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   OLG Düsseldorf, 27.06.1994 - 5 Ss (OWi) 208/94 - (OWi) 108/94 I   

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https://dejure.org/1994,2583
OLG Düsseldorf, 27.06.1994 - 5 Ss (OWi) 208/94 - (OWi) 108/94 I (https://dejure.org/1994,2583)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 27.06.1994 - 5 Ss (OWi) 208/94 - (OWi) 108/94 I (https://dejure.org/1994,2583)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 27. Juni 1994 - 5 Ss (OWi) 208/94 - (OWi) 108/94 I (https://dejure.org/1994,2583)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • verkehrslexikon.de (Kurzinformation)

    Taxifahrer: Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit um 49 km/h

Papierfundstellen

  • NZV 1995, 82 (Ls.)
  • VRS 87, 450
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Düsseldorf, 02.02.1990 - 5 Ss OWi 7/90
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.06.1994 - 5 Ss OWi 208/94
    Es kann vielmehr bei der Verwerfung des Rechtsmittels sein Bewenden haben (vgl. OLG Düsseldorf VRS 79, 64, 66; Göhler, a.a.O., § 79 Rdnr. 45).".
  • OLG Düsseldorf, 27.12.1993 - 5 Ss OWi 352/93
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.06.1994 - 5 Ss OWi 208/94
    Dies genügt (vgl. Senatsbeschluß vom 27. Dezember 1993 5 Ss (OWi) 352/93 - (OWi) 153/93 I; Göhler, 0WiG, 10. Aufl. § 17 Rdnr. 24, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 28.11.1991 - 4 StR 366/91

    Umfang der Feststellungen bei Verhängung eines Fahrverbots; Bußgeldverfahren

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.06.1994 - 5 Ss OWi 208/94
    Der Tatrichter muß sich dessen aber ausweislich der Gründe seiner Entscheidung bewußt gewesen sein (vgl. BGH NStZ 1992, 135 ).
  • OLG Karlsruhe, 02.03.2004 - 1 Ss 18/04

    Anordnung eines Fahrverbots bei Vorliegen einer außerordentlichen Härte

    Letztere mit einem Fahrverbot häufig verbundenen finanziellen und wirtschaftliche Einschränkungen muss der Betroffene aber hinnehmen, zumal diese vorliegend dadurch erheblich abgeschwächt werden, dass das Fahrverbot nach § 25 Abs. 2 a StVG nicht sofort, sondern erst nach Ablauf von vier Monaten wirksam wird, so dass der Betroffene sich hierauf einrichten und ggf. seinen Jahresurlaub in diese Zeit legen kann (ähnlich: OLG Düsseldorf VRS 87, 450 f.: Taxifahrer).
  • OLG Düsseldorf, 22.03.1995 - 5 Ss OWi 78/95
    Dagegen haben Umstände wie eine hohe jährliche Fahrleistung, das geschäftliche bzw. berufliche Angewiesensein des Betroffenen auf die Benutzung eines Kfz, eine langjährige unfallfreie Fahrpraxis, das Fehlen von Voreintragungen im Verkehrszentralregister und eine mäßige Verkehrsdichte zur Tatzeit gewöhnlich sowohl jeder für sich als auch in ihrem Zusammentreffen kein ausreichendes Gewicht, um von der Anordnung des Regelfahrverbotes absehen zu können (vgl. Senatsbeschlüsse vom 27. Juni 1994 in VRS 87, 450 = NZV 1995, 82 (LS) DAR 1994, 408 (LS) ; vom 3. Dezember 1993 in NZV 1994, 117 = VRS 86, 353 VM 1994, 45 = JMBI.
  • OLG Düsseldorf, 06.01.1997 - 5 Ss OWi 392/96
    Jedoch haben Umstände, wie eine hohe jährliche Fahrleistung, das geschäftliche oder berufliche Angewiesensein auf die Benutzung eines Kraftfahrzeuges, eine langjährige unfallfreie Fahrpraxis, das Fehlen von Voreintragungen im Verkehrszentralregister weder für sich noch in ihrem Zusammentreffen ausreichendes Gewicht, um von der Anordnung eines Regelfahrverbots absehen zu können (vgl. Senatsbeschlüsse DAR 1996, 366 ; VRS 87, 450 ; NZV 1994, 117 = VRS 86, 353 = JMBl.NW 1994, 70; NZV 1993, 445 = VRS 86, 144 = VM 1994, 22).
  • OLG Düsseldorf, 24.03.1995 - 5 Ss OWi 38/95
    Dagegen haben Umstände wie eine hohe jährliche Fahrleistung, das geschäftliche bzw. berufliche Angewiesensein des Betroffenen auf die Benutzung eines Kfz, eine langjährige unfallfreie Fahrpraxis, das Fehlen von Voreintragungen im Verkehrszentralregister oder eine mäßige Verkehrsdichte zur Tatzeit gewöhnlich sowohl jeder für sich als auch in ihrem Zusammentreffen kein ausreichendes Gewicht, um von der Anordnung des Regelfahrverbotes absehen zu können (vgl. Senatsbeschlüsse vom 27. Juni 1994 in VRS 87, 450 = NZV 1995, 82 (LS) DAR 1994, 408 (LS) ; vom 3. Dezember 1993 in NZV 1994, 117 = VRS 86, 353 VM 1994, 45 = JMBI.
  • OLG Düsseldorf, 03.11.1995 - 5 Ss OWi 329/95

