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   OLG Stuttgart, 19.01.1995 - 19 U 200/94   

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https://dejure.org/1995,30853
OLG Stuttgart, 19.01.1995 - 19 U 200/94 (https://dejure.org/1995,30853)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 19.01.1995 - 19 U 200/94 (https://dejure.org/1995,30853)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 19. Januar 1995 - 19 U 200/94 (https://dejure.org/1995,30853)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VRS 90, 269
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG München, 22.03.2013 - 10 U 3619/10

    Anforderungen an den Nachweis der haftungsausfüllenden Kausalität bei

    Das OLG Stuttgart (VRS 90, 269 [Jahrgang 1996]; Revision vom BGH nicht angenommen, AZ VI ZR 68/95) hat bei einem unfallbedingten HWS-Syndrom, das zu einer Instabilität der oberen Halswirbelkörper wegen einer Verletzung der dortigen Bandstrukturen mit der Folge von knöchernem, reibendem Knirschen und Knacken im Hinterkopf und anfallartigen Schmerzen mit der Folge häufiger Schlaflosigkeit geführt hat und beim Geschädigten darüber hinaus ein ständiges Gefühl von Trance und Abwesenheit, mit Konzentrations-, Reaktions-, Gedächtnis- und Sehstörungen verursacht hat mit der Folge, dass der Verletzte dauernd erwerbsunfähig und an seiner Freizeitbeschäftigung (sportliche Tätigkeiten etc) gehindert und depressiv und isoliert war, ein Schmerzensgeld in Höhe von 100.000 DM zugesprochen Indexiert wären dies 65.932 EUR.
  • LG Köln, 03.07.2007 - 27 O 644/04

    Schmerzensgeld für die Verursachung eines Verkehrsunfalls ohne Mitverschulden des

    Unter Abwägung der medizinischen Folgen sowie der weiteren Gesichtspunkte, wie des Lebensalters und der sozialen Situation, ist unter Berücksichtigung von zu ähnlichen Fallkonstellationen ergangenen Entscheidungen (vgl. OLG Stuttgart, Urt. v. 22.3.1994, 1 U 177/93; OLG Stuttgart Urt. v. 19.1.1995, 19 U 200/94; OLG Hamm Urt. v. 24.9.1996, VersR 1997, 1108; OLG München, Urt. v. 26.9.1991, ZfS 1992, 264; LG Saarbrücken, Urt. v. 24.2.1997, 6 O 29/95) zum Ausgleich aller erlittenen und im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung zu prognostizierenden immateriellen Beeinträchtigungen der Klägerin ein Schmerzensgeld in Höhe von 100.000,- DM angemessen und erforderlich.
  • OLG Frankfurt, 06.07.2001 - 2 U 86/98

    Verkehrsunfall: Schmerzensgeld für HWS-Schleudertrauma, Schnittwunde im Gesicht

    Dasselbe gilt für die Entscheidung des OLG Stuttgart (VRS 90, 269).
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