Rechtsprechung
   BayObLG, 25.08.1994 - 2 ObOWi 358/94   

Volltextveröffentlichungen

Zeitschriftenfundstellen

  • NStZ 1995, 39
  • VRS 88, 266



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Wird zitiert von ... (6)  

  • OLG Zweibrücken, 22.01.1996 - 1 Ss 159/95  

    OWiG § 73 Abs. 3, § 74 Abs. 1, § 80 Abs. 1 Nr. 2

    »Hat der Betroffene rechtzeitig Antrag auf Vernehmung durch einen ersuchten Richter gestellt, so darf der Bußgeldrichter ohne vorherige Entscheidung gemäß § 73 Abs. 3 OWiG in der Sache nicht nach Aktenlage gemäß § 74 Abs. 1 OWiG urteilen; bei dieser Ermessensentscheidung sind der für die Wahrnehmung der Hauptverhandlung erforderliche Aufwand des Betroffenen, aber auch sein bisheriges Prozeßverhalten und der Aufklärungszweck zu berücksichtigen (Weiterführung der Rechtsprechung des BayObLG - vgl. VRS 71, 207 und VRS 88, 266 - unter Beachtung von BGHSt 28, 44 ).«.

    Auch eine solche kommissarische Vernehmung wahrt den Grundsatz des rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG ) und ist vorweggenommener Teil der Hauptverhandlung (vgl. BayObLG VRS 71, 207, 208; VRS 88, 266, 267).

  • OLG Köln, 20.09.1999 - Ss 452/99 (Z) 203  
    Ebensowenig wie ein Verwerfungsurteil nach § 74 Abs. 2 OWiG bei entschuldigtem Ausbleiben ergehen darf, darf in Abwesenheit des Betroffenen eine Hauptverhandlung durchgeführt werden, wenn er teilnehmen will und ihm ein Erscheinen unmöglich oder unzumutbar ist und er deshalb Terminsverlegung beantragt hat (BayObLG VRS 50, 224; NStZ 1995, 39 = VRS 88, 266; OLG Karlsruhe VRS 59, 450 u. 91, 193).

    Wird das Anwesenheitsrecht eines Betroffenen verletzt, weil bei entschuldigtem Ausbleiben der Hauptverhandlung zur Sache verhandelt wird, so verstößt diese Verfahrensweise gegen den Grundsatz des rechtlichen Gehörs (BayObLG NStZ 1995, 39 = VRS 88, 266; OLG Düsseldorf VM 1991 Nr. 117).

  • BGH, 31.07.1996 - 3 StR 269/96  

    BtMG § 29, § 29a, § 30

    Daß er Rauschgift auch aus anderen Quellen bezogen hätte (vgl. BGH NStZ 1995, 39 ), hat das Landgericht nicht festgestellt.
mehr
  • OLG Oldenburg, 29.07.1996 - Ss 268/96  

    Ablehnung, grundlose, Rechtsgehör, verletztes, Beweiswürdigung, fehlerhafte,

    Dadurch ist dem Betroffenen das rechtliche Gehör versagt worden (BayObLG NStZ 1995, 39).
  • BayObLG, 22.09.1998 - 2 ObOWi 362/98  

    Abwesenheit des Betroffenen in der Hauptverhandlung

    Der Betroffene habe ein Recht auf mündliche Anhörung und Verteidigung vor einem Richter; dies gebiete die prozessuale Fürsorgepflicht sowie der Grundsatz des rechtlichen Gehörs (vgl. BayObLG VRS 44, 361 f.; 71, 207; BayObLGSt 1994, 164; NStZ-RR 1997, 181 ; OLG Hamm VRS 53, 200; OLG Koblenz VRS 54, 293; OLG Köln VRS 60, 464 ; OLG Oldenburg NStZ 1995, 195 ; OLG Zweibrücken NZV 1996, 331 ; OLG Frankfurt ZfS 1996, 155 und NStZ 1997, 39 ; Göhler OWiG 11. Aufl. § 73 Rn. 34; KK-Senge OWiG § 73 Rn. 31; Rebmann/Roth/Herrmann OWiG 2. Aufl. § 73 Anm. 3).
  • BayObLG, 23.10.1996 - 2 ObOWi 651/96  

    OWiG § 73 Abs. 2, 3 S. 1, § 74 Abs. 2

    Wird der Einspruch gegen den Bußgeldbescheid gemäß § 74 Abs. 2 OWiG verworfen, so kann darin zwar eine Versagung des rechtlichen Gehörs liegen, wenn die Anordnung des persönlichen Erscheinens unzulässig war und deswegen die Einlassung des Betroffenen zur Sache unberücksichtigt geblieben ist (vgl. OLG Köln NStZ 1988, 31 ; Göhler OWiG 11. Aufl. § 80 Rn. 16 b) oder - was hier in Betracht kommt - ein Antrag auf kommissarische Vernehmung des Betroffenen rechtsfehlerhaft zurückgewiesen wurde (BayObLG VRS 71, 207/208; BayObLGSt 1994, 164/165; OLG Oldenburg NStZ 1995, 195/196; OLG Zweibrücken NZV 1996, 331/332; Göhler OWiG § 73 Rn. 34 m.w.N.).
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