    Zur zurückhaltenden Beurteilung von Einzelumständen, Beruf und

    Jedoch haben Umstände, wie eine etwa hohe jährliche Fahrleistung, das geschäftliche oder berufliche Angewiesensein auf die Benutzung eines Kraftfahrzeuges, eine langjährige unfallfreie Fahrpraxis, das Fehlen von Voreintragungen in dem Verkehrszentralregister und eine mäßige Verkehrsdichte zur Tatzeit gewöhnlich sowohl jeder für sich als auch in ihrem Zusammentreffen kein ausreichendes Gewicht, um von der Anordnung des Regelfahrverbots absehen zu können (vgl. Senatsbeschlüsse vom 27. Juni 1994 in VRS 87, 450 , vom 3. Dezember 1993 in NZV 1994, 117 = VRS 86, 553 = VM 1994, 45, vom 22. März 1995 a.a.O. und vom 31. März 1995 a.a.O.).
  • OLG Düsseldorf, 27.06.1996 - 5 Ss OWi 191/96
    Allerdings haben - häufig vorliegende - Umstände wie eine hohe jährliche Fahrleistung, das geschäftliche bzw. berufliche Angewiesensein des Betroffenen auf die Möglichkeit, ein Kraftfahrzeug selbst zu steuern, eine langjährige unfallfreie Fahrpraxis, das Fehlen von Voreintragungen im Verkehrszentralregister, eine mäßige Verkehrsdichte zur Tatzeit oder eine gut ausgebaute und trockene Straße im Zeitpunkt der Feststellung der Geschwindigkeitsüberschreitung sowohl jeder für sich als auch in ihrem Zusammentreffen in der Regel kein ausreichendes Gewicht, um von der Anordnung des Regelfahrverbotes absehen zu können (vgl. Senatsbeschlüsse vom 27. Juni 1994 in VRS 87, 450 ; vom 3. Dezember 1993 in NZV 1994, 117 = VRS 86, 353 = VM 1994, 45 = JMBl. NW 1994, 70; vom 20. Juli 1993 in NZV 1993, 445 = VRS 86, 144 = VM 1994, 22 sowie vom 22. März 1995, 31. März 1995 und 2. Juni 1995 a.a.O., jeweils m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 14.06.1996 - 5 Ss OWi 142/96

