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   OLG Köln, 02.12.1994 - Ss 521/94 - 204   

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https://dejure.org/1994,6294
OLG Köln, 02.12.1994 - Ss 521/94 - 204 (https://dejure.org/1994,6294)
OLG Köln, Entscheidung vom 02.12.1994 - Ss 521/94 - 204 (https://dejure.org/1994,6294)
OLG Köln, Entscheidung vom 02. Dezember 1994 - Ss 521/94 - 204 (https://dejure.org/1994,6294)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Papierfundstellen

  • NStZ 1996, 589
  • VRS 90, 288
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 28.01.1986 - 1 StR 646/85

    Prüfungsumfang der Prozessvoraussetzungen - An die Bezeichnung des

    Auszug aus OLG Köln, 02.12.1994 - Ss 521/94
    Denn es war anerkannt, daß bei einer Fortsetzungstat neben dem Gesamtvorsatz zumindest angegeben werden mußte, wann die Tat begonnen und wann sie geendet hat sowie die Mindestzahl der dem Angeklagten vorgeworfenen Einzelakte und die Art ihrer Begehung (vgl. BGH NStZ 1986, 275, 276; OLG Karlsruhe a.a.O.; Rieß a.a.O. Rn. 14).

    Bei dieser Sachlage sind Anklage und Eröffnungsbeschluß, soweit sie über den Tatvorwurf vom 29. September 1992 hinausgehen, unwirksam, was die Einstellung dieses Verfahrensteils gebietet (vgl. BGH NStZ 1986, 275, 276; OLG Karlsruhe a.a.O.).

  • BGH, 11.01.1994 - 5 StR 682/93

    Inhalt der Anklageschrift bei nicht näher individualisierbaren Handlungen in

    Auszug aus OLG Köln, 02.12.1994 - Ss 521/94
    Die Anklageschrift hat gemäß § 200 Abs. 1 StPO die dem Angeklagten zur Last gelegte Tat sowie Zeit und Ort ihrer Begehung so genau zu bezeichnen, daß die Identität des geschichtlichen Vorgangs klargestellt und erkennbar wird, welche bestimmte Tat gemeint ist und wodurch sie sich von anderen gleichartigen strafbaren Handlungen desselben Täters unterscheidet (vgl. BGH NStZ 1994, 350; OLG Karlsruhe NStZ 1993, 147; jeweils m.w.N.).

    Ein täglich mehrfach wiederholbares Geschehen im Straßenverkehr bedarf regelmäßig der Individualisierung durch Tatort und Tatzeit (vgl. BGH NStZ 1994, 350, 351).

  • OLG Karlsruhe, 22.09.1992 - 3 Ss 31/92

    Anklage; Anklagesatz; Umfang; Mangel; Eröffnungsbeschluß

    Auszug aus OLG Köln, 02.12.1994 - Ss 521/94
    Die Anklageschrift hat gemäß § 200 Abs. 1 StPO die dem Angeklagten zur Last gelegte Tat sowie Zeit und Ort ihrer Begehung so genau zu bezeichnen, daß die Identität des geschichtlichen Vorgangs klargestellt und erkennbar wird, welche bestimmte Tat gemeint ist und wodurch sie sich von anderen gleichartigen strafbaren Handlungen desselben Täters unterscheidet (vgl. BGH NStZ 1994, 350; OLG Karlsruhe NStZ 1993, 147; jeweils m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 01.07.1988 - 1 Ss 467/87
    Auszug aus OLG Köln, 02.12.1994 - Ss 521/94
    Gleiches gilt für den Eröffnungsbeschluß, der diesen Mangel übernimmt (vgl. OLG Frankfurt GA 1988, 502).
  • BGH, 03.05.1994 - GSSt 2/93

    Grundlegende Einschränkung der Anwendung der Rechtsprechung zur fortgesetzten

    Auszug aus OLG Köln, 02.12.1994 - Ss 521/94
    Abgesehen davon, daß auch beim Delikt des vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis die Rechtsfigur der fortgesetzten Handlung zur sachgerechten Erfassung des verwirklichten Unrechts sowie der Schuld nicht erforderlich ist und deshalb außer Betracht zu bleiben hat (vgl. BGH NStZ 1994, 383), wären Anklage und Eröffnungsbeschluß selbst dann unwirksam, wenn man die früher geltenden Grundsätze zum Fortsetzungszusammenhang anwenden wollte.
  • BGH, 23.06.1992 - 1 StR 272/92

    Sexueller Missbrauch von Kindern - Fortgesetzter sexueller Missbrauch eines

    Auszug aus OLG Köln, 02.12.1994 - Ss 521/94
    Fehlt es hieran, ist die Anklage unwirksam (vgl. BGH a.a.O.; NStZ 1992, 553; Rieß a.a.O. Rn. 57).
  • OLG Oldenburg, 12.11.2009 - 1 Ss 192/09

    Umgrenzungsfunktion der Anklageschrift bei Serienstraftaten

    Bei einer Serie von Straftaten muss zunächst versucht werden, die einzelnen Taten nach konkreten Tatbildern zu beschreiben (OLG Köln, VRS 90, S. 288 ff., S. 289. Meyer Goßner, a. a. O., Rdnr. 9).
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