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   OLG Düsseldorf, 31.10.1996 - 5 Ss (OWi) 295/96 - (OWi) 142/96 I   

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OLG Düsseldorf, 31.10.1996 - 5 Ss (OWi) 295/96 - (OWi) 142/96 I (https://dejure.org/1996,9576)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 31.10.1996 - 5 Ss (OWi) 295/96 - (OWi) 142/96 I (https://dejure.org/1996,9576)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 31. Oktober 1996 - 5 Ss (OWi) 295/96 - (OWi) 142/96 I (https://dejure.org/1996,9576)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • VRS 93, 182
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Düsseldorf, 22.06.1987 - 5 Ss OWi 173/87
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 31.10.1996 - 5 Ss OWi 295/96
    Die für erwiesen erachteten äußeren und inneren Tatsachen sind in unzweideutiger Weise möglichst in einer in sich geschlossenen Darstellung mitzuteilen, die eine Unterscheidung zwischen den getroffenen tatsächlichen Feststellungen und der Wiedergabe von erhobenen Beweisen und vertretenen Rechtsauffassungen ermöglicht (vgl. Senatsbeschlüsse vom 22. Juni 1987 in VM 1987, 93 = VRS 74, 50; vom 8. Oktober 1993 in VRS 86, 203 ; Göhler, a.a.O., Rdnr. 42 zu § 71 ; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO , 42. Aufl. 1995, Rdnr. 5 zu § 267, jeweils m.w.N.).

    Für die neue Entscheidung weist der Senat hinsichtlich der betriebsbezogenen Pflichten des Geschäftsführers eines Transportunternehmens auf die Beschlüsse des Senats vom 25. Juli 1989 in wistra 1989, 358; vom 22. Juni 1987 in VRS 74, 50 und vom 9 .Juli 1986 in VRS 72, 118 hin.

  • OLG Düsseldorf, 08.10.1993 - 5 Ss OWi 189/93
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 31.10.1996 - 5 Ss OWi 295/96
    Die für erwiesen erachteten äußeren und inneren Tatsachen sind in unzweideutiger Weise möglichst in einer in sich geschlossenen Darstellung mitzuteilen, die eine Unterscheidung zwischen den getroffenen tatsächlichen Feststellungen und der Wiedergabe von erhobenen Beweisen und vertretenen Rechtsauffassungen ermöglicht (vgl. Senatsbeschlüsse vom 22. Juni 1987 in VM 1987, 93 = VRS 74, 50; vom 8. Oktober 1993 in VRS 86, 203 ; Göhler, a.a.O., Rdnr. 42 zu § 71 ; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO , 42. Aufl. 1995, Rdnr. 5 zu § 267, jeweils m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 09.07.1986 - 5 Ss OWi 246/86
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 31.10.1996 - 5 Ss OWi 295/96
    Für die neue Entscheidung weist der Senat hinsichtlich der betriebsbezogenen Pflichten des Geschäftsführers eines Transportunternehmens auf die Beschlüsse des Senats vom 25. Juli 1989 in wistra 1989, 358; vom 22. Juni 1987 in VRS 74, 50 und vom 9 .Juli 1986 in VRS 72, 118 hin.
  • OLG Bamberg, 29.11.2018 - 2 Ss OWi 1359/18

    Inhaltliche Anforderungen an Beschlussbegründung nach § 72 OWiG

    Unbeschadet der Tatsache, dass sich im Beschlussverfahren nach § 72 OWiG der Umfang der Nachprüfung durch das Rechtsbeschwerdegericht auf die Sachrüge hin auch auf den Akteninhalt erstreckt, soweit die tatrichterliche Überzeugung darauf gestützt ist, müssen die Beschlussgründe so beschaffen sein, dass sie dem Rechtsbeschwerdegericht die Nachprüfung der richtigen Rechtsanwendung hinsichtlich aller objektiven und subjektiven Tatbestandsmerkmale (§ 72 IV 3 OWiG) sowie des Rechtsfolgenausspruchs (§ 72 IV 5 OWiG) aus sich selbst heraus ermöglichen; gebotene Feststellungen und Würdigungen dürfen daher nicht durch Verweisungen auf den Bußgeldbescheid oder auf den sonstigen Akteninhalt ersetzt werden (st.Rspr.; u.a. Anschluss an OLG Koblenz, Beschl. v. 02.02.1987 - 1 Ss 36/87 = ZfS 1987, 255 = DAR 1987, 231 = VRS 72 [1987], 447; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 31.10.1996 - 5 Ss [OWi] 295/96 = VRS 93, 182 und OLG Brandenburg, Beschl. v. 20.06.2003 - 1 Ss [OWi] 97 B/03 = ZfS 2003, 471).

    Schließlich sind auch die tatrichterlichen Erwägungen für die Bemessung der Geldbuße, die nach § 17 OWiG vorzunehmen ist, darzulegen (vgl. OLG Jena a.a.O.; OLG Brandenburg, Beschluss vom 20.06.2003 - 1 Ss [OWi] 97 B/03 = ZfS 2003, 471; OLG Koblenz, Beschluss vom 02.02.1987 - 1 Ss 36/87 = ZfS 1987, 255 = DAR 1987, 231 = VRS 72 [1987], 447; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 31.10.1996 - 5 Ss [OWi] 295/96 = VRS 93, 182; vgl. auch KK/Senge § 72 Rn. 66).

  • OLG Brandenburg, 20.06.2003 - 1 Ss OWi 97 B/03

    Vorsätzliche Missachtung des Rotlichts einer Wechsellichtzeichenanlage

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  • OLG Düsseldorf, 02.06.1997 - 5 Ss 83/97
    Dies setzt aber voraus, daß die außerhalb einer geschlossenen Darstellung in den Urteilsgründen verstreut enthaltenen Angaben zum Tatgeschehen zweifelsfrei als Feststellungen erkennbar sind (vgl. dazu BGH VRS 6, 606, BGHR StPO § 267 Abs. 1 Satz 1, Feststellungen 1; BGH NStZ 1994, 400 ; Senatsbeschluß vom 31. Oktober 1996 5 Ss (OWi) 295/96 - (Owi) 142/96 I; KK-Pikart, StPO , 3. Aufl. 1993, Rndrn.
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