    Gründe für Absehen von Regelfahrverbot L

    Jedoch haben Umstände, wie eine hohe jährliche Fahrleistung, das geschäftliche oder berufliche Angewiesensein auf die Benutzung eines Kraftfahrzeuges, eine langjährige unfallfreie Fahrpraxis, das Fehlen von Voreintragungen im Verkehrszentralregister oder eine mäßige Verkehrsdichte zur Tatzeit weder für sich noch kumulativ ausreichendes Gewicht, um von der Anordnung eines Regelfahrverbots absehen zu können (vgl. Senatsbeschlüsse vom 27. Juni 1994 in VRS 87, 450 ; vom 3. Dezember 1993 in NZV 1994, 117 = VRS 86, 353 = JMBl.NW 1994, 70; vom 20. Juli 1993 in NZV 1993, 445 = VRS 86, 144 = VM 1994, 22; vom 15. Dezember 1995 - 5 Ss (OWi) 433/95 - (OWi) 193/95 1 und vom 8. Mai 1996 - 5 Ss (OWi) 146/96 - (OWi) 55/95 I).
  • OLG Düsseldorf, 25.10.1995 - 5 Ss OWi 371/95
    Jedoch haben Umstände, wie etwa eine hohe jährliche Fahrleistung, das geschäftliche oder berufliche Angewiesensein auf die Benutzung eines Kraftfahrzeuges, eine langjährige unfallfreie Fahrpraxis, das Fehlen von Voreintragungen im Verkehrszentralregister und eine mäßige Verkehrsdichte zur Tatzeit gewöhnlich sowohl jeder für sich als auch in ihrem Zusammentreffen kein ausreichendes Gewicht, um von der Anordnung des Regelfahrverbots absehen zu können (vgl. Senatsbeschlüsse vom 27. Juni 1994 in VRS 87, 450 ; 3. Dezember 1993 in NZV 1994, 117 = VRS 86, 353 = VM 1994, 45 = JMBl. NW 1994, 70; vom 20. Juli 1993 in NZV 1993, 445 = VRS 86, 144 = VM 1994, 22; jeweils m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 04.04.1995 - 5 Ss OWi 118/95
    Dagegen haben Umstände wie eine hohe jährliche Fahrleistung, das geschäftliche bzw. berufliche Angewiesensein des Betroffenen auf die Benutzung eines Kfz, eine langjährige unfallfreie Fahrpraxis, das Fehlen von Voreintragungen im Verkehrszentralregister und eine mäßige Verkehrsdichte zur Tatzeit gewöhnlich sowohl jeder für sich als auch in ihrem Zusammentreffen kein ausreichendes Gewicht, um von der Anordnung des Regelfahrverbotes absehen zu können (vgl. Senatsbeschlüsse vom 27. Juni 1994 in VRS 87, 450 = NZV 1995, 82 (LS) = DAR 1994, 408 (LS) ; vom 3. Dezember 1993 in NZV 1994, 117 = VRS 86, 353 = VM 1994, 45 = JMBI.
  • OLG Düsseldorf, 05.06.1997 - 5 Ss OWi 156/97
    Dagegen haben Umstände wie eine hohe jährliche Fahrleistung, das geschäftliche bzw. berufliche Angewiesensein des Betroffenen auf die Möglichkeit, ein Kraftfahrzeug steuern zu können, eine langjährige unfallfreie Fahrpraxis, das Fehlen von Voreintragungen im Verkehrszentralregister und eine mäßige Verkehrsdichte zur Tatzeit gewöhnlich sowohl jeder für sich als auch in ihrem Zusammentreffen kein ausreichendes Gewicht, um von der Anordnung des Regelfahrverbotes absehen zu können (vgl. Senatsbeschlüsse vom 27. Juni 1994 in VRS 87, 450 ; vom 6. November 1995 in VRS 91, 152 ; vom 14. Juni 1996 in VRS 92, 44 sowie vom 11. Oktober 1996 in JMBl NW 97, 83, jeweils m.w.N.).
  • OLG Hamm, 16.05.2000 - 5 Ss OWi 19/00

    Geschwindigkeitsüberschreitung, Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren zur

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