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BayObLG, 21.10.1993 - 3 ObOWi 95/93 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
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Papierfundstellen
- BayObLGSt 1993, 183
- VRS 86, 304
Wird zitiert von ... (9) Neu Zitiert selbst (3)
- OLG Hamm, 01.02.1973 - 1 Ss OWi 15/73
Unzureichende Feststellungen; Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen; …
Auszug aus BayObLG, 21.10.1993 - 3 ObOWi 95/93
Als Prüfungsgrundlage kommt aber auch der sonstige Akteninhalt nicht in Betracht, da dieser zwangsläufig zu einer sachlichen Würdigung durch das Rechtsbeschwerdegericht und damit zu einer Anhörung des Betroffenen (insbesondere zur inneren Tatseite) und gegebenenfalls zu einer Beweisaufnahme wie vor einem Tatrichter führen müßte (…vgl. zur Prüfung bei Prozeßvoraussetzungen Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 41. Aufl. § 337 Rn. 6; zur Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen gemäß § 80 OWiG OLG Hamm DAR 1973, 249 ). - BGH, 02.09.1960 - 4 StR 311/60
Auszug aus BayObLG, 21.10.1993 - 3 ObOWi 95/93
Wie im Fall unmöglicher Klärung, ob ein Rechtsmittel rechtzeitig bei Gericht eingegangen ist (vgl. BGH NJW 1960, 2202/2203; BayObLGSt 1965, 142/143), wirkt sich die offene Frage der Statthaftigkeit des Rechtsmittels zugunsten des Betroffenen aus. - BayObLG, 04.05.1993 - 3 ObOWi 37/93
Auszug aus BayObLG, 21.10.1993 - 3 ObOWi 95/93
Der Senat hat bereits in seinem Beschluß vom 4.5.1993 (BayObLGSt 1993, 59) ausgeführt, daß der Betroffene zugleich mit seinem Wiedereinsetzungsantrag auch Rechtsbeschwerde eingelegt hat und zu diesem Zeitpunkt die Frist zur Einlegung der Rechtsbeschwerde bzw. des Zulassungsantrages noch nicht zu laufen begonnen hatte.
- BGH, 16.07.1996 - 5 StR 230/95
Rechtsbeschwerde im Ordnungswidrigkeitenverfahren (Zulassung nicht allein wegen …
An der beabsichtigten Entscheidung sieht sich das Kammergericht durch Entscheidungen anderer Oberlandesgerichte (BayObLG VRS 82, 320 und 86, 304; OLG Celle VRS 75, 463; OLG Düsseldorf VRS 74, 282; OLG Köln VRS 86, 302) gehindert. - BayObLG, 01.08.1994 - 2 ObOWi 343/94
Nachfahren zur Nachtzeit
Gemeint ist damit die für eine Tat im verfahrensrechtlichen Sinn (§ 264 StPO ) verhängte Geldbuße (BayObLG VRS 86, 304 ; OLG Köln NZV 1994, 292 ;… KK- OWiG /Steindorf § 79 Rn. 40, jeweils m.w.Nachw.).Ob verschiedene Handlungen einer prozessualen Tat zuzuordnen sind, hat das Rechtsbeschwerdegericht in eigener Zuständigkeit zu prüfen, ohne an die Beurteilung durch das Tatgericht gebunden zu sein (OLG Köln NZV 1994, 292 ; BayObLG VRS 86, 304 /305).
- OLG Hamm, 01.08.2013 - 3 RBs 128/13
Bemessung der Wertgrenze zur Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde bei in Tatmehrheit …
Hat das Amtsgericht indes für materiell-rechtlich im Verhältnis der Tatmehrheit (§ 20 OWiG) zueinander stehende Taten, die in prozessualer Hinsicht gleichwohl noch eine einheitliche Tat bilden, mehrere Geldbußen verhängt, sind diese - soweit sie vom Rechtsmittelangriff erfasst sind - für die Prüfung der Voraussetzungen des § 79 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 OWiG zusammenzurechnen (BayObLG, Beschlüsse vom 28. Januar 1994 - 3 ObOWi 4/94 - und vom 21. Oktober 1993 - 3 ObOWi 95/93 - ;… Göhler, OWiG, 16. Aufl. [2012], § 79 Rdnr. 23).
