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   BayObLG, 05.04.1994 - 2 ObOWi 118/94   

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BayObLG, 05.04.1994 - 2 ObOWi 118/94 (https://dejure.org/1994,9057)
BayObLG, Entscheidung vom 05.04.1994 - 2 ObOWi 118/94 (https://dejure.org/1994,9057)
BayObLG, Entscheidung vom 05. April 1994 - 2 ObOWi 118/94 (https://dejure.org/1994,9057)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    OWiG § 77 Abs. 2 Nr. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BayObLGSt 1994, 67
  • VRS 87, 367
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Düsseldorf, 03.05.1991 - 5 Ss OWi 75/91

    Antrag auf Vernehmung eines "Gegenzeugen" im Ordnungswidrigkeitenverfahren

    Auszug aus BayObLG, 05.04.1994 - 2 ObOWi 118/94
    Die Ablehnung der Vernehmung weiterer Zeugen, insbesondere von Gegenzeugen, ist aber auch im Falle des § 77 Abs. 2 Nr. 1 OWiG an enge Grenzen gebunden, wenn die beantragte Beweisaufnahme das Ziel hat, die Aussage des einzigen Belastungszeugen zu entkräften (BayObLGSt 1992, 99; OLG Düsseldorf NStZ 1991, 542/543 mit Anmerkung Göhler; Göhler § 77 Rn. 14 mit zahlreichen Nachweisen).
  • KG, 24.11.1988 - 3 Ws (B) 342/88
    Auszug aus BayObLG, 05.04.1994 - 2 ObOWi 118/94
    Erst dadurch wird das Rechtsbeschwerdegericht in die Lage versetzt, die für die Ablehnung des Beweisantrags maßgebenden Erwägungen zu überprüfen (KG VRS 76, 202/204).
  • BayObLG, 10.09.1992 - 3 ObOWi 78/92

    Beweiserhebung; Aufklärungswert; Absprechen; Entkräftung ; Ermittlungsergebnis;

    Auszug aus BayObLG, 05.04.1994 - 2 ObOWi 118/94
    Die Ablehnung der Vernehmung weiterer Zeugen, insbesondere von Gegenzeugen, ist aber auch im Falle des § 77 Abs. 2 Nr. 1 OWiG an enge Grenzen gebunden, wenn die beantragte Beweisaufnahme das Ziel hat, die Aussage des einzigen Belastungszeugen zu entkräften (BayObLGSt 1992, 99; OLG Düsseldorf NStZ 1991, 542/543 mit Anmerkung Göhler; Göhler § 77 Rn. 14 mit zahlreichen Nachweisen).
  • OLG Jena, 10.11.2004 - 1 Ss 248/04

    Ordnungswidrigkeit, Verfahren, Beweisaufnahme

    Die Ablehnung der Vernehmung weiterer Zeugen, insbesondere von Gegenzeugen, ist auch im Falle des § 77 Abs. 2 Nr. 1 OWiG an enge Grenzen gebunden, wenn die beantragte Beweisaufnahme das Ziel hat, die Aussage des einzigen Belastungszeugen zu entlasten (siehe Senatsbeschluss vom 18.03.2004, 1Ss 33/094; BayObLG VRS 87 (1994), 367, 368; OLG Oldenburg NZV 1995, 84; KK-Senge, OWiG, 2. Aufl., § 77, Rn. 17; Göhler, OWiG, 13. Aufl., § 77, Rn. 14).

    Voraussetzung für die Ablehnung der Vernehmung weiterer Zeugen ist daher, dass unter Berücksichtigung des Gewichts des bisherigen Beweisergebnisses auf der einen und desjenigen des weiteren Beweismittels, dessen zusätzliche Verwendung beantragt ist, auf der anderen Seite nach dem Ergebnis der Gesamtbeweislage die Möglichkeit, die Überzeugung des Gerichts könne durch die beantragte Beweiserhebung noch erschüttert werden, vernünftigerweise als ausgeschlossen erscheint (BayObLG, VRS 87 (1994), 367, 368; DAR 1997, 318).

    Erst dadurch wird das Rechtsbeschwerdegericht in die Lage versetzt, die für die Ablehnung des Beweisantrags maßgebenden Erwägungen zu überprüfen (BayObLG VRS 87 (1994), 367, 368; DAR 1997, 318, 319).

  • OLG Hamm, 17.06.2004 - 3 Ss OWi 315/04

    Radarmessung; Fn ehlerquellen; Geschwindigkeitsüberschreitung, Ausführungen im

    Für den vorliegenden Fall kann es dahingestellt bleiben, ob die Ablehnung eines Beweisantrages im Rechtsbeschwerdeverfahren praktisch nur mit der Aufklärungsrüge geltend gemacht werden kann bzw. die Verfahrensrüge der Ablehnung eines Beweisantrages inhaltlich mit der Aufklärungsrüge übereinstimmt (so Göhler, OWiG, 13. Aufl., Rdnr. 10 zu § 77; OLG Köln, VRS 78, 467, 77, 472; Bay.VRS 87, 367) oder ob die Ablehnung des Beweisantrages selbstständig gerügt werden kann (so Senge in KK, OWiG, 2. Aufl., Rdnr. 52 zu § 77 m.w.N.).
  • BGH, 09.10.2018 - KRB 60/17

