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   OLG Zweibrücken, 05.09.1994 - 1 Ws 389/94   

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https://dejure.org/1994,6682
OLG Zweibrücken, 05.09.1994 - 1 Ws 389/94 (https://dejure.org/1994,6682)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 05.09.1994 - 1 Ws 389/94 (https://dejure.org/1994,6682)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 05. September 1994 - 1 Ws 389/94 (https://dejure.org/1994,6682)
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Volltextveröffentlichung

Papierfundstellen

  • VRS 88, 356
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 11.04.1991 - 2 BvR 1996/89

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Wiedereinsetzung in den

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 05.09.1994 - 1 Ws 389/94
    Dabei dürfen die Anforderungen an den Nachweis einer solchen Ursächlichkeit allerdings nicht überspannt werden (vgl. BVerfG NJW 1991, 2277 ).
  • OLG Düsseldorf, 19.11.1982 - 1 Ws OWi 775/82
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 05.09.1994 - 1 Ws 389/94
    Da dieser ursächliche Zusammenhang den Akten entnommen werden kann, bedurfte es weder eines Vortrages noch der Glaubhaftmachung der Tatsachen, die eine Wiedereinsetzung rechtfertigen (vgl. OLG Düsseldorf VRS 64, 269, 271; OLG Saarbrücken NStZ 1986, 470, 472; Loewe/Rosenberg-Wendisch, StPO 24. Aufl., § 45 Rdn.14; Kleinknecht/Meyer-Goßner, aa0, § 45 Rdn. 12).
  • OLG Düsseldorf, 09.01.1989 - 2 Ws 1/89
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 05.09.1994 - 1 Ws 389/94
    Allerdings hebt die gesetzliche Vermutung dieser Vorschrift nach ganz überwiegender Auffassung lediglich das Erfordernis des fehlenden Verschuldens der Säumnis auf, nicht hingegen das des Nachweises, daß zwischen unvollständiger Rechtsmittelbelehrung und Fristversäumung ein ursächlicher Zusammenhang besteht (vgl. OLG Düsseldorf, NStZ 1989, 242 m.w.N.; Kleinknecht/Meyer-Goßner, aa0, Rdn. 22).
  • OLG Saarbrücken, 15.01.1986 - 1 Ws 384/85
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 05.09.1994 - 1 Ws 389/94
    Da dieser ursächliche Zusammenhang den Akten entnommen werden kann, bedurfte es weder eines Vortrages noch der Glaubhaftmachung der Tatsachen, die eine Wiedereinsetzung rechtfertigen (vgl. OLG Düsseldorf VRS 64, 269, 271; OLG Saarbrücken NStZ 1986, 470, 472; Loewe/Rosenberg-Wendisch, StPO 24. Aufl., § 45 Rdn.14; Kleinknecht/Meyer-Goßner, aa0, § 45 Rdn. 12).
  • OLG Köln, 14.03.2000 - Ss 10/00

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der

    Ferner muss der ursächliche Zusammenhang zwischen Versäumungsgrund und Säumnis ohne weiteres erkennbar sein (OLG Saarbrücken NStZ 1986, 470 [472]; OLG Zweibrücken VRS 88, 356; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 44. Aufl., § 45 Rdnr. 12).
  • OLG Zweibrücken, 12.05.2000 - 1 Ws 92/00

    Rechtsmittelverzicht nach Verzicht auf Rechtsmittelbelehrung

    Andererseits räumt die Vermutung des § 44 Satz 2 StPO nur das Verschulden der Säumnis des Angeklagten aus, nicht dagegen das Erfordernis des Nachweises, dass die unterlassene Rechtsmittelbelehrung für die Verspätung der Rechtsmittelschrift ursächlich war (Senatsbeschluss VRS 88, 356, 357).
  • LG Saarbrücken, 28.05.2002 - 8 Qs 108/02

    Einspruch gegen einen Strafbefehl

    Die Unvollständigkeit betrifft auch einen wesentlichen Punkt (Bayerisches Oberstes Landesgericht, WiStra 1995, 76; OLG Zweibrücken, VRs 88, 356).
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