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   OLG Köln, 23.07.1996 - Ss 362/96 (Z) - 227 Z   

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OLG Köln, 23.07.1996 - Ss 362/96 (Z) - 227 Z (https://dejure.org/1996,6667)
OLG Köln, Entscheidung vom 23.07.1996 - Ss 362/96 (Z) - 227 Z (https://dejure.org/1996,6667)
OLG Köln, Entscheidung vom 23. Juli 1996 - Ss 362/96 (Z) - 227 Z (https://dejure.org/1996,6667)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Papierfundstellen

  • VRS 92, 282
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BayObLG, 23.11.1983 - 2 ObOWi 283/83

    Verbotszeichen; Verkehrsschild; Forstverwaltung; Verstoß;

    Auszug aus OLG Köln, 23.07.1996 - Ss 362/96
    In diesem Fall würde es an einem wirksamen Verkehrszeichen fehlen, da nur die zuständige Behörde, nicht aber der Eigentümer eines tatsächlich öffentlichen Weges den Verkehr durch Verwaltungsakt regeln kann (BayObLG VRS 66, 383 = StVE § 41 StVO Nr. 41).
  • OLG Köln, 03.10.1980 - 3 Ss 851/80

    Straßenverkehr; Behinderung; Verkehrsteilnehmer

    Auszug aus OLG Köln, 23.07.1996 - Ss 362/96
    Sollte sich herausstellen, daß die Sperrfläche keine Wirksamkeit hatte - sei es, weil sie durch Veränderung der Verkehrssituation ihren Sinn verloren hätte, sei es, weil sie nicht von der Straßenverkehrsbehörde angeordnet war - wird zu beachten sein, daß ein an sich erlaubtes Parken nur unter besonderen Voraussetzungen einen Verstoß gegen § 1 Abs. 2 StVO darstellen kann (vgl. OLG Köln VRS 60, 467; BayObLG StVE § 12 StVO Nr. 36).
  • OLG Köln, 17.11.1981 - 3 Ss 858/81
    Auszug aus OLG Köln, 23.07.1996 - Ss 362/96
    Dies gilt insbesondere bei objektiver Unklarheit, wenn also der Sinn des Verkehrszeichens von einem sachkundigen Betrachter auch im Wege der Auslegung nicht eindeutig ermittelt werden kann (OLG Köln, 3. Strafsenat, VRS 62, 310; Jagusch-Hentschel, StVR 33. Auflage, § 41 StVO Rnr. 247; Jäger in HK - StVR, StVO § 39 Rnr. 33).
  • OLG Köln, 31.08.1990 - Ss 371/90
    Auszug aus OLG Köln, 23.07.1996 - Ss 362/96
    Sperrflächen im Sinne von § 41 Abs. 3 Nr. 6 Zeichen 298 StVO dienen der Gliederung und Führung des fließenden Verkehrs; sie dürfen von Fahrzeugen nicht benutzt werden, das heißt, es ist verboten, sie zu befahren oder auf ihnen zu halten oder zu parken; durch sie werden im fließenden Verkehr Sicherheitszonen zwischen den Fahrspuren oder zwischen diesen Flächen außerhalb des fließenden Verkehrs geschaffen (Senatsentscheidung DAR 1991, 66 = NZV 199O, 483 = VRS 80, 227).
  • OLG Hamm, 18.03.2004 - 3 Ss OWi 11/04

    Geschwindigkeitsüberschreitung; tatsächliche Feststellungen; lückenhaft,

    Als nichtig anzusehen sind nach dieser Vorschrift Vorschriftszeichen, die offensichtlich auf reiner Willkür beruhen oder sinnwidrig sind (OLG Köln NZV 90, 483; VRS 92, 282; OLG Düsseldorf DAR 99, 82; OLG Hamm, Beschluss vom 09.10.1997 - 3 Ss OWi 685/97 -) oder bei objektiver Unklarheit, die sich durch Auslegung nicht beheben lässt (OLG Köln VRS 62, 310; NZV 92, 200; OLG Düsseldorf DAR 99, 82).
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