    Kartellbußgeldsache wegen der Einbindung in ein flächendeckendes Kartell von

    Die Ablehnung einer Beweiserhebung aufgrund der vorweggenommenen Beweiswürdigung nach § 77 Abs. 2 Nr. 1 OWiG setzt voraus, dass die Grundlagen für die bereits gewonnene Überzeugung so verlässlich sind, dass die Möglichkeit, diese Überzeugung könne durch eine weitere Beweisaufnahme erschüttert werden, vernünftigerweise auszuschließen ist (vgl. BayObLGSt 1994, 67, 69; OLG Brandenburg, NZV 2013, 49; OLG Celle, NZV 2010, 634, 635; KG, NZV 2002, 416).
  • OLG Köln, 07.10.1998 - 13 U 76/98

    Haftungsverteilung bei Kollision mit einem Radfahrer in einem Wendehammer

    oder Sackgasse unterliegt das der Anlage der Fahrbahn entsprechende Umkehren nämlich nicht der Vorschrift des § 9 V StVO (vgl. OLG Celle VRS 87/367).
  • BayObLG, 13.12.1996 - 2 ObOWi 919/96

    Einem Beweisantrag auf Zeugenvernehmung, um das Tatfoto zu widerlegen, muss

    Die neuere Rechtsprechung hat eine Verletzung der Aufklärungspflicht in der Regel dann angenommen, wenn das Beweisergebnis nur auf der Aussage eines einzigen Zeugen beruht und ein Beweisantrag auf Vernehmung eines weiteren Zeugen das Ziel hat, die Aussage des einzigen Belastungszeugen zu entkräften (BayObLGSt 1994, 67, 68 f.; OLG Karlsruhe NStZ 1988, 226 ; OLG Köln VRS 81, 201 ; vgl. auch OLG Düsseldorf NStZ 1991, 542, 543; Göhler OWiG 11. Aufl. § 77 Rn. 14).

    Das Gericht hat jedoch dann in dem die Ablehnung des Beweisantrags aussprechenden Beschluß oder im Urteil grundsätzlich im einzelnen darzulegen, warum es der zusätzlichen Beweiserhebung keinen Aufklärungswert beimißt und warum es die Möglichkeit, seine Überzeugung könne durch die beantragte Beweiserhebung noch erschüttert werden, ausschließt (vgl. BayObLGSt 1994, 67, 68 f.).

  • OLG Karlsruhe, 07.12.2022 - 2 Rb 35 Ss 587/22

    Umgang mit Beweisantrag auf Vernehmung des Beifahrers bei

    Die Ablehnung einer Beweiserhebung aufgrund der vorweggenommenen Beweiswürdigung nach § 77 Abs. 2 Nr. 1 OWiG setzt aber voraus, dass die Grundlagen für die bereits gewonnene Überzeugung so verlässlich sind, dass die Möglichkeit, diese Überzeugung könne durch eine weitere Beweisaufnahme erschüttert werden, vernünftigerweise auszuschließen ist (BayObLGSt 1994, 67; OLG Brandenburg, NZV 2013, 49; OLG Celle, NZV 2010, 634; KG, NZV 2002, 416).
  • OLG Bamberg, 08.07.2015 - 2 Ss OWi 779/15

    Geschwindigkeitsmessung mit dem Messgerät Riegl FG21-P

    Mindestens aber muss aus dem Gesamtzusammenhang der Urteilsgründe zu entnehmen sein, dass der Sachverhalt auf Grund der genutzten Beweismittel so eindeutig geklärt ist, dass die beantragte Beweiserhebung an der Überzeugung des Gerichts nichts geändert hätte und für die weitere Aufklärung entbehrlich gewesen ist (Pfälz. OLG Zweibrücken MDR 1991, 1182; KG VRS 65, 212; BayObLG VRS 87, 367 ; DAR 1997, 318 ).
  • OLG Jena, 26.02.2010 - 1 Ss 270/09

    Ordnungswidrigkeitenverfahren: Rechtlicher Hinweis bei Verhängung eines

    Das Unterlassen eines solchen Hinweises begründet in der Regel die Rechtsbeschwerde und führt - bei unbeschränktem Rechtsmittel - zur Aufhebung des angefochtenen Urteils sowohl im Schuld- als auch im Rechtsfolgenausspruch, da ansonsten dem Betroffenen die Möglichkeit der Rücknahme seines Einspruchs genommen würde (vgl. OLG Düsseldorf VRS 87, 367; Göhler, OWiG, 15. Aufl. 2009, § 71 Rn. 50b).
  • OLG Hamm, 24.10.2000 - 3 Ss OWi 968/00

    Abstandsmessung durch Schauen, Abstandsmessverfahren

    Für den vorliegenden Fall kann es dahingestellt bleiben, ob die Ablehnung eines Beweisantrages im Rechtsbeschwerdeverfahren praktisch nur mit der Aufklärungsrüge geltend gemacht werden kann bzw. die Verfahrensrüge der Ablehnung eines Beweisantrages inhaltlich mit der Aufklärungsrüge übereinstimmt (so Göhler, OWiG, 12. Aufl., Rdnr. 10 zu § 77; Köln VRS 78, 467, 77, 472; Bay. VRS 87, 367) oder ob die Ablehnung des Beweisantrages selbständig gerügt werden kann (so Senge in KK, OWiG, 2. Aufl., Rdnr. 52 zu § 77 m.w.N.).
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