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   OLG Düsseldorf, 15.12.1995 - 5 Ss (OWi) 433/95 - (OWi) 193/95 I   

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OLG Düsseldorf, 15.12.1995 - 5 Ss (OWi) 433/95 - (OWi) 193/95 I (https://dejure.org/1995,10908)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 15.12.1995 - 5 Ss (OWi) 433/95 - (OWi) 193/95 I (https://dejure.org/1995,10908)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 15. Dezember 1995 - 5 Ss (OWi) 433/95 - (OWi) 193/95 I (https://dejure.org/1995,10908)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • VRS 91, 203
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 28.11.1991 - 4 StR 366/91

    Umfang der Feststellungen bei Verhängung eines Fahrverbots; Bußgeldverfahren

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.12.1995 - 5 Ss OWi 433/95
    Die Erfüllung dieses Tatbestandes weist auf das Vorliegen eines groben Verstoßes im Sinne von § 25 Abs. 1 Satz 1 StVG hin, der zugleich ein derart hohes Maß an Verantwortungslosigkeit im Straßenverkehr offenbart, daß es regelmäßig der Denkzettel- und Besinnungsmaßnahme eines Fahrverbots bedarf (BGHSt 38, 125 ; Senatsbeschlüsse vom 31. März 1995 in NZV 1995, 406 ; vom 22. März 1995 in VRS 89, 231 und vom 15. März 1994 in NZV 1994, 239 = ZfS 1994, 267 = VRS 87, 218 = VM 1994, 77 = DAR 1994, 284 ; Jagusch/Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 33. Auflage, Rdn. 15 b zu § 25 StVG m.w.N.).

    Die mit dem Verzicht auf die Benutzung eines eigenen Kraftfahrzeuges verbundenen Zeitverluste oder finanziellen Nachteile sind regelmäßige, die überwiegende Zahl der Betroffenen treffende Folgen, die das Absehen von der Verhängung eines Fahrverbots nicht rechtfertigen können, ohne daß dessen Funktion als wirksame Denkzettel- und Besinnungsmaßnahme (vgl. BGHSt 38, 125 ) weitgehend ins Leere liefe.

  • OLG Düsseldorf, 22.03.1995 - 5 Ss OWi 78/95
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.12.1995 - 5 Ss OWi 433/95
    Die Erfüllung dieses Tatbestandes weist auf das Vorliegen eines groben Verstoßes im Sinne von § 25 Abs. 1 Satz 1 StVG hin, der zugleich ein derart hohes Maß an Verantwortungslosigkeit im Straßenverkehr offenbart, daß es regelmäßig der Denkzettel- und Besinnungsmaßnahme eines Fahrverbots bedarf (BGHSt 38, 125 ; Senatsbeschlüsse vom 31. März 1995 in NZV 1995, 406 ; vom 22. März 1995 in VRS 89, 231 und vom 15. März 1994 in NZV 1994, 239 = ZfS 1994, 267 = VRS 87, 218 = VM 1994, 77 = DAR 1994, 284 ; Jagusch/Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 33. Auflage, Rdn. 15 b zu § 25 StVG m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 15.03.1994 - 5 Ss OWi 64/94
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.12.1995 - 5 Ss OWi 433/95
    Die Erfüllung dieses Tatbestandes weist auf das Vorliegen eines groben Verstoßes im Sinne von § 25 Abs. 1 Satz 1 StVG hin, der zugleich ein derart hohes Maß an Verantwortungslosigkeit im Straßenverkehr offenbart, daß es regelmäßig der Denkzettel- und Besinnungsmaßnahme eines Fahrverbots bedarf (BGHSt 38, 125 ; Senatsbeschlüsse vom 31. März 1995 in NZV 1995, 406 ; vom 22. März 1995 in VRS 89, 231 und vom 15. März 1994 in NZV 1994, 239 = ZfS 1994, 267 = VRS 87, 218 = VM 1994, 77 = DAR 1994, 284 ; Jagusch/Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 33. Auflage, Rdn. 15 b zu § 25 StVG m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 31.03.1995 - 5 Ss OWi 103/95
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.12.1995 - 5 Ss OWi 433/95
    Die Erfüllung dieses Tatbestandes weist auf das Vorliegen eines groben Verstoßes im Sinne von § 25 Abs. 1 Satz 1 StVG hin, der zugleich ein derart hohes Maß an Verantwortungslosigkeit im Straßenverkehr offenbart, daß es regelmäßig der Denkzettel- und Besinnungsmaßnahme eines Fahrverbots bedarf (BGHSt 38, 125 ; Senatsbeschlüsse vom 31. März 1995 in NZV 1995, 406 ; vom 22. März 1995 in VRS 89, 231 und vom 15. März 1994 in NZV 1994, 239 = ZfS 1994, 267 = VRS 87, 218 = VM 1994, 77 = DAR 1994, 284 ; Jagusch/Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 33. Auflage, Rdn. 15 b zu § 25 StVG m.w.N.).
  • OLG Köln, 30.07.1999 - Ss 343/99

    Geschwindigkeitsmessung durch Police-Pilot-System)