- BayObLG, 24.10.2022 - 202 ObOWi 1150/22
Bestimmung der Wertgrenze nach § 79 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 OWiG
Die Beurteilung, ob eine oder mehrere Taten im prozessualen Sinne vorliegen, hat das Rechtsbeschwerdegericht anhand der tatrichterlichen Feststellungen in eigener Zuständigkeit zu treffen (vgl. nur BayObLG, Beschluss vom 14.05.2004 - 1 ObOWi 185/04 = BayObLGSt 2004, 62 = VerkMitt 2004, Nr. 57 = ZfSch 2004, 384 = VRS 107, 59 [2004] = NZV 2004, 480 = DAR 2004, 532 = VD 2005, 77; 21.10.1993 - 3 ObOWi 95/93 = BayObLGSt 1993, 183 = ZfSch 1994, 32 = wistra 1994, 80 = VRS 86, 304 [1994] = NStE Nr. 8 zu § 79 OWiG). - BayObLG, 29.06.1999 - 3 ObOWi 50/99
Tateinheit bei Beschäftigung mehrerer illegal überlassener Arbeitnehmer
Soweit der angegriffenen Entscheidung nicht eindeutig entnommen werden kann, ob der abgeurteilte Sachverhalt mehrere Taten oder eine einheitliche Tat im prozessualen Sinn bildet, ist zugunsten des Betroffenen von einer, Tat auszugehen (vgl. z.B. BayObLGSt 1993, 183) und dementsprechend sind zur Prüfung der Statthaftigkeit dann die wegen des möglicherweise einheitlichen Tatgeschehens verhängten mehreren Geldbußen zusammenzurechnen. - BayObLG, 28.01.1994 - 3 ObOWi 4/94 Da das angefochtene Urteil hierüber keine Auskunft gibt, ist zugunsten der Betroffenen bei der Beurteilung der Frage, ob mehrere Ordnungswidrigkeiten eine einheitliche Tat im prozessualen Sinne bilden, von der Statthaftigkeit ihrer Rechtsbeschwerde auszugehen, wenn die Geldbußen zwar nicht einzeln, aber in ihrer Summe die Grenze des § 79 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 OWiG übersteigen (vgl. auch BayObLG Beschluß vom 21.10.1993 - 3 ObOWi 95/93).
- OLG Celle, 12.11.1996 - 3 Ss OWi 199/96 Die vom Senat in der Vergangenheit in Übereinstimmung mit anderen Oberlandesgerichten vertretene Auffassung, das Fehlen der Urteilsgründe stelle ohne weiteres einen Zulassungsgrund dar (vgl. Senatsbeschluß VRS 75, 463; OLG Düsseldorf VRS 74, 282; BayObLG VRS 82, 320; 86, 304; OLG Köln VRS 86, 302) wird nach dem Beschluß des Bundesgerichtshofs vom 16. Juli 1996 - 5 StR 230/95 - nicht mehr aufrechterhalten.
- KG, 22.03.1995 - 2 Ss 293/94 An der beabsichtigten Entscheidung sieht sich der Senat durch die Entscheidungen des Bay0bLG (VRS 82, 320 und 86, 304), des OLG Celle (VRS 75, 463), des OLG Düsseldorf (VRS 74, 282) und des OLG Köln (VRS 86, 302 ) gehindert, die beim Fehlen von Urteilsgründen stets die Rechtsbeschwerde zulassen wollen und sich zur Begründung darauf berufen, es könne nur geprüft werden, ob die Zulassung zur Fortbildung des Rechts geboten sei, wenn auch Urteilsgründe vorlägen, weil diese für das Rechtsbeschwerdegericht die alleinige Prüfungsgrundlage seien.
- OLG Köln, 22.09.2006 - 82 Ss OWi 65/06 Ob verschiedene Handlungen einer prozessualen Tat zuzuordnen sind, hat das Rechtsbeschwerdegericht in eigener Zuständigkeit ohne Bindung an die Beurteilung des Tatgerichts zu entscheiden (BayObLG VRS 86, 304 [305]; VRS 88, 58 [59]; OLG Düsseldorf VRS 100, 311 = DAR 2001, 319 = VM 2001, 51 [52] = NZV 2001, 372; SenE v. 01.04.1994 - Ss 15/94 B - = NZV 1994, 292; SenE v. 10.03.2000 - Ss 72/00 Z - SenE v. 24.08.2001 - Ss 300/01 Z - SenE v. 15.08.2002 - Ss 314/02 Z -).