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   OLG Düsseldorf, 01.06.1994 - 5 Ss 204/94 - 56/94 I   

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https://dejure.org/1994,4874
OLG Düsseldorf, 01.06.1994 - 5 Ss 204/94 - 56/94 I (https://dejure.org/1994,4874)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 01.06.1994 - 5 Ss 204/94 - 56/94 I (https://dejure.org/1994,4874)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 01. Juni 1994 - 5 Ss 204/94 - 56/94 I (https://dejure.org/1994,4874)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • VRS 87, 439
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Köln, 20.04.1982 - 1 Ss 987/81
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 01.06.1994 - 5 Ss 204/94
    Eine ordnungsgemäß ausgestellte ärztliche Bescheinigung hat, selbst wenn sie nur Arbeitsunfähigkeit bescheinigt, hohen Beweiswert (zu vgl. OLG Köln in NJW 1982, 2617).
  • OLG Düsseldorf, 22.06.1983 - 2 Ss 143/83
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 01.06.1994 - 5 Ss 204/94
    Da sich aus dem Verwerfungsurteil der Berufungskammer ergibt, daß der Angeklagte Entschuldigungsgründe vorgebracht hat, reicht es aus, wenn die Revision vorbringt, das Berufungsgericht habe das Ausbleiben nicht als unentschuldigt ansehen dürfen (zu vgl. OLG Düsseldorf, StV 1984, 148, 149).
  • OLG Düsseldorf, 18.12.1992 - 5 Ss 384/92
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 01.06.1994 - 5 Ss 204/94
    Im übrigen wird auf den Senatsbeschluß vom 18. Dezember 1992 - 5 Ss 384/92 - 123/92 I - Bezug genommen.
  • OLG Frankfurt, 02.11.2015 - 1 Ss 322/15

    Sieht ein Tatgericht ein Attest nicht als genügende Entschuldigung an und

    Legt ein Angeklagter - wie hier - ein ärztliches Attest vor, nach dessen Inhalt er am Erscheinen in der Hauptverhandlung gehindert ist, so ist dies jedenfalls solange als Entschuldigung anzusehen, als nicht das Gericht selbst im Wege des Freibeweises belegbar festgestellt hat, dass es inhaltlich unrichtig ist (OLG Frankfurt am Main -2 Ss-OWi 1100/14-, -1 Ss 253/12-; -2 Ss 178/1I-; OLG Düsseldorf VRS 87, 439; OLG Hamm StV 1993, 7).
  • BayObLG, 12.09.2000 - 5St RR 259/00

    Anforderungen an die Sachverhaltsaufklärung bei Ausbleiben des Angeklagten zur

    Hält das Berufungsgericht - wie hier - das ihm vorgelegte Attest für nicht ausreichend aussagekräftig, hätte es noch am Tag der Berufungsverhandlung von der Möglichkeit Gebrauch machen können und müssen, nähere Angaben von dem behandelnden Arzt telefonisch zu erfragen (ständige Rechtsprechung vgl. OLG Köln NJW 1982, 2617; OLG Düsseldorf VRS 87, 439/440).
  • OLG Düsseldorf, 01.08.1995 - 1 Ws 595/95
    Die Urteilsgründe lassen vielmehr besorgen, daß diese Erwägungen der Strafkammer auf Vermutungen beruhen, zumal sie ihrer Pflicht, bei Vorliegen von Anhaltspunkten für ein entschuldigtes Ausbleiben des Angeklagten in der Berufungshauptverhandlung von Amts wegen den Säumnisgrund zu ermitteln (vgl. BGHSt 17, 391 ; Senatsbeschlüsse vom 1. Juni 1994 in VRS 87, 439 , vom 18. Dezember 1992 in Rpfleger 1993, 213 = VRS 84, 458 = StV 1994, 364 , vom 6. Dezember 1991 in VRS 82, 460, vom 5. Februar 1990 - 5 Ss 431/89-10/90 1 -, vom 2. August 1985 in StV 1987, 9; Kleinknecht/ Meyer-Goßner, a.a.O., § 329 Rdnr. 18 u. 19; Ruß in KK, a.a.O., § 329 Rdnr. 7; Gollwitzer in LR, a.a.O., § 329 Rdnr. 22 u. 26; KMR-Paulus, a.a.O., § 329 Rdnr. 26), offensichtlich nicht nachgekommen ist.
  • OLG Hamm, 22.06.1999 - 4 Ss 598/99

    Aufhebung, Attest, genügende Entschuldigung, Aufklärungspflicht, Nichterscheinen

    Nach der obergerichtlichen Rechtsprechung sind bereits bei Vorlage einer ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung Anhaltspunkte dafür gegeben, daß das Ausbleiben des Angeklagten möglicherweise wegen Krankheit genügend entschuldigt ist (vgl. KG JR 1978, 36; OLG Düsseldorf VRS 87, 439; OLG Köln NJW 1982, 2617).Das beigebrachte Attest des Dr. W. vom 26.4 1999, dem Tag vor dem Termin, hätte mithin die Strafkammer von Amts wegen zu Nachforschungen und zu einer Auseinandersetzung mit den im Freibeweis gewonnenen Ermittlungsergebnissen (vgl. Kleinknecht/Meyer-Goßner, 44. Aufl. (1999), § 329 StPO Rdnr.19 m.w.N.) in den Urteilsgründen veranlassen müssen.
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