    Allerdings haben Umstände wie eine hohe jährliche Fahrleistung, das geschäftliche bzw. berufliche Angewiesensein des Betroffenen auf die Benutzung eines Kraftfahrzeugs, eine langjährige unfallfreie Fahrpraxis, das Fehlen von Voreintragungen im Verkehrszentralregister und eine mäßige Verkehrsdichte zur Tatzeit gewöhnlich sowohl für sich betrachtet als auch in ihrem Zusammentreffen kein ausreichendes Gewicht, um von der Anordnung des Regelfahrverbots absehen zu können (OLG Düsseldorf VRS 91, 203 [205]).
  • OLG Düsseldorf, 14.06.1996 - 5 Ss OWi 142/96

    Gründe für Absehen von Regelfahrverbot L

    Das Regelbeispiel weist auf das Vorliegen eines groben Verstoßes im Sinne von § 25 Abs. 1 Satz I StVG hin, der zugleich ein derart hohes Maß an Verantwortungslosigkeit im Straßenverkehr offenbart, daß es regelmäßig der Denkzettel- und Besinnungsmaßnahme eines Fahrverbotes bedarf (BGHSt 38, 125 ; Senatsbeschlüsse vom 15. März 1994 in VRS 87, 218 = NZV 1994, 239 = ZfS 1994, 267 = DAR 1994, 284 = VM 1994, 77; vom 22. März 1995 in VRS 89, 231 ; vom 31. März 1995 in NZV 1995, 406 ; vom 15. Dezember 1995 - 5 Ss (OWi) 433/95 - (OWi) 193/95 1; vom 8. Mai 1996 - 5 Ss (OWi) 146/96 (OWi) 55/95 1; Jagusch/Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 33. Aufl. 1995, § 25 StVG Rdnr. 15b m.w.N.).

    Jedoch haben Umstände, wie eine hohe jährliche Fahrleistung, das geschäftliche oder berufliche Angewiesensein auf die Benutzung eines Kraftfahrzeuges, eine langjährige unfallfreie Fahrpraxis, das Fehlen von Voreintragungen im Verkehrszentralregister oder eine mäßige Verkehrsdichte zur Tatzeit weder für sich noch kumulativ ausreichendes Gewicht, um von der Anordnung eines Regelfahrverbots absehen zu können (vgl. Senatsbeschlüsse vom 27. Juni 1994 in VRS 87, 450 ; vom 3. Dezember 1993 in NZV 1994, 117 = VRS 86, 353 = JMBl.NW 1994, 70; vom 20. Juli 1993 in NZV 1993, 445 = VRS 86, 144 = VM 1994, 22; vom 15. Dezember 1995 - 5 Ss (OWi) 433/95 - (OWi) 193/95 1 und vom 8. Mai 1996 - 5 Ss (OWi) 146/96 - (OWi) 55/95 I).

  • OLG Köln, 03.12.1999 - Ss 547/99

    Anfechtung der Verhängung eines Fahrverbots wegen einer

    Eine hohe jährliche Fahrleistung, das geschäftliche bzw. berufliche Angewiesensein des Betroffenen auf die Benutzung eines Kraftfahrzeugs, eine langjährige unfallfreie Fahrpraxis, das Fehlen von Voreintragungen im Verkehrszentralregister, eine mäßige Verkehrsdichte zur Tatzeit und der ggfs. gute Ausbau der Straße haben allerdings gewöhnlich sowohl für sich betrachtet als auch in ihrem Zusammentreffen kein ausreichendes Gewicht, um von der Anordnung des Regelfahrverbots absehen zu können (OLG Düsseldorf VRS 91, 203 [205]; SenE v. 11.05.1999 - Ss 56/99 B -).
  • OLG Düsseldorf, 19.12.1996 - 5 Ss OWi 372/96
    aa) Die Erfüllung der Tatbestandsvoraussetzungen von § 2 Abs. 2 Bußgeldkatalogverordnung weist auf das Vorliegen eines groben Verstoßes im Sinne von § 25 Abs. 1 Satz 1 StVG hin, der zugleich ein derart hohes Maß an Verantwortungslosigkeit im Straßenverkehr offenbart, daß es regelmäßig der Denkzettel und Besinnungsmaßnahme eines Fahrverbots bedarf (BGHSt 38, 125 ; Senatsbeschlüsse vom 15. Dezember 1995 in VRS 91, 203 = VM 1996, 55; vom 31. März 1995 in NZV 1995, 406 ; vom 22. März 1995 in VRS 89, 231 und vom 15. März 1994 in NZV 1994, 239 = ZfS 1994, 267 = VRS 87, 218 = VM 1994, 77 = DAR 1994, 284 ; Jagusch/Hentschel, StVR, 33. Aufl. Rdnr. 15 b zu § 25 StVG m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 05.08.1996 - 5 Ss OWi 236/96
    Die einschlägigen Tatbestände der BKatV haben zwar auch insoweit Indizwirkung, so daß, wenn ihre Voraussetzungen erfüllt sind, dies nicht allein auf eine gravierende Verkehrswidrigkeit, sondern auch auf ein hohes Maß an Verantwortungslosigkeit des betreffenden Kraftfahrzeugführers schließen läßt (BGHSt 38, 125, 134; Senatsbeschlüsse vom 15. Dezember 1995 - 5 Ss (OWi) 433/95 - (OWi) 193/95 I und vom 10. Oktober 1995 - 5 Ss (OWi) 327/95 - (OWi) 140/95 I; stdge.
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