.1996 - 1 ObOWi 376/96
    Wie der Senat wiederholt entschieden hat, kann von der Anwendung der Bußgeldkatalog-Verordnung nur in Einzelfällen abgesehen werden, in denen der Sachverhalt zugunsten des Betroffenen so erhebliche Abweichungen vom Normalfall aufweist, daß die Annahme eines Ausnahmefalls gerechtfertigt ist, wie dies in Fällen mit denkbar geringer Bedeutung und minimalem Handlungsunwert oder bei möglichen Ausnahmeumständen persönlicher Art der Fall sein kann (BayObLGSt 1994, 56; 1994, 100, 101; vgl. auch OLG Hamm VRS 85, 456 ).
  • BayObLG, 08.08.1995 - 1 ObOWi 262/95

    Kraftfahrzeug; Fußgänger; Beharrlichkeit; Ahndung

    Von der Verhängung eines nach der Bußgeldkatalog-Verordnung als Regelfall vorgesehenen Fahrverbotes kann daher nur in Einzelfällen abgesehen werden, in denen der Sachverhalt zugunsten des Betroffenen so erhebliche Abweichungen vom Normalfall aufweist, daß die Annahme eines Ausnahmefalles gerechtfertigt ist (BayObLGSt 1994, 56; 1994, 160), wie dies etwa in Fällen mit denkbar geringer Bedeutung und minimalem Handlungsunwert und bei möglichen Ausnahmeumständen persönlicher Art sein kann (vgl. OLG Hamm VRS 85, 456 ).
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