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   OLG Stuttgart, 17.10.1996 - 1 Ss 275/96   

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https://dejure.org/1996,4359
OLG Stuttgart, 17.10.1996 - 1 Ss 275/96 (https://dejure.org/1996,4359)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 17.10.1996 - 1 Ss 275/96 (https://dejure.org/1996,4359)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 17. Oktober 1996 - 1 Ss 275/96 (https://dejure.org/1996,4359)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • MDR 1997, 189
  • NStZ 1997, 287
  • NZV 1997, 91
  • VRS 92, 429
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 19.05.1988 - 1 StR 600/87

    Überleitung des Bußgeldverfahrens in ein Strafverfahren

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.10.1996 - 1 Ss 275/96
    Das Bußgeldverfahren kann auch noch im Rechtsbeschwerdeverfahren in das Strafverfahren übergeleitet und als Revisionsverfahren weitergeführt werden (vgl. BGHSt 35, 298 ; Göhler, OWiG , 11. Aufl., § 81 Rdnr. 25).

    Die von der Rechtsprechung (BGHSt 35, 298 ; OLG Stuttgart NJW 1981, 1282; OLG Düsseldorf VRS 70, 153 ) bisher entschiedenen Fälle, in denen das Rechtsbeschwerdeverfahren in ein Strafverfahren übergeleitet wurde, stehen der Rechtsauffassung des Senats nicht entgegen; denn in jenen Fällen ergab sich bereits aus dem angefochtenen Urteil der hinreichende Verdacht einer Straftat.

  • OLG Stuttgart, 10.03.1981 - 4 Ss (21) 769/80

    Festsetzung einer Geldbuße ; Bußgeldverfahren wegen Belästigung der Allgemeinheit

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.10.1996 - 1 Ss 275/96
    Wegen des Verschlechterungsverbots (§ 358 Abs. 2 Satz 1 StPO ) darf, wenn allein der Betroffene und nunmehrige Angeklagte Rechtsmittel eingelegt hat, zwar der Schuldspruch, nicht jedoch der Rechtsfolgenausspruch verschärft werden (vgl. OLG Stuttgart, NJW 1981, 1282; OLG Düsseldorf VRS 70, 153 ).

    Die von der Rechtsprechung (BGHSt 35, 298 ; OLG Stuttgart NJW 1981, 1282; OLG Düsseldorf VRS 70, 153 ) bisher entschiedenen Fälle, in denen das Rechtsbeschwerdeverfahren in ein Strafverfahren übergeleitet wurde, stehen der Rechtsauffassung des Senats nicht entgegen; denn in jenen Fällen ergab sich bereits aus dem angefochtenen Urteil der hinreichende Verdacht einer Straftat.

  • OLG Düsseldorf, 11.11.1985 - 5 Ss OWi 325/85
    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.10.1996 - 1 Ss 275/96
    Wegen des Verschlechterungsverbots (§ 358 Abs. 2 Satz 1 StPO ) darf, wenn allein der Betroffene und nunmehrige Angeklagte Rechtsmittel eingelegt hat, zwar der Schuldspruch, nicht jedoch der Rechtsfolgenausspruch verschärft werden (vgl. OLG Stuttgart, NJW 1981, 1282; OLG Düsseldorf VRS 70, 153 ).

    Die von der Rechtsprechung (BGHSt 35, 298 ; OLG Stuttgart NJW 1981, 1282; OLG Düsseldorf VRS 70, 153 ) bisher entschiedenen Fälle, in denen das Rechtsbeschwerdeverfahren in ein Strafverfahren übergeleitet wurde, stehen der Rechtsauffassung des Senats nicht entgegen; denn in jenen Fällen ergab sich bereits aus dem angefochtenen Urteil der hinreichende Verdacht einer Straftat.

  • BGH, 08.10.1970 - 4 StR 190/70

    Bußgeldbescheid

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.10.1996 - 1 Ss 275/96
    Bei der Ahndung von Ordnungswidrigkeiten bedarf es einer eindeutigen, klar abgrenzbaren Bestimmung des Verfahrensgegenstandes im Bußgeldbescheid, die ohne Verwertung des Akteninhalts möglich ist (vgl. BGHSt 23, 336; Senatsbeschluß vom 14. März 1996 - 1 Ss 634/95; Kurz in KK- OWiG , § 66 Rdnr. 13, 14; a.A. Göhler, OWiG , 11. Aufl., § 66 Rdnr. 39 a).
  • BGH, 16.12.1988 - 1 StR 269/88

    Zulassung der Rechtsbeschwerde bei Rechtskraft des Bußgeldbescheides

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.10.1996 - 1 Ss 275/96
    Das Rechtsbeschwerdegericht ist im Zulassungsverfahren auf die Prüfung beschränkt, ob es nach der angefochtenen Entscheidung geboten ist, zu einer Rechtsfrage - die auch in der Frage eines Verfahrenshindernisses begründet sein kann - ein klärendes Wort zu sprechen (vgl. BGHSt 36, 59 unter Hinweis auf die Gesetzesmaterialien).
  • BayObLG, 11.02.2020 - 202 ObOWi 38/20

    Unwirksame Einschränkung der Verteidigervollmacht für Zustellungen

    b) Hinzu kommt Folgendes: Der Einwand des Eintritts von Verfolgungsverjährung bereits vor Erlass des angefochtenen Urteils ist im Zulassungsverfahren wegen § 80 Abs. 5 OWiG nur dann zu prüfen, wenn es gerade wegen dieser Frage geboten ist, unter Berücksichtigung der Zweckkriterien des § 80 Abs. 1 und 2 OWiG die Rechtsbeschwerde zuzulassen (st.Rspr., vgl. u.a. OLG Hamm, Beschluss vom 26.06.2008 - 4 Ss OWi 412/08, 31.10.2006 - 2 Ss OWi 653/06, 17.03.2006 - 4 Ss OWi 145/06 und 04.01.2006 - 2 Ss OWi 873/05; OLG Schleswig, Beschluss vom 24.03.2004 - 1 Ss OWi 43/04 [sämtliche bei juris]; ferner OLG Hamm NZV 2006, 390; OLG Jena DAR 2011, 475, OLG Düsseldorf NZV 1994, 118 sowie eingehend schon OLG Stuttgart, Beschluss vom 17.10.1996 - 1 Ss 275/96 = NStZ 1997, 287 = VRS 92 [1997], 429 und BayObLG NJW 1992, 641; vgl. im gleichen Sinne u.a. auch KK/Hadamitzky OWiG 5. Aufl. § 80 Rn. 59 f.; Göhler/Seitz/Bauer a.a.O. § 80 Rn. 23 f., jeweils m.w.N.).
  • OLG Karlsruhe, 17.12.2001 - 2 Ss 130/00

    Zum Begriff der Abgabe im Sinne von § 4 Abs. 2 FischHV; Zur Feststellung der

    Denn der Beschwerdeführer hat eine die Zulassung seiner Rechtsbeschwerde rechtfertigende Rüge erhoben (vgl. OLG Stuttgart NZV 1997, 91).
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