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   OLG Düsseldorf, 09.09.1993 - 1 Ws 777 - 778/93, 1 Ws 777/93, 1 Ws 778/93   

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OLG Düsseldorf, 09.09.1993 - 1 Ws 777 - 778/93, 1 Ws 777/93, 1 Ws 778/93 (https://dejure.org/1993,19663)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 09.09.1993 - 1 Ws 777 - 778/93, 1 Ws 777/93, 1 Ws 778/93 (https://dejure.org/1993,19663)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 09. September 1993 - 1 Ws 777 - 778/93, 1 Ws 777/93, 1 Ws 778/93 (https://dejure.org/1993,19663)
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  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • VRS 86, 129
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Frankfurt, 05.11.2002 - 3 Ws 1172/02

    Strafverfahren: Rechtsmittel bei Verwerfung der Berufung und des

    Denn dann nur handelt es sich bei der formal auf § 319 1IIStPO gestützten Entscheidung des Berufungsgerichts der Sache um eine (Erst-)Entscheidung des Landgerichts gemäß § 322 I StPO (vgl. Senat, Beschl. V. 24.4.1998 -3 Ws 353/98;OLG Düsseldorf VRS 86, 129; Kleinknecht/Meyer-Goßner, § 319 Rn 1, 5 mwN).
  • KG, 02.01.2012 - 4 Ws 126/12

    Zuständigkeit für die Entscheidung über die einen Wiedereinsetzungsantrag

    Anders läge dies nur, wenn das Amtsgericht nicht oder nicht mehr zur Verwerfung befugt gewesen wäre; denn dann stellte sich der Beschluss des Landgerichts der Sache nach als Entscheidung nach § 322 Abs. 1 StPO dar, die gemäß § 322 Abs. 2 StPO anfechtbar ist (vgl. OLG Düsseldorf VRS 86, 129; OLG Frankfurt am Main NStZ-RR 2011, 49; beide zu Fällen eines fraglichen Rechtsmittelverzichts; s. auch Meyer-Goßner aaO, § 319 Rn. 5).
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