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   OLG Köln, 18.07.1996 - Ss 179/96 (B) - 220 B   

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OLG Köln, 18.07.1996 - Ss 179/96 (B) - 220 B (https://dejure.org/1996,3952)
OLG Köln, Entscheidung vom 18.07.1996 - Ss 179/96 (B) - 220 B (https://dejure.org/1996,3952)
OLG Köln, Entscheidung vom 18. Juli 1996 - Ss 179/96 (B) - 220 B (https://dejure.org/1996,3952)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Papierfundstellen

  • VRS 92, 279
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerfG, 24.03.1996 - 2 BvR 616/91

    Kammerentscheidung zur Verfassungsmäßigkeit von Fahrverboten:

    Auszug aus OLG Köln, 18.07.1996 - Ss 179/96
    Ihm bleibt vielmehr, im Rahmen einer Gesamtwürdigung unter Abwägung der Umstände des Einzelfalles in objektiver und subjektiver Hinsicht zu bestimmen, ob das gesamte Tatbild vom Durchschnitt der erfahrungsgemäß vorkommenden Fälle in solchem Maße abweicht, daß das Fahrverbot unangemessen wäre, mithin eine unverhältnismäßige Reaktion auf objektiv verwirklichtes Unrecht und subjektiv vorwerfbares Verhalten darstellt (BVerfG DAR 1996, 196 = NJW 1996, 1809 = NZV 1996, 284).

    Ob sein Verkehrsverstoß gleichwohl rechtsfehlerfrei vom Tatrichter als besonders gefahrenträchtig und verantwortungslos bewertet werden konnte (vgl. BVerfG DAR 1996, 196, 197) und deshalb der Regelfall eines qualifizierten Rotlichtverstoßes angenommen werden durfte, läßt sich den bisher getroffenen Feststellungen nicht entnehmen.

  • OLG Düsseldorf, 01.06.1995 - 5 Ss OWi 122/95
    Auszug aus OLG Köln, 18.07.1996 - Ss 179/96
    Dies kann der Fall sein z. B. bei Mißachtung des Rotlichts einer Baustellenampel (vgl. BayObLG DAR 1996, 31; OLG Düsseldorf VRS 88, 218, OLG Hamm VRS 88, 73; SenE NZV 1994, 41), bei Verkehrsregelung auf einer nur einspurig befahrbaren Brücke (OLG Oldenburg NZV 1995, 119 = VRS 88, 309), bei "Frühstartern" (OLG Oldenburg VRS 85, 362 und 85, 450), bei Weiterfahrt nach Anhalten infolge Verwechslung der für den Fahrer geltenden Lichtzeichen (OLG Düsseldorf DAR 1993, 271; NZV 1994, 161 = VRS 86, 471; DAR 1996, 107; OLG Hamm DAR 1995, 501 = VRS 90, 455; NZV 1996, 117 und 1996, 206; OLG Karlsruhe NZV 1996, 206; KG VRS 87, 52) oder in ähnlichen Situationen (vgl. OLG Düsseldorf NZV 1995, 328 = VRS 89, 226; VRS 90, 149; DAR 1996, 32 = NZV 1996, 39 = VRS 90, 457).

    Der Umstand, daß der Betroffene Schrittgeschwindigkeit fuhr, unterscheidet den hier zu beurteilenden Fall von einem typischen Rotlichtverstoß (vgl. OLG Düsseldorf VRS 90, 149, 151).

  • OLG Köln, 15.03.1994 - Ss 84/94
    Auszug aus OLG Köln, 18.07.1996 - Ss 179/96
    Insbesondere zu Nr. 34.2 BKatV ist anerkannt, daß nur besonders schwerwiegende Rotlichtverstö-ße unter diese Regelung fallen (Senatsentscheidungen NZV 1994, 41 und NZV 1994, 330 = VRS 87, 147 - jew. m. w. N.).

    Sind Umstände ersichtlich, die der Annahme einer abstrakten Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer entgegenstehen, bedarf es näherer Feststellungen zu dieser Frage (ständige Senatsrechtsprechung vgl. SenE NZV 1994, 330 = VRS 87, 147).

  • OLG Hamm, 24.02.2006 - 4 Ss OWi 58/06

    Rotlichtverstoß; Absehen; Besonderheiten; keine abstrakte Gefahr; verkehrsarme

    Das kann insbesondere dann der Fall sein, wenn aufgrund aller Umstände selbst eine abstrakte Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer - Querverkehr oder Fußgänger - nicht in Betracht kommt (vgl. Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 38. Aufl., § 25 StVG Rdnr. 22; OLG Hamm, VRS 90, 453; BayObLG NZV 97, 320; OLG Brandenburg ZfSch 2003, 471; OLG Köln, VRS 92, 279 und VRS 98, 389).
  • OLG Köln, 08.02.2000 - Ss 51/00 (B) 23
    Ihm bleibt vielmehr, im Rahmen einer Gesamtwürdigung unter Abwägung der Umstände des Einzelfalls in objektiver und subjektiver Hinsicht zu bestimmen, ob das gesamte Tatbild vom Durchschnitt der erfahrungsgemäß vorkommenden Fälle in solchem Maß abweicht, dass das Fahrverbot unangemessen wäre, mithin eine unverhältnismäßige Reaktion auf objektiv verwirklichtes Unrecht und subjektiv vorwerfbares Verhalten darstellt (BVerfG DAR 1996, 196 = NJW 1996, 1809; SenatsE VRS 92, 228; 92, 279; 97, 381).

    Insbesondere zu Nr. 34.2 BkatV ist anerkannt, dass nur besonders schwerwiegende Rotlichtverstöße unter diese Regelung fallen (SenatsE NZV 1994, 41; NZV 1994, 330 = VRS 87, 147; VRS 92, 228; VRS 92, 279; VRS 97, 381).

  • OLG Frankfurt, 02.11.2015 - 1 Ss 322/15

    Sieht ein Tatgericht ein Attest nicht als genügende Entschuldigung an und

    Nach einhelliger obergerichtlicher Rechtsprechung rechtfertigen Zweifel des Richters an der attestierten Erkrankung oder die mangelnde Glaubhaftmachung der Entschuldigung, etwa weil die Art der Erkrankung in dem Attest nicht angegeben ist, grundsätzlich nicht die Verwerfung der Berufung nach § 329 Abs. 1 StPO (OLG Frankfurt am Main -I Ss 253/12-; -2 Ss 67/95-; StV 1988, 100; BayObLG VRS 92, 279; OLG Köln 2006, 413; OLG Stuttgart DAR 2004, 165; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 58. Auflage, § 329 Rdn. 22).
  • OLG Köln, 19.06.1998 - Ss 289/98
    Dies gilt auch für Rotlichtverstöße (SenE. VRS 92, 228 und 92, 279).
  • OLG Zweibrücken, 19.02.2001 - 1 Ss 294/00

    Fahrverbot - Beharrlicher Verstoß ist möglich, auch wenn kein Regelfall nach § 2

    Danach kann gegen den Kraftfahrer ein Fahrverbot festgesetzt werden, der unter beharrlicher Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers eine Verkehrsordnungswidrigkeit begangen hat: Beharrliche Pflichtverletzungen sind solche, durch deren wiederholte Begehung der Betroffene zeigt, dass ihm die für die Teilnahme am Straßenverkehr erforderliche rechtstreue Gesinnung und die notwendige Einsicht, in zuvor begangenes Unrecht fehlen (OLG Düsseldorf NZV 1994, 41 f; Senat, Beschluss vom 29. Juli 1996 - 1 Ss 179/96).
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