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   OLG Düsseldorf, 18.01.1995 - 3 Ws 735/94   

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https://dejure.org/1995,6683
OLG Düsseldorf, 18.01.1995 - 3 Ws 735/94 (https://dejure.org/1995,6683)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 18.01.1995 - 3 Ws 735/94 (https://dejure.org/1995,6683)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 18. Januar 1995 - 3 Ws 735/94 (https://dejure.org/1995,6683)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • MDR 1995, 841
  • VRS 88, 437
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Hamburg, 09.05.1977 - 1 Ws 196/77

    Erledigung eines Haftbefehls mit Eintritt der Rechtskraft der Verurteilung ;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.01.1995 - 3 Ws 735/94
    Verweigert etwa die StA ihre Zustimmung zu einem bestimmten, vom Gericht vorgeschlagenen Zuwendungsempfänger (hier z.B. unter Hinweis auf einen entgegenstehenden Erlaß des Justizministers und der GenStA), so liegt nur eine eingeschränkte Zustimmung vor (vgl. OLG Hamm, MDR 1977, 949 f.), über die sich das Gericht nicht hinwegsetzen darf.
  • LG Frankfurt/Main, 09.07.1985 - 9 Qs 746/85
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.01.1995 - 3 Ws 735/94
    Läßt sich hierüber keine Einigkeit erzielen, fehlt es an einer wesentlichen Verfahrensvoraussetzung mit der Folge, daß der Einstellungsbeschluß unwirksam ist (ebenso LG Frankfurt/M., NJW 1985, 2601 ; a.A. LG Zweibrücken, NStE Nr. 4 zu § 153 a StPO ).
  • OLG Karlsruhe, 25.05.2000 - 2 Ws 289/99

    Zulässigkeit von Rechtsmitteln gegen eine Verfahrenseinstellung

    In Rechtsprechung und Schrifttum ist aber allgemein anerkannt, daß gleichwohl mit der einfachen Beschwerde (§ 304 Abs. 1 StPO) das Fehlen der erforderlichen Zustimmung eines Verfahrensbeteiligten und damit einer der unverzichtbaren Verfahrensvoraussetzungen für eine Einstellung des Strafverfahrens nach § 153 a Abs. 2 StPO geltend gemacht werden kann (OLG Hamm MDR 1977, 949 = JMBlNW 1977, 201; OLG Stuttgart a.a.O.; OLG Frankfurt a.a.O.; OLG Karlsruhe NStZ 1987, 42; OLG Düsseldorf VRS 88, 437; Kleinknecht/Meyer-Goßner a.a.O. Rdnr. 